Morgen!
Ich habe vor ein paar Tagen eine neue Stelle angenommen.
Leider ist es nicht so gelaufen, wie ich es mir erhofft hatte.
Bin da sehr unglücklich und will nun gehen.
Chef hat gesagt, wenn ich jetzt gehe ist es eine Kündigung meinerseits und ich bekomme kein Geld vom Arbeitsamt für ein paar Wochen, bleibe ich bis 30. Juni machen wir es einvernehmlich (wenns wahr ist).
ABER... ich wurde zwar angemeldet, ABER 1. nicht für den Job für den ich mich beworben habe 2. per e-Mail, wobei noch keine Rückmeldung erfolgt ist und 3. ich habe noch rein gar nichts unterschrieben, geschweige denn hat er meine Bankverbindung usw.
Theoretisch könnte ich ohne weiteres gehen, denn ich habe nichts unterschrieben. Anmelden kann man schnell mal jemanden...
Ams kann sich das dann aber wieder ganz anders drehen.
Was meint ihr dazu?!
Lg, smart
PS: Komme aus Österreich (falls relevant)
"Kündigungsverbot"
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Beitrag von smart01 - 20.06.10 - 09:05 Uhr
Beitrag von parzifal - 20.06.10 - 09:24 Uhr
Zur Info: Österreich ist ein unabhängiger Staat mit eigenen Gesetzen.
Um beurteilen zu können, ob ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde (in Deutschland z.B. auch mündlich möglich) und ob und wann es Sperren beim Arbeitslosengeld gibt müssen also auch die Gesetze Österreichs angewandt werden.
Also ist es sehr relevant, dass Du aus Österreich kommst.
Beitrag von kati543 - 20.06.10 - 14:02 Uhr
Also in Deutschland wäre es so, dass auch mündliche Arbeitsverträge rechtsgültig sind. Eine Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers zieht i.d.R. eine 3-monatige Sperre mit sich. Aber wie gesagt, dass sind die Regeln in Deutschland. In Österreich ist das mit Sicherheit anders.
