Hallo,
so nun habe ich den ganzen Tag versucht bei der MiniJobZentrale rauszukommen, leider ohne Erfolg. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wie ist das, wenn man 2 geringfügige Beschäftigungen hat. Erfolgt da automatisch eine Berechnung wie eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder erst wenn die Grenze von 400 € überschritten ist.
Die MJZ hat ein Beispiel bezüglich dieser Konstellation ins Netz gesetzt, nur da gehen die von einen Verdienst von 300 + 400 aus.
Wovon ist es nun abhängig, die Höhe oder die Anzahl der Jobs an sich??
LG
2 Minijobs..
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von susen1980 - 21.06.10 - 15:47 Uhr
Beitrag von goldtaube - 21.06.10 - 15:54 Uhr
Wenn man 2 Minijobs ausübt und keine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, werden die Minijobs zusammengerechnet und kommt man über 400 Euro mit beiden zusammen werden beide Jobs versicherungspflichtig.
Beispiele:
1. Job 100 Euro
2. Job 200 Euro
= 300 Euro = nicht versicherungspflichtig
1. Job 100 Euro
2. Job 305 Euro
= 405 Euro = versicherungspflichtig
oder
1. Job 100 Euro
2. Job 200 Euro
3. Job 100 Euro
= 400 Euro = nicht versicherungspflichtig
1. Job 100 Euro
2. Job 200 Euro
3. Job 150 Euro
= 450 Euro = versicherungspflichtig
http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/2__mehrere__minijobs/mehrere__minijobs.html
Wenn man bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat und auch einen Minijob dazu, sieht das anders aus. Da wird dann der zweite Minijob mit dem sozialversicherungspflichtigen Job zusammengerechnet.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html
Beitrag von susen1980 - 21.06.10 - 15:56 Uhr
Gut dann ist es klar, dann geht es also nicht um die Menge sondern die Höhe des Einkommens..
Danke dir!
