2 Minijobs..

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Beitrag von susen1980 - 21.06.10 - 15:47 Uhr

Hallo,

so nun habe ich den ganzen Tag versucht bei der MiniJobZentrale rauszukommen, leider ohne Erfolg. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Wie ist das, wenn man 2 geringfügige Beschäftigungen hat. Erfolgt da automatisch eine Berechnung wie eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder erst wenn die Grenze von 400 € überschritten ist.

Die MJZ hat ein Beispiel bezüglich dieser Konstellation ins Netz gesetzt, nur da gehen die von einen Verdienst von 300 + 400 aus.

Wovon ist es nun abhängig, die Höhe oder die Anzahl der Jobs an sich??


LG

Beitrag von goldtaube - 21.06.10 - 15:54 Uhr

Wenn man 2 Minijobs ausübt und keine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, werden die Minijobs zusammengerechnet und kommt man über 400 Euro mit beiden zusammen werden beide Jobs versicherungspflichtig.

Beispiele:
1. Job 100 Euro
2. Job 200 Euro
= 300 Euro = nicht versicherungspflichtig

1. Job 100 Euro
2. Job 305 Euro
= 405 Euro = versicherungspflichtig

oder
1. Job 100 Euro
2. Job 200 Euro
3. Job 100 Euro
= 400 Euro = nicht versicherungspflichtig

1. Job 100 Euro
2. Job 200 Euro
3. Job 150 Euro
= 450 Euro = versicherungspflichtig

http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/2__mehrere__minijobs/mehrere__minijobs.html

Wenn man bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat und auch einen Minijob dazu, sieht das anders aus. Da wird dann der zweite Minijob mit dem sozialversicherungspflichtigen Job zusammengerechnet.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html

Beitrag von susen1980 - 21.06.10 - 15:56 Uhr

Gut dann ist es klar, dann geht es also nicht um die Menge sondern die Höhe des Einkommens..

Danke dir!