Wisst Ihr das? Mein Mann will die ersten beiden Monate nehmen ab Geburt. Welche FRist gilt, wenn man es beim AG schriftlich einreichen muss?
Vielen DAnk
Bianca
Frist wg Info an den AG wenn Mann Elternzeit nehmen will?
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Beitrag von engelchen1002 - 21.06.10 - 18:51 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 21.06.10 - 20:14 Uhr
Hi Bianca,
die EZ muss 7 Wochen vorher schriftlich angemeldet werden. Also in dem Fall 7 Wochen vor ET mit Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins.
8 Wochen vor ET beginnt erst der Kuendigungsschutz deines Mannes! Viel frueher sollte er also nicht damit hausieren gehen.
LG
Barbara
Beitrag von nusch - 22.06.10 - 13:33 Uhr
Hallo Barbara,
kannst Du mir bitte die Quelle bzgl. des Kündigungsschutzes des Mannes hinsichtlich Elternzeit geben?
Danke,
Grüße
Nusch
