Guten morgen,
wir haben 2008 geheiratet, da habe ich für mich die Lohnsteuer alleine gemacht !
Jetzt wollte ich meine für 2009 machen, und bei meinem Mann für 2008 und 2009 , geht das noch ?
Bekommt mein Mann aufgrund der Hochzeit einiges erstattet, ich war 2008 nämlich in Elternzeit und habe nichts wieder erhalten .
Danke für eure Hilfe !
lg
Nadine
Lohnsteuer *Frage dazu*
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Beitrag von 0601 - 22.06.10 - 08:08 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 22.06.10 - 09:20 Uhr
§ 25 EStG/ Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
(3)
1Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
2Ehegatten haben für den Fall der Zusammenveranlagung (§ 26b) eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben.
3Wählt einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung (§ 26a) oder wählen beide Ehegatten die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung (§ 26c), hat jeder der Ehegatten eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
4Der Steuerpflichtige hat die Einkommensteuererklärung eigenhändig zu unterschreiben.
5Eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben.
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Ich lese hier heraus, dass ihr beide eine Einkommensteuererklärung für 2008 abgeben müßt. Ich denk, ich würde ganz konkret beim Finanzamt nachfragen!
LG
Beitrag von smartysandra - 22.06.10 - 21:05 Uhr
hi nadine!
rechnet mal für 2008 durch, ob die zusammen-bzw. besond. veranlagung (besondere im jahr der eheschliessung) für euch von vorteil wäre. da müsst ihr eure sachen zusammenschmeissen und ausrechnen. wenn das besser für euch wäre, dann kannst du deine einzelveranlagung rückgängig machen!
für 2009 auch wieder so rechnen: entweder getrennt (jeder für sich) oder zusammen. rechenexampel, weil warum dem staat geld schenken!
viel glück!
lg sandra
ps: abgeben könnt ihr noch für 2008 und natürlich auch für 2009!!!!!
