Hallo, kennt sich vielleicht jemand aus.
Mein Lebensgefaerthe arbeitet ab 09/2010 beim selben AG allerdings in einem anderen Bundesland / von Baden-Wuerttemberg nach Sachsen-Anhalt.
Ich selber bin bis 12/2010 noch in Elternzeit und muss ab Januar eigentlich wieder bei meinem alten AG anfangen nach Ende der Elternzeit.
Was ist dann. Was muss ich jetzt alles machen
muss ich mich arbeitslos melden
bekomme ich eine Sperre wenn ich mit meinem Mann weggehe, wir haben 2 Kinder
wie bin ich dann krankenversichert
war jetzt *mit beiden Kindern* insgesamt 5 Jahre in Elternzeit, habe ich Anspruch auf ALG1, werde mich jetzt schnellstens bewerben, aber was ist wenn bis September nichts rausspringt, die Kids benoetigen ja auch einen KITA Platz.
Mann neuer Job in neuem Bundesland
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Beitrag von linnysonnenschein - 21.06.10 - 21:18 Uhr
Beitrag von kris86 - 21.06.10 - 21:22 Uhr
Hi,
also, soweit ich weiß, musst du deinen alten AG um einen Aufhebungsvertrag bitten, zu dem Zeitpunkt, ab dem deine Elternzeit endet. Drei Monate vorher meldest du dich arbeitslos.
Da, ich selber aus Sachsen-Anhalt bin, weiß ich, dass es mit KITA-plätzen hier gar nicht so schlecht aussieht, wie anderswo. Wenn du jetzt gleich anmeldest, müsstest du Glück haben.
Wo gehts denn genau hin, wenn ich fragen darf?
LG
Beitrag von linnysonnenschein - 21.06.10 - 21:25 Uhr
Hallo, danke dir schonmal
nach MD gehts ab September
und Du
Beitrag von kris86 - 21.06.10 - 21:28 Uhr
Ich wohne in der Nähe von Halle, ca. 40 km von MD
Beitrag von linnysonnenschein - 21.06.10 - 21:31 Uhr
hihi was fuer ein cooler Zufall
Beitrag von helly1 - 21.06.10 - 21:25 Uhr
Hallo,
du müsstest zum Ende der Elternzeit kündigen, bekommst dann keine Sperre, weil dies ein wichtiger Grund ist. Wenn du einen Anspruch auf Alg I hast (den hast du, wenn du vor deiner Elternzeit 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast und dem Arbeitsmarkt mind. 15Std./Woche zur Verfügung stehst) dann bist du auch dadurch Krankenversichert. Bewerben kannst du dich ja jetzt schon, zumindest initiativ, denn ausgeschrieben wird jetzt für Januar wahrscheinlich noch nix sein).
LG helly
Beitrag von lexika - 21.06.10 - 21:35 Uhr
Hallo,
ist denn Dein Arbeitgeber ebenfalls bundesweit tätig?
Oder genehmigt Dir noch das letzte Jahr Elternzeit?
Wenn nein bleibt Dir nur die arbeitslosmeldung nach Kündigung.
Allerdings würde ich dies erst auf der Arbeitsagentur klären, damit sicher ist, dass es zu keiner Sperre kommt (Sachsen-Anhalt und Badenwürtemberg ist eigentlich ausserhalb des Pendelbereichs und sollte kein Problem darstellen).
Während des ALG1 Bezugs bist Du ganz normal selber versichert.
LG, Christine
