Hallo,
ich hatte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis 06.07.2010 beantragt. Habe dann bis zum 01.09. verlängert. Er war einverstanden. Nun habe ich zum 01.09. eine andere Arbeitsstelle gefunden. Ich will nun kündigen.
§ 19 BEEG sagt, dass Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ZUM ENDE DER ELTERNZEIT nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können.
Demnach wäre ich ja mit meiner Kündigung zu spät dran und könnte erst zum 01.10. kündigen.
Aber in dem § heißt es ja ZUM ENDE der Elternzeit. Kann ich denn WÄHREND der Elternzeit nicht auch kündigen? Also beispielsweise jetzt zum 30.7. oder 15.8.? Oder ist jegliche Kündigung, außer die zum ElternzeitENDE, ausgeschlossen???
Und schreibt man dann, dass man zum 30. oder 31. kündigt oder schreibt man, dass man zum 1. oder 15. kündigt? Denn zum 1. fängt man ja den neuen Job schon an.
Danke für eure Hilfe!
Brauche ganz dringend Hilfe bei Kündigungsschreiben
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Beitrag von miezibuh - 21.06.10 - 18:23 Uhr
Beitrag von lilibo - 21.06.10 - 21:20 Uhr
Ich würde die Kündigung jetzt raus schicken mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.08.2010!
Um eine schriftliche Bestätigung wird gebeten.
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Und dann schaust du mal was kommt
