Bin da ein bissl verwirrt, Habe den Schein für den Mutterschutz abgegeben da ich am 12.7.10 entbinde.
Mein Arbeitsvertrag läuft Ende Juli aus.
Bekomme ich jetzt normales Gehalt weiterhin vom AG ? und ist das Geld von der Krakenkasse ne zusatzzahlung ?
Habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt, aber die wussten das leider auch nciht.
Bin jetzt ganz durcheinander
Geld von der Krankenkasse
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Beitrag von solrhyce - 19.06.10 - 13:18 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.06.10 - 13:26 Uhr
Hallo
Bis zum ende des Vertrages erhälst du witerhin normales Gehalt. 13 Euro von der KK un den Rest vom Ag.
Den Zuschuss vom Ag allerdings nur bis Ende Juli, da dann dein Vertrag ausläuft.
Bianca
Beitrag von susannea - 19.06.10 - 13:27 Uhr
DAfür gibts dann aber ab Ende Juli mehr Geld von der KK! Da gibts dann nämlich Mutterschaftsgeld nciht nur in Höhe von 13 Euro, sondern in Höhe des Krankengeldes!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.06.10 - 13:29 Uhr
Hallo
Wieso in Höhe des Krankengeldes?
BIanca
Beitrag von susannea - 19.06.10 - 13:35 Uhr
Weil die Bestimmungen sagen, dass bei einem im Mutterschutz auslaufenden Vertrag die KK das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zahlt. DA gibts eben genauso Sonderbestimmungen wie für zulässig aufgelöste Verträge während der Schwangerschaft und für ALGI-Bezieher usw.
Siehe dazu auch:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.06.10 - 13:36 Uhr
Hallo
Ah, ok. Wusste ich nicht.
Danke
Bianca
Beitrag von susannea - 19.06.10 - 13:39 Uhr
Das wissen leider z.T. nicht mal die KK-Mitarbeiter, aber wenn man mal in der Situation war, dann weiß man nachher alles in der Richtung ;)
Denn es dauert bis man den KK-Mitarbeitern ihren Job erklärt hat ;)
Beitrag von susannea - 19.06.10 - 13:29 Uhr
Bis Ende Juli gibts 13 Euro von der KK und den Rest zum Gehalt vom AG. Ab Ende Juli dann Mutterschaftsgeldin Höhe des Krankengeldes von der KK!
Sollte das z.B. aber weniger sein als das Elterngeld gibts nach der Geburt gleich Eltenrgeld (bzw. die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Eltenrgeld von der Elterngeldstelle).
