Nun habe ich doch auch mal ein Anliegen.
Ich arbeite generell nur Vormittags in einer Tageseinrichtung für Kinder.
Nun habe ich aber auch hin und wieder mal Aussentermine die ausserhalb meiner Arbeitszeit sind.
Um diese Termine wahr zu nehmen muss ich 1 Std Fahrtzeit in kauf nehmen.
Alles kein Problem. Mach ich gerne um den Kids zu helfen.
Nun aber habe ich ein bissle Dikussionen mit meinem Arbeitgener bzgl der anfallenden Übrstunden.
Er zählt nur die Zeit bei der Therapie uä als Überstunde.
Was aber ist mit dem Anfahrtsweg??
Würde ich nur einmal fahren müssen würde ich es nicht eng sehen.
Aber es kommt bis zu den Ferien noch ca 5 mal vor.
Wer weiss Rat?
LG
Überstundenausgleich..Frage
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Beitrag von winterkinder - 20.06.10 - 20:20 Uhr
Beitrag von 225 - 20.06.10 - 21:47 Uhr
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag drin, welcher Ort Dein Arbeitsort ist ???
Mein Arbeitsplatz ist der Kindergarten.Da ich Heilpädagogin bin, habe ich manchmal Aussentermine in anderen Kitas,wegen Übergabegespräch.Da zähle ich die Fahrtzeit mit. Bei Fortbildungen werde ich von der Arbeit freigestellt und da entstehen natürlich keine Mehrstunden für die Fahrtzeit.
Ich würde bei Dir auch davon ausgehen, dass die Fahrtzeit mitangerechnet wird.
Guck nochmal im Arbeitsvertrag, ob da was steht,wg.Deinem festen Arbeitsort. Ansonsten würde ich mich an einen Mitarbeitervertreter oder Rechtsberatung deiner Einrichtung zur Klärung wenden, falls es so was gibt bei Euch.
LG Katja ( Mich nerven diese ewigen Mehrstundendiskussionen, bei uns kommt das auch immer wieder vor......als ob man sich bereichern wollte...so wirds bei uns immer dargestellt. )
Beitrag von winterkinder - 20.06.10 - 21:53 Uhr
HI !
Mein Arbeitsort steht natürlich drin.
Dort gehe ich bis MIttags meiner Tätigkeit nach.
Die Aussentermine sind bei mir leider meistens am späten Nachmittag.
So muss ich also nochmal hin fahren.
Das sind rund 55 km und 1 Std Fahrtzeit.
Beitrag von 225 - 20.06.10 - 22:20 Uhr
Das kann ja nicht auf Deine Kosten gehen mit den zusätzlichen Terminen.Wenn Dein Arbeitgeber anordnet, dass Du da hinfahren mußt, dann muß er auch die Überstunden inklusive Fahrtweg berechnen.
Da hilft nur ein Rechtsberater oder Mitarbeitervertreter.
In unserer Einrichtung,kirchlicher Träger werden die Aussentermine inklusive Fahrtwege berechnet,ausser Fortbildungen, aber das ist ja okay.Leider hilft Dir das jetzt nicht weiter.
Viel Erfolg noch.
Beitrag von winterkinder - 20.06.10 - 22:26 Uhr
Ich bin auch in einer kirchlichen Einrichtung.
Generell bin ich auch der Meinung das der Fahrtweg mit angerechnet werden muss.
Vor allem aber auch in meinem Fall.
Meine Kollegin sagte nur sie bekomme den Fahrtweg auch nícht angerechnet wenn sie Abends nochmal zum Elternabend kommt.
Ich denke ich muss da echt mal weitergehen und mich genauer infomieren.
Vor allem ist es für mich auch mit kosten verbunden.
Bezin allein ist es nicht.
Hatte schlappe Parkgebühren von 7,40 Eur.
Wenn das bei jedem Termin in der Stadt so ist...
Vielen Dank aber für deine Antwort
