hallo
ich bin momentan mit dem 3. kind in elternzeit, mein mann lebt von mir getrennt und ich muss für die zeit harz 4 beantragen..
nun wollte die dame wissen wie der rückkaufswert meiner rentenvers. ist
kann sie denn wirklich verlangen das ich diese auflöse? würde da nur um die 3500 euro rausbekommen obwohl ich die letzten jahre viel mehr eingezahlt habe.
außerdem würde mich interessieren ob ich wenn ich ab 4.6. harz 4 beantragt habe auch ab dem monat leistungen bekomme oder ob die sagen ich muss erstmal im juni von meinem letzten lohn leben den ich ende mai für den monat mai bekommen habe?
hilfe wäre nett
danke lucky
kann die arge verlangen die rentenversicherung zu kündigen?
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Beitrag von luckylike - 20.06.10 - 22:14 Uhr
Beitrag von wind-prinzessin - 20.06.10 - 23:54 Uhr
Hallo,
ja, leider können die dich dazu zwingen, deine RV zu kündigen, wenn der Rückkaufswert einen bestimmten Betrag übersteigt. Von diesem Betrag musst du dann so und so lange leben, damit die das Geld sparen. Ich hab meine RV auch gekündigt und bloß 360 Euro zurückbekommen. Aber das lag daran, dass mein Vater das damals gemacht hat und sich das nicht wirklich rentiert hat. Er hats leider erst so spät gemerkt, sonst hätte er den Vertrag nie unterschrieben.
Wenn du morgen dort stehst (mit Perso) und sagst 'Ich möchte Hartz 4 beantragen', musst du innerhalb von 4 Wochen den Antrag abgeben und bekommst rückwirkend bis morgen die Leistungen. Sofern dir ab morgen schon was zusteht. Wenn du am 1. nochmal Lohn bekommst oder ähnliches, wird dir das natürlich angerechnet.
Hoffe, ich konnte dir schon mal weiterhelfen.
Beitrag von rosaundblau - 21.06.10 - 06:07 Uhr
Natürlich können sie das verlangen! Warum auch nicht? Schließlich sind das Ersparnisse von Dir. Es sollte selbstverständlich sein, daß Du erst mal von DEINEM Geld lebst.
Du kannst aber sofort einen neuen RV-Vertrag abschließen.
Beitrag von susanne85 - 21.06.10 - 06:16 Uhr
hallo,
die sind gnadenlos, die schauen sich deinen freibetrag und den wert an und dann musst du die evtl. verkaufen und davon leben.
thema gehalt, es gilt immer das zuflussprinzip. heisst wenn esnoch am 31.5 kommt, gilt es für mai. kommt es am 1.6 rückwürkend dann für juli.
lg
Beitrag von king.with.deckchair - 21.06.10 - 07:41 Uhr
Ja, wuaaaaaah, gna-den-los sind "die". Nicht die Gesetze und Richlinien, die "die" ausführen müssen.

Ohne Gruß
Eine "Gnadenlose"
Beitrag von mansojo - 21.06.10 - 08:00 Uhr
hallo,
naja ich finde es schon gnadenlos
wäre es nicht sinnvoller den rentensparvertrag in der alg2 zeit ruhen zu lassen
immerhin spart man da ja nicht für irgendwelche luxusgüter
gruß
Beitrag von gbmaintal - 21.06.10 - 08:09 Uhr
Hey 
das würde bedeuten, daß alle die vorher Geld angespart haben, lassen die RV ruhen, leben auf Staatskosten und rühren ihr Erspartes nicht an, bekommen noch Zinsen dafür und nach der Staatsunterstützung haben sie das Geld zur freien Verfügung.
Dafür gibt es diese Freibeträge und wenn die TE nicht darüber kommt, dann muss sie die RV auch nicht kündigen.
In erster Linie muss man mal selber schauen daß man sich über die Runden bringt und dann als letzte Lösung die staatlichen Gelder in Anspruch nimmt.
Ich finde das korrekt, dafür sind diese Gesetze da. Und dafür gibt es die Freibeträge.
Und ja, auch ich bin eine allein Erziehende ergänzende ALG II Empfängerin mit meinen Kindern, da mein Gehalt nicht ausreicht um alles alleine abzudecken. Leider.
GLG Gabi
Beitrag von mansojo - 21.06.10 - 08:12 Uhr
aber es würde bedeuten das der staat geld spart wenn das rentenalter erreicht ist
und während der alg2 zeit wird ja kein geld eingezahlt
Beitrag von gbmaintal - 21.06.10 - 08:19 Uhr

das ist richtig, aber so spart er dann jetzt unter Umständen schon Geld.
Und in erster Linie sollten wir alle erst mal selber versuchen aus dem Knick zu kommen.
Ichw eiß es ist nicht einfach, aber es wird teilweise vielen zu einfach gemacht.
Dies ist meine persönliche Meinung und muss nicht zwangsläufig auch die unbedingt richtige sein.
GLG Gabi
Beitrag von mansojo - 21.06.10 - 08:29 Uhr
das ist schon richtig ,das jeder sich selbst solange versorgen soll wie er kann
bin ich auch dafür
aber bei rentenverträgen ,ich weiß nicht
ich persönlich glaub ja nicht das es in 30 jahren, wenn ich in rente gehe
die rente gibt die jetzt auf der rentenbescheinigung steht
und da es rente erst ab 65 normalerweise gibt
sollte man vorher auch nicht an das geld kommen
dann ruht der vertrag eben solange man auf staatliche hilfe angewiesen ist
das vorhandenes geld erst aufgebraucht wird ,ist schon richtig

Beitrag von windsbraut69 - 21.06.10 - 09:38 Uhr
Ja, ist doch egal, ob er jetzt für Ihren Lebensunterhalt aufkommt oder dann....
Immerhin besteht die Möglichkeit, dass sie nochmals so weit auf die Füße kommt, bis zum Rentenalter dann wieder auf eigenen Beinen zu stehen und so niedrig sind die Freibeträge m. E. nicht!
Gruß,
W
Beitrag von mansojo - 21.06.10 - 12:30 Uhr
ist es nicht einfacher und billiger ihr jetzt unter die arme zu greifen bis sie wieder auf eigenen finanziellen beinen steht
als im alter die grundsicherung zu übernehmen?
wir werden durchschnittlich 81 jahre alt
das bedeutet durchschnittlich 16 jahre grundsicherung im alter
die könnte man sich sparen wäre der rentenvertrag noch da
mal abgesehen von den langzeitarbeitslosen weiß ich grad nicht wie lange durchschnittlich alg2 in anspruch genommen wird
aber das rentenverträge während der zeit ruhen und auch nicht bedient werden dürfen und für die zeit keine staatliche förderung dafür erhalten find ich ne angemessene alternative
Beitrag von manavgat - 21.06.10 - 11:23 Uhr
Das stimmt so leider auch nicht.
Die Freibeträge sind für (auch ehemalige) Arbeitnehmer und (auch ehemalige) Selbstständige gleich.
Bedeutet:
der Arbeitnehmer hat den Rentenanspruch aus der gesetzlichen und die vollen Freibeträge.
der Selbstständige hat keinen! Rentenanspruch und die gleichen Freibeträge. Was hier leider oft dazu führt, dass die Rücklagen für das Alter fast ganz aufgebraucht werden müssen und dieser Rentner dann später in der Grundsicherrung landet.
Ich warte darauf, dass der erste dagegen klagt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von king.with.deckchair - 21.06.10 - 07:45 Uhr
"kann sie denn wirklich verlangen das ich diese auflöse?"
Kann sie. Ich sehe aber hier keine große Gefahr, denn wenn der Rückkaufswert zusammen mit deinem weiteren Vermögen unter der Freigrenze liegt, musst du sie nicht auflösen.
Hier findest du die Freibeträge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Freibetr.C3.A4ge
Beitrag von manavgat - 21.06.10 - 08:22 Uhr
Das hängt von der Rentenversicherung ab. Wenn keine Kapitalabfindung, sondern eine monatliche Rente vereinbart ist, dann fällt das unter den zusätzlichen Freibetrag für das Alter. Ansonsten hast Du einen Vermögensfreibetrag von 200 Euro (musst Du mal googlen, ob es 200 oder mehr Euro sind) je Lebensjahr. Heißt: du liegst mit 3500 Euro darunter.
Bevor Du irgendwas kündigst - Sachbearbeiter behaupten gerne viel und falsch - wende Dich an www.tacheles-sozialhilfe.de
Du kannst die Rentenversicherung ruhen lassen, für einen gewissen Zeitraum, das Problem liegt daran, dass Du bei einem Altvertrag dadurch die Steuerfreiheit verlieren würdest. Da musst Du Dich von der Rentenversicherung beraten lassen.
Solltest Du ihn weiter bedienen wollen, dann frag die Versicherung, ob - falls es einer mit Kapitalabfindung ist - eine Umwandlung in einen Vertrag mit Rentenzahlung möglich ist. Du wirst vermutlich nicht vorhaben, länger ALG2 zu bziehen, aber man weiß ja nie.
Bei Deiner anderen Frage, liegt es daran, wann du die Lohnzahlung für Mai bekommen hast. Imho gilt das Zuflussprinzip. Kam das Geld erst im Juni, so erhälst Du erst im Juli Geld.
Gruß
Manavgat
Beitrag von nudelmaus27 - 21.06.10 - 13:10 Uhr
Hmm kann das Amt verlangen, wenn diese den Freibetrag überschreitet, dann muss man erst das Geld verheizen eh man neues bekommt.
ABER eh das passiert, rufe doch mal bei der Versicherung an. Meines Wissens kann man da irgendwie was umschreiben oder ruhen lassen und dann darf das nicht berücksichtigt werden.
Meine Versicherung hat mir mal sowas angeboten, allerdings weiß ich nicht mehr genau wie es war und habe mich auch nicht weiter damit beschäftigt, weil ich dann wegen 2 Euro aus dem Hartz IV gefallen bin und nun Kinderzuschlag und Wohngeld bekomme.
Gruß, Nudelmaus
Beitrag von kroderer - 21.06.10 - 16:15 Uhr
Hallo zusammen,
die ARGE kann gar nichts verlangen.
Vereinbare so schnell wie möglich einen Verwertungs - Ausschuß zwecks Deiner Rentenversicherung(en) mit Deiner Versicherung. Mach am Besten für alle (falls Du mehrere Rentenversicherungen haben solltest) einen Verwertungs-Ausschuß, dann kann Dir normalerweise seitens der ARGE nichts mehr passieren.
Spreche aus eigener Erfahrung.
Gruß
Beitrag von luckylike - 23.06.10 - 21:55 Uhr
hallo
danke dir, kannst du mir noch sagen was ein verwertungsausschuß ist?
danke lucky
