Hallo zusammen,
ich weiß meine Überschrift wird evtl. schon für Entsetzen sorgen 
Wir möchte natürlich nicht aus reinen finanziellen Aspekten heiraten, sondern aus Liebe, das steht schonmal fest...
Nur wir fragen uns, ob es sich vielleicht schon auf das Elterngeld etc. auswirken könnte wenn wir jetzt heiraten (habe noch 4 Monate bis zum ET)
Danke schonmal
Heirat?! Wo ist für uns der finanzielle Vorteil?
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Beitrag von fruitycocktail - 21.06.10 - 17:17 Uhr
Beitrag von miau2 - 21.06.10 - 18:18 Uhr
Hi,
ob es finanzielle Vorteile gibt hängt vom Einkommen bzw. der Verteilung ab.
Bei stark unterschiedlichen Einkommen (und/oder wenn z.B. einer in Elternzeit geht) liegt der finanzielle Vorteil darin, dass der mit dem höheren (oder einzigen) Einkommen den Freibetrag der Ehefrau mit auf seine Lohnsteuerkarte nehmen kann (Klasse III), bei unverheirateten würde der entweder weniger ins Gewicht fallen oder, wenn einer eben vorübergehend nicht arbeitet, komplett wegfallen.
Zusätzlich können im Gegensatz zu unverheirateten auch die Kinderfreibeträge von einem übernommen werden, was sich gerade bei hohen Einkommen auswirkt.
Bzgl. Elterngeld werden ja die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz genommen, da müsstet ihr schon extrem schnell heiraten, um noch "Mitnahmeeffekte" zu haben. Erhöhen würde sich das EG wenn ihr heute heiratet und du morgen Klasse III beantragst, dein Mann dann die V - je nach Einkommen könnte es dann bis zum ET aber zu deutlich weniger Netto führen (wobei sich die gesamte Steuerlast nicht ändert, egal, ob man IV/IV oder III/V wählt, den Ausgleich - ERstattung oder Nachzahlung - gibts mit der Steuererklärung).
Umgekehrt wirkt sich natürlich der Progressionsvorbehalt anders aus, mein Elterngeld wird natürlich berücksichtigt, wenn der Steuersatz von meinem Mann (gemeinsam veranlagt) berechnet wird, dadurch wird die Steuerlast wieder etwas erhöht. Ohne Trauschein wäre mein EG für seine Steuerlast unerheblich.
Wenn zwei Leute heiraten, die ungefähr ein gleiches Einkommen haben (und das auch beibehalten) dürfte sich die jährliche Steuerlast vor und nach der Hochzeit nicht wirklich ändern.
Bei uns bedeutet es netto im Monat einige 100 Euro mehr, da mein Mann mit einem sehr gutem Einkommen zur Zeit Alleinverdiener ist - das EG (halbierter Sockelbetrag) ändert da auch nicht wirklich etwas dran, erhöht die Steuerlast um ca. 150 Euro für 2009.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von wemauchimmer - 21.06.10 - 22:58 Uhr
Das Elterngeld hat mit der Heirat nur zu tun, wenn Du derzeit verdienst. Für die Berechnung zählen die letzten 12 Nettoeinkommen vor dem Beginn des Mutterschutz. Das heißt: Da die Standesämter nicht von jetzt auf gleich eine Trauung ansetzen, sondern eine gewisse Wartezeit da ist, kannst Du bestenfalls vielleicht 2 Monate ein höheres Netto durch Steuerklasse III haben. Es wirkt sich also nur gering aus und u.U macht die Elterngeldstelle Scherereien, falls Du mit geringerem Einkommen die Klasse III wählst.
Fazit: Der Zug ist so ziemlich abgefahren. Aber es soll den Papierkram nach der Geburt wesentlich vereinfachen, wenn die Eltern verheiratet sind. 
LG und alles gute...
Beitrag von rotihex - 22.06.10 - 10:41 Uhr
Nur mal so zum Nachdenken: eine Hochzeit kann auch finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Kommt eben auf eure persönliche Situation an.
Zum Elterngeld haben die anderen ja schon was geschrieben.
LG
rotihex (nicht verheiratet aus o.g. Grund)
Beitrag von kati543 - 22.06.10 - 11:15 Uhr
Hallo,
eine Ehe KANN Vorteile bringen, aber auch sehr große Nachteile. Wir bezahlen (nur weil wir verheiratet sind) im Monat ca. 500€ mehr an Krankenversicherung. Steuerlich ist es ein Vorteil, weil das Gehalt meines Mannes auf 2 Leute aufgeteilt wird - ich arbeite nicht. Auf das Elterngeld wirkt es sich kaum noch aus. Wie dir bereits geschrieben wurde, allerdings hat das Gericht entschieden, dass ein Wechsel der LSt.Kl. um das Elterngeld zu erhöhen durchaus zulässig ist. Diesbezüglich würdest du also keine Probleme bekommen.
