hallo ihr lieben,
ich beginne im august meine berufliche ausbildung und bin nun dabei sämtliche anträge zu stellen damit wir über die runden kommen. von der arge wird die zahlung für mich zum 1.8. eingestellt.
man konnte mir leider noch nicht mitteilen um wieviel sich die zahlung dann verringern wird. kann man das nicht irgendwie pauschal sagen ( zb mein regelsatz von ???euro, ???% von der miete und heizung?).
eben habe ich dann mit der familienkasse telefoniert ob sie mir bitte einen antrag zuschicken könnten. nein das geht nicht. das müssen die eltern tun weil das geld für sie gedacht ist. und wenn ich dann nachweisen kann, dass er das geld rein für sein vergnügen hat kann ich eine abzweigung veranlassen und bekomme das geld direkt auf mein konto. das weiß ich ja auch alles aber meine eltern stellen sich beide quer den kram auszufüllen - wir haben keinen kontakt und sehen es nicht ein für mich zu zahlen ( so ein müll denn kindergeld zahlen ja nicht sie. die dame sagte mir, dass ich dann leider keine möglichkeit habe es zu beantragen.
geht es denn wirklich nicht anders ?
dann geht es mit BAB weiter. die anträge kommen jetzt und die soll ich ausfüllen und zurückschicken. bafög habe ich vor 2 jahren 400 euro bekommen. aber auch da gab es langes tam tam und hohes reden von wegen für dich zahl ich keinen cent. am ende waren es dann fast 5000 euro die er zahlen durfte.
sollte bab abgelehnt werden könnte ich es bei der arge versuchen aber die chancen sollen schlecht stehen.
welche dinge könnten denn dann folgen? ich mache mir grade gedanken wie es laufen wird wenn kindergeld und BAB wirklich nichts werden sollten.
liebe grüße und danke
gibt es wirklich keine lösung?kindergeld =(
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Beitrag von tinka85 - 21.06.10 - 14:30 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 21.06.10 - 14:35 Uhr
der erste Teil ist mir zu wirr, sorry...aber ab dem Geburtsjahrgang 1983 bekommt man das Kindergeld doch ohnehin nur bis zum 25. Geburtstag!
zum BAB: sie schleunigst zu, dass der Antrag wegkommt... die Bearbeitungsdauer ist ewig lang und der Antrag sehr umfangreich.
Ist es die erste Ausbildung? Hast Du eine eigene Wohnung?
Beitrag von tinka85 - 21.06.10 - 14:39 Uhr
hallo,
ach sorry aber ich war grade ein wenig durch den wind.
dann war ich falsch informiert, ich dachte bis zum 27. geburtstag gibt es kindergeld.
der antrag kommt jetzt die tage ( bab ) und dann setz ich mich daran und schick ihn gleich weg.
es ist die erste ausbildung.
ich habe eine eigene wohnung seit ich 17 bin. inzwischen bin ich 24 und habe zwei kinder (fast 2 und 6) und bin verheiratet. daher gehe ich davon aus, kein bab zu bekommen und mache mir gedanken wie es statt dessen laufen kann
lg tinka
Beitrag von goldie99999 - 21.06.10 - 14:49 Uhr
Nee, dafür bist Du zu "jung". Seit *grübel* 2007 wird ab dem Geburtsjahrgang 1983 bis zum vollendeten 25. Lj gezahlt, d.h. längstens bis zu Deinem 25. Geburtstag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Altersgrenzen
Hast Du den BAB- Rechner schon versucht? Wenn Du keinen BAB- Anspruch hast (wg. übersteigendem EK der Eltern), sind Deine Eltern doch noch unterhaltspflichtig- sofern Du nicht verheiratet bist.
Wenn Deine Eltern zahlen können, aber nicht wollen, hilft Dir das hier:
§ 72 Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe
(1) 1Macht der Auszubildende glaubhaft, daß seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, oder kann das Einkommen der Eltern nicht berechnet werden, weil diese die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder Urkunden nicht vorlegen, und ist die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder des Lebenspartners im Bewilligungszeitraum, gefährdet, so wird nach Anhörung der Eltern ohne Anrechnung dieses Betrags Berufsausbildungsbeihilfe geleistet. 2Von der Anhörung der Eltern kann aus wichtigem Grund abgesehen werden.
(2) 1Ein Anspruch des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen seine Eltern geht bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruches zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit über. 2Die Agentur für Arbeit hat den Eltern die Förderung anzuzeigen. 3Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. 4Ist die Unterhaltsleistung trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an den Auszubildenden gezahlt worden, hat der Auszubildende diese insoweit zu erstatten.
(2a) Für die Vergangenheit können die Eltern des Auszubildenden nur von dem Zeitpunkt an in Anspruch genommen werden, in dem
1.
die Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts vorgelegen haben oder
2.
sie bei dem Antrag auf Ausbildungsförderung mitgewirkt haben oder von ihm Kenntnis erhalten haben und darüber belehrt worden sind, unter welchen Voraussetzungen dieses Buch eine Inanspruchnahme von Eltern ermöglicht.
(3) Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht vorausgeleistet, soweit die Eltern bereit sind, Unterhalt entsprechend einer gemäß § 1612 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches getroffenen Bestimmung zu leisten.
(4) 1Die Agentur für Arbeit kann den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit dem Unterhaltsberechtigten auf diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Unterhaltsanspruch abtreten lassen. 2Kosten, mit denen der Unterhaltsberechtigte dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen.
Grüße, Goldie
Beitrag von goldtaube - 21.06.10 - 14:49 Uhr
<<hallo ihr lieben,
ich beginne im august meine berufliche ausbildung und bin nun dabei sämtliche anträge zu stellen damit wir über die runden kommen. von der arge wird die zahlung für mich zum 1.8. eingestellt.
man konnte mir leider noch nicht mitteilen um wieviel sich die zahlung dann verringern wird. kann man das nicht irgendwie pauschal sagen ( zb mein regelsatz von ???euro, ???% von der miete und heizung?). <<
Ist doch ganz einfach. Dein Regelsatz fällt weg und dein Anteil Miete und Heizung, wenn du mit jemandem zusammenlebst. Wenn ihr zu Zweit seit, fällt somit dein Regelsatz weg + 1/2 Miete + 1/2 Heizkosten.
<<sollte bab abgelehnt werden könnte ich es bei der arge versuchen aber die chancen sollen schlecht stehen. <<
Dein Partner und Kinder (falls vorhanden) können weiterhin ALG II bekommen, wenn Anspruch besteht.
Du wirst bei einer Ausbildung die dem Grunde nach gefördert werden kann durch Bafög oder BAB, kein ALG II bekommen. Das ist unabhängig davon ob du tatsächlich Bafög oder BAB bekommst oder nicht. Allein die Tatsache, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, schließt dich aus dem ALG II Bezug aus.
Wegen dem Kindergeld:
Zitat:
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das volljährige Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Auszahlung.html#d1.2
Beitrag von goldtaube - 21.06.10 - 15:13 Uhr
Habe gerade gelesen, dass du verheiratet bist:
Zitat:
Für verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere Sonderformen kann Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden.
Mit der Eheschließung eines Kindes sind nicht mehr die Eltern zum Unterhalt des Kindes verpflichtet, sondern der Ehegatte. Ein verheiratetes volljähriges Kind wird daher ab dem Folgemonat der Heirat grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Dies gilt auch für Fälle, in denen die Unterhaltspflicht der Eltern hinter der Unterhaltspflicht anderer Personen für das Kind zurücktritt, insbesondere:
* bei Kindern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
* bei dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Kindern und
* bei nicht verheirateten Kindern, die einen Anspruch auf Unterhalt nach § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch gegenüber dem Vater bzw. der Mutter ihres Kindes haben.
Der Anspruch kann allerdings fortbestehen, wenn der Ehegatte bzw. Lebenspartner auf Grund eines geringen Einkommens den Unterhalt des Kindes nicht sicherstellen kann und das Kind selbst ebenfalls nicht über ausreichende Einkünfte und Bezüge verfügt. In einem solchen Fall (sogenannter Mangelfall) müssen die Eltern wieder bzw. weiterhin für ihr Kind aufkommen.
Entsprechendes gilt für getrennt lebende oder geschiedene Kinder sowie für Kinder mit Unterhaltsanspruch nach § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Verheiratete-Kinder-Sonderformen.html
Beitrag von windsbraut69 - 21.06.10 - 14:52 Uhr
Ja, wenn Dein Anteil am ALGII wegfällt, dann betrifft das den Regelsatz plus anteilige Miet- und Nebenkosten. Wenn Ihr zu Viert sind, 25%, würde ich sagen.
Gruß,
W
Beitrag von marion0689 - 21.06.10 - 15:10 Uhr
Hallöchen,
zu deinen ALG2 Angelegenheiten kann ich nichts sagen,
aber zum Kindergeld ist es glaube ich so, dass du sowieso keinen Anspruch mehr darauf hast ( bzw deine Eltern ) wenn du verheiratet bist.
Ich werde nun nächsten SA standesamtlich heiraten und ab dem Monat fällt das KiGeld für meine Eltern weg, da ich von da "nicht mehr zu ihnen" gehör, sondern mein Mann für mich verantwortlich ist.
Und das obwohl ich noch studiere.
Wenn ich falsch danke, belehrt mich bitte 
lG
Beitrag von goldtaube - 21.06.10 - 15:16 Uhr
Grundsätzlich hast du recht. Aber unter Umständen kann auch ein verheiratetes Kind Kindergeld bekommen:
Zitat:
...
Der Anspruch kann allerdings fortbestehen, wenn der Ehegatte bzw. Lebenspartner auf Grund eines geringen Einkommens den Unterhalt des Kindes nicht sicherstellen kann und das Kind selbst ebenfalls nicht über ausreichende Einkünfte und Bezüge verfügt. In einem solchen Fall (sogenannter Mangelfall) müssen die Eltern wieder bzw. weiterhin für ihr Kind aufkommen.
Entsprechendes gilt für getrennt lebende oder geschiedene Kinder sowie für Kinder mit Unterhaltsanspruch nach § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Verheiratete-Kinder-Sonderformen.html
Beitrag von litalia - 21.06.10 - 17:27 Uhr
ich persönlich finde es sehr schade das BILDUNG in diesem land mitunter nur vom finanziellen abhängt!
wer es sich eben nicht leisten kann muss dumm bleiben.
hier ist eine junge mutter die trotz zweier kinder noch versucht eine erstausbildung zu machen aber die damit ihren kindern womöglich die butter vom brot nimmt weil ihr alg2 gestrichen wird selbst wenn sie KEIN bab erhällt.
auf anderer seite wird aber schmarotzertum finanziert, menschen werden jahrzehnte lang finanziert und bekommen hier und da vergünstigungen.
geht es aber um BILDUNG sind die "armen" schlecht dran da es dann mit unterstützung in vielen fällen nicht weit her ist.
hier läuft grundsätzlich etwas verkehrt.
menschen die gewillt sind sich zu bilden sollten durchaus unterstützt werden, hingegen könnte man aufhören ganze familiengenerationen zu alimentieren.
Beitrag von windsbraut69 - 21.06.10 - 17:31 Uhr
Nun ja....diese arme junge Mutter ist ja nicht ganz unschuldig an der Situation....bzw. die arme junge Familie....
Beitrag von litalia - 21.06.10 - 17:48 Uhr
das mag richtig sein!
nich jedes leben läuft nach plan 
hier ist allerdings wenigstens ein wille da und es ist meines erachtens schade wenn es letztendlich am finanziellen scheitert weil die familie "ohne bildung" finanziell besser da steht.
ich habe auch zuerst ein kind bekommen und dann meine ausbildung gemacht. sicher nicht der perfekte weg aber besser als nie eine ausbildung zu machen.
ich finde es einfach nur traurig das solche menschen finanziell kaum unterstützt werden, hingegen aber andere jahrzehnte lang alimentiert werden können.
Bildung sollte nicht so sehr vom finanziellen eines jeden einzelnen abhängen.
studieren muss man sich z.b. auch "leisten" können, ziemlich traurig.
man könnte durchaus mehr in Bildung stecken, das wäre meines erachtens wichtiger und sinnvoller als so manch anderes....!
Beitrag von windsbraut69 - 21.06.10 - 21:14 Uhr
Mich stört aber zunehmend, wenn junge Leute meinen, erst eine familie gründen zu müssen auf Kosten anderer und dann anfangen zu können, sich wieder auf Kosten anderer die dazu nötige Basis zu schaffen.
Hier sind es zwei Kinder und EINIGE Jahre, wo Zeit gewesen wäre, kleinere Brötchen zu backen und eine Grundlage zu schaffen und - sorry - wenn ein Familienvater, dessen Familie von 50 Euro/Woche leben muß und dessen Frau sich keine Krankenversicherung leistenkann, einen Job ablehnt, weil unter seinem Niveau, hält sich mein Mitleid in Grenzen!
Grundsätzlich magst Du Recht haben aber hier fehlt mir das Verständnis, das ist mutwilligst selbst verschuldetes Elend.
Beitrag von tinka85 - 22.06.10 - 08:03 Uhr
nochmal hierzu.
ich habe ja schon selbst gesagt, dass wir kein mitleid wollen oder sonst was. und ich habe auch schon gesagt, dass es andersrum besser gewesen wäre.
wir leben nicht mehr von 50 euro die woche sondern haben gut das dreifache, weil wir unsere finanzen regeln konnten.
ich bin auch bestimmt schon 9 monate wieder krankenversichert.
und ja er hat damals die zeitarbeit verweigert. er wurde grade arbeitslos nach einem sehr sehr gut bezahltem job und wollte einfach erst versuchen einen gut bezahlten job zu bekommen und nicht gleich zur zeitarbeit rennen. aber auch das ist einige zeit her und dafür bin ich ja dann kurze zeit später vollzeit arbeiten gegangen. ist alles nicht die welt und alles nicht so wie es sein sollte, das stimmt wohl.
aber ich kann in den spiegel schauen und mit ruhigem gewissen sagen, dass mir alles daran liegt meine familie zu ernähren. ich möchte mir was aufbauen und dieses ziel verfolge ich mit viel ehrgeiz.
es ist richtig dass ich mir auf kosten anderer eine basis schaffen möchte, aber es ist in meinen augen besser als auf kosten anderer keine lust auf nichts zu haben und zu denken dass man die jahre schon irgendwie rum bekommt.
und von elend kann doch bei uns garkeine rede sein. das finde ich total übertrieben - wirklich. wo bitte ist denn elend. ich sitze nicht hier und schrei dass mir alle geld geben sollen damit ich zu hause kleben und däumchen drehen kann. ich mache mir lediglich gedanken wie denn notfallplan b aussehen kann falls das mit BAB nichts wird.
stelle ich diese frage erst im oktober hier dann schreien alle wie unreif man denn ist und ob man zu blöd ist sich vorher gedanken zu machen weil ich ja hätte wissen müssen dass ab dem 1.8. kein geld mehr für mich kommt.
Beitrag von windsbraut69 - 22.06.10 - 16:15 Uhr
Ja, "Elend" ist offensichtlich relativ.
Von ALGII zu leben, wäre für mich schon die schlimmste mögliche Vorstellung. Davon aber noch eine Person ohne Einkommen "durchschleppen" zu müssen, schon unvorstellbar, genau so wie ein Leben zu viert von 50 Euro/Woche und ohne Krankenversicherung...
Ich finde es aber beachtlich, dass Ihr noch nicht resigniert habt und Du Deine hochgesteckten Ziele weiter verfolgst.
Gruß,
W
Beitrag von tinka85 - 21.06.10 - 18:33 Uhr
erstmal danke für eure antworten.
natürlich bin ich mit beteiligt an meiner situation und mein posting war auch nicht darauf abgerichtet hier irgendwie mitleid zu kassieren - um gottes willen.
ich wollte auf schnellem wege ein paar antworten haben. natürlich möchte ich für meine kids selbst aufkommen...damit ich das wieder und dann auch dauerhaft kann, möchte ich die ausbildung unbedingt machen.
auch wenn ich eigentlich keinen grund haben dürfte mich zu beschweren über meine situation - das tu ich ja eigentlich auch überhaupt nicht -, kann ich doch aber sehr wohl unsicherheiten verspüren und mich informieren ohne dass es falsch ankommt.
das eine ist ja nicht automatisch das andere =)
also danke nochmal
Beitrag von windsbraut69 - 21.06.10 - 21:16 Uhr
Ja, es wird wohl darauf hinauslaufen, dass sich jemand findet, der Dich unterhält - entweder Deine Eltern oder Dein Mann?!
Oder Du gehst neben der schulischen Ausbildung (hattest Du nicht kürzlich ein Angebot für eine betriebliche Ausbildung bekommen?) selbst noch jobben!
Gruß,
W
Beitrag von tinka85 - 22.06.10 - 07:53 Uhr
guten morgen,
ich antworte einfach mal auf beide antworten von dir. erstmal aber auf diese hier.
die schule ist längst fertig und die berufliche beginnt jetzt. deswegen ja auch BAB und nicht bafög. bis vor einem guten viertel jahr habe ich vollzeit gearbeitet ( ja, keine 5 jahre aber immerhin habe ich mich bemüht mich um meine familie zu kümmern).
mein sohn kommt jetzt in die schule und hat dort nur 3,75 stunden unterricht. danach im nachmittagsbereich sind seine therapien die wahrgenommen werden müssen.
mein mann bewirbt sich fleißig ( ja, auch bei zeitarbeitsfirmen da er jetzt schon recht lange ohne job ist. er hatte damals auch nicht gesagt, dass er es nie mehr tun wird sondern es war eine momentaufnahme). er kann aber nur in gleitzleit arbeiten, damit er unseren sohn ( die kleine könnte ich selbst wegbringen) zur schule hinbringen kann. um das abholen und die therapien werde ich mich dann kümmern und für die berufsschultage ist eine freundin organisiert. dazu macht mein mann seinen 34a-schein um am wochenende und abends arbeiten zu können.
die punkte die du aus älteren beiträgen rausgefischt hast sind einfach nicht mehr gegeben...wir leben nicht mehr von 50 euro in der woche und mein mann ist halt auch nicht mehr versteift darauf keine zeitarbeit anzunehmen. es konnte sicher nicht jeder verstehen aber ich schon. wenn er gute zeit sehr gutes geld verdient hat bewirbt man sich lieber erstmal auf andere stellen und in anderen firmen mit aufsicht auf gutes geld. wir hatten aber auch immer gesagt, dass es maximal das erste jahr so laufen wird. das jahr ist rum und nun gucken wir wie wir das alles organisieren können , mit rücksicht auf unseren sohn.
wir können ihm schlecht - und das will ich auch nicht - einen schlüssel um den hals hängen und sagen, dass er zusehen soll wie er sich dort alleine zurecht findet in der neuen umgebung, den längeren schulweg usw.
das mache ich nicht. und ich finde es eigentlich nur richtig dass mein mann mich unterstützt was meine ausbildung betrifft. er hält mir den rücken komplett frei und wir suchen nach einer guten lösung für uns alle...und wenn es eben dann etwas länger dauert.
lg tinka
Beitrag von windsbraut69 - 22.06.10 - 16:07 Uhr
Dein Mann hält Dir (jetzt) den Rücken frei, indem er arbeitslos Zuhause sitzt?
Sorry, aber Ihr habt Zeiten hinter Euch, da stehen einem spießigen Durchschnittsbürger die Haare zu Berge und so wirklich Änderung ist nicht in Sicht.
Mit einer betrieblichen Ausbildung meinte ich übrigens eine, in der es eine Ausbildungsvergütung gibt...Zusammen mit dem künftigen Einkommen Deines Mannes wäre das doch endlich mal eine Grundlage, NICHT von Transferleistungen zu leben.
LG
Beitrag von tinka85 - 22.06.10 - 18:13 Uhr
ich bekomme doch eine ausbildungsvergütung während der ausbildung.
und meinen mut werde ich nicht verlieren. im gegenteil, denn durch all die zeiten weiß ich was ich in zukunft nicht mehr möchte.
ich kann es nur nochmal betonen dass ich es nicht wirklich geil finde sondern raus aus dem alg möchte. es gibt andere die machen sich einen lenz und bekommen ein kind nach dem nächsten und haben kein bock zu nichts - und da werd ich leider immer mit reingeworfen in den topf. zumindest von denen, die mich nicht gut kennen.
