elterngeld für selbstständige

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von babel25 - 21.06.10 - 12:28 Uhr

hallo,ich bin selbstständige physiotherapeutin!wie läuft das mit dem elterngeld?wieviel darf man in der zeit dazu verdienen?danke für eure antworten!!!

Beitrag von lebelauter - 21.06.10 - 12:36 Uhr

du darfst soviel dazuverdienen , wie du willst,

aber:
-nicht mehr als 30 stunden pro woche

du bekommst 67 % von: einkommen vorher minus einkommen nachher.

beispiel:

verdienst du vorher 3000 € und nachher 1000 €, fehlen dir 2000 €.

von diesen bekommst du 1340 € elterngeld.

du hast dann also 1000 € verdienst und 1340 € elterngeld = 2340 €

setzt du komplett aus, fehlen dir 3000 €. die obergrenze sind aber 2700 €, also erhälst du 1800 €.

wenn du sehr wneig verdienst (unter 1000 €), gilt ein geringverdienerbonus.

für jede 2 €, die dir zu vollen 1000 € fehlen, bekjommst du 0,1%-punkte mehr elterngeld:

beispiel: du verdienst 600 €, dann fehlen dir 400 € zu tausend €. 400:2 * 0,1= 20

67 % + 20 % = 87%

87% von 600 € sind 522 €.

alles klar?

Beitrag von babel25 - 21.06.10 - 12:58 Uhr

alles klar!!!!vielen dank für deine präzise antwort!!!fachmann?

Beitrag von lebelauter - 21.06.10 - 13:43 Uhr

nein, bin aber auch selbstständig und hab ein baby.

Beitrag von susannea - 21.06.10 - 16:40 Uhr

Leider falsch!

Verdient sie vorher 3000 Euro und nun 1000 ist die Differenz nur 1700, denn es wird immer erst auf 2700 gekappt!

Für den Geringverdienerbonus zählt übrigens dann nicht die Differenz sondern das Einkommen vorher um die Prozente festzumachen!

Beitrag von susannea - 21.06.10 - 16:32 Uhr

Genau wie bei allen andernen auch: Einkommen vor der geburt (höchstens 2700 Euro, hier zählt nur der Gewinn) abzüglich Einkommen nach der Geburt und davon 67% sind dann Elterngeld!

Beitrag von peanutbutter - 21.06.10 - 16:38 Uhr

Hallo,


ich bin zwar nicht die Fragestellerin, aber hätte dazu auch mal eine Frage.

Ich bin auch selbstständig und habe aber eine Firma mit Angestellten. Die läuft auch ohne mich weiter...d.h. es wird durch die Mitarbeiter immer noch Gewinn erwirtschaftet, selbst wenn ich nicht arbeiten würde.
Eventuell würde ich stundenweise arbeiten oder wir stellen noch jemand ein für diese Zeit, damit die Mitarbeiter nicht auf dem Zahnfleisch gehen.

Wie wird das dann berechnet????? Wenn ich gar nicht arbeite, oder wir extra jemanden einstellen? Oder würde ich dann kein Elterngeld bekommen?


Peanut

Beitrag von susannea - 21.06.10 - 16:41 Uhr

Egal ob du arbeitest oder nicht, wenn der Betrieb deiner ist, zählt der Gewinn als dein Einkommen!

Beitrag von lebelauter - 21.06.10 - 16:49 Uhr

deine firma, dein gewinn.

egal ob du selbst arbeitest oder eben angestellte hast oder subunternehmer...

du bekommst also 67 % des verdienstausfalls..

den musst du vorher schätzen und im nachhinein musst du entweder uzrückzahlen, was du zuviel bekommen hast oder die elterngeldkasse überweist dir noch was hinterher...

wenn dein einkommen also niedriger nach der geburt des kindes ist, weil du jmd. einstellst und die ausgaben höher sind, hast du ja verdienstausfall und von dieser differenz bekommst du eben 67% von der elterngeldkasse.

alles klar?