Hallo,
ich befinde mich momentan noch in Elternzeit (seit 2006, Kind 2 geboren 2008). Nach dem 1. Kind und auch nach dem 2. war und bin ich in Teilzeit in meinem alten Arbeitsplatz tätig. Es besteht momentan aber die Gefahr durch eine eventuelle Fusion im nächten Jahr, dass ich zum Ende meiner Elternzeit gekündigt werden könnte, da ich auch nicht mehr in meiner vorherige Vollzeitstelle eintreten kann/möchte.
Ich habe schon mehrfach nachgelesen aber nie wirklich die Antwort darauf gefunden. Nach welchem Gehalt wird das ALg dann berechnet nach der Vollzeitbeschäftigung vorher? fiktives Gehalt? oder nach der Teilzeitstelle während der Elternzeit?
Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen...
Gruß
viaja
ALG I nach Elternzeit wenn TZ-Beschäftigung während Elternzeit ?
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Beitrag von viaja - 21.06.10 - 10:35 Uhr
Beitrag von susannea - 21.06.10 - 16:33 Uhr
Da die Elternzeit Teilzeit-Zahlungen nciht berücksichtigt werden dürfen nach einem fiktiven Gehalt!
