Fragen zum BAB- zweite Ausbildung

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Beitrag von kleiner-gruener-hase - 21.06.10 - 20:58 Uhr

Guten Abend liebe Urbianer,

ich frage hier heute für eine gute Freundin.

Es geht um folgendes:

Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung zur Restaurantfachfrau. War bisher alleinerziehende Mutter eines fast 5jährigen Jungen. In ihrer ersten Ausbildung hat sie kein BAB erhalten, weil ihr Vater zuviel verdient hat.

Nun möchte sie gern eine neue Ausbildung als Augenoptikerin machen, macht nächste Woche ein Praktikum und dann entscheidet sich ob sie den Ausbildungsplatz bekommt. Sei einem Jahr hat sie einen festen Partner mit dem sie nun auch zusammen wohnt.

Könnte sie denn für diese Ausbildung (wenn sie sie denn bekommt) BAB bekommen? Ich weiß ja dass man das nur für eine Ausbildung bekommt, aber steht denn irgendwo geschrieben dass man es nur für die erste Ausbildung bekommt?

Ach ja, sie ist 25 falls das was zur Sache tut.

Vielen Dank fürs Lesen und Antworten, ich hoffe ihr wisst Rat.

LG vom #hasi

Beitrag von kraxy - 21.06.10 - 21:19 Uhr

Hallo,

guck mal hier:

http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/berufsausbildungsbeihilfe.html

und guck mal hier:

http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/66627-ausfuehrliche-informationen-ueber-berufsausbildungsbeihilfe-bab.html

da ist das eigentlich ganz gut beschrieben

Aus beiden Beiträgen geht hervor, dass nur die erste Ausbildung gefördert wird - ist ja auch logisch, weil man dann in die Lage versetzt wird, sein Geld zu verdienen. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass ja noch der Verdienst des Partners angerechnet wird.

Sie sollte sich mal bei der Agentur schlau machen, ob noch irgendwelche anderen Förderungen in Frage kommen könnten.

Grüße
kraxy

Beitrag von kleiner-gruener-hase - 21.06.10 - 21:29 Uhr

Super, danke dir!

Beitrag von goldtaube - 21.06.10 - 21:58 Uhr

Es steht im Gesetz für welche Ausbildung man BAB bekommt. In diesem Fall im SGB III:
Zitat:
§ 60 Berufliche Ausbildung
...
(2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.
...
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__60.html

Beitrag von kleiner-gruener-hase - 21.06.10 - 22:05 Uhr

Danke auch dir!

Beitrag von kristina-p - 03.08.10 - 20:07 Uhr

hi,

also im prinzip wird die zweite ausbildung nicht durch BAB gefördert, aber da gibt es ausnahmen, z.b. man den ersten beruf, den man gelernt hat, aus gesundheitlichen gründen nicht ausüben kann, oder es auf dem derzeiten markt wenig chancen gibt, einen job zu finden etc.

es gibt aber die möglichkeit, alg 2 zu beantragen, ich kenne jemanden, der ist in der 2. ausbildung, bekommt kein BAB, dafür aber alg 2 und das sogar noch mehr als er BAB bekommen hätte. normaler weise stehen einem bei alg 2 ca. 345 € zu. da man aber arbeiten geht, hat man noch einen freibetrag als azubi von 140 €.

deine freundin soll einfach mal versuchen, alg 2 zu beantragen. wohngeld wird wahrscheinlich zum leben nicht ausreichen, daher alg 2.