hallo ich weiß nicht ob ich richtig bin aber ich versuche jetzt einfach mal mein glück.
es geht um folgendes, ich bekomme seid 2 Jahren Hartz 4, ich gehe arbeiten aber nur stundenweise, das heißt amt zahlt nur meine miete, den Rest zahle ich alles selber, ich würde auch gern wieder voll arbeiten gehen aber dies ist nicht möglich da ich keine Nachmittagsbetreuung für meine kinder habe.
jetzt hat mich meine freund gefragt ob ich ihn gern heiraten möchte, ich sagte natürlich ja, aber jetzt kommt meine frage,
wie verhält sich das jetzt wenn wir jetzt heiraten zahlt das amt dann noch etwas für mich und die kinder oder muss mein mann dann alles für uns gleich zahlen miete und Unterhaltungskosten, wir wohnen noch nicht zusammen.
danke schon mal für eure antworten,
lg Andrea
hartz 4 und hochzeit ???
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Beitrag von andreamama - 22.06.10 - 10:31 Uhr
Beitrag von marion2 - 22.06.10 - 10:35 Uhr
Hallo,
alles eingeben: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
auch hier: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php
und hier: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=26&opensub=651
Evtl. fällt bei einer Heirat ALGII weg und Kinderzuschlag und Wohngeld können beantragt werden.
Verschone uns bitte mit deinen Zahlen und rechne das selbst aus 
LG Marion
Beitrag von andreamama - 22.06.10 - 10:44 Uhr
geht es noch etwas freundlich, das ist echt das letzte,
ich habe nur nett gefragt, das ist alles
Beitrag von marion2 - 22.06.10 - 10:48 Uhr
Das war eine sachliche Antwort.
Ich kann auch anders: Wenn er die Kohle hat, soll er gefälligst für euch sorgen.
Besser?
Beitrag von andreamama - 22.06.10 - 10:56 Uhr
das wird er schon, es halt mich halt interessiert darum habe ich gefragt.
jetzt habe ich meine antworten und gut, Danke
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.06.10 - 10:58 Uhr
Hallo
Was soll das denn nun? Was war denn da unfreundlich?
Wenn dir das nicht passt, such dir demnächst woanders Hilfe
Bianca
Beitrag von lebelauter - 22.06.10 - 10:43 Uhr
wohnt ihr denn momentan zusammen?
Beitrag von andreamama - 22.06.10 - 10:45 Uhr
nein wohnen nicht zusammen
Beitrag von lebelauter - 22.06.10 - 10:47 Uhr
wenn ihr zusammenzieht dann muss er für dich aufkommen, ist sein gehalt uz niedrig, könnt ihr wohngeld beantragen.
reichts dann immer noch nicht, eben ergänzendes alg2.
er hat freibeträge auf sein einkommen 100 € + 20 % bis 800 €+ 10 % bis 1200 €,
rest wird angerechnet auf euren gemeinsamen bedarf.
Beitrag von andreamama - 22.06.10 - 10:50 Uhr
danke für deine Antwort, jetzt muss ich trotzdem nochmal dumm fragen, wenn wir nach der Hochzeit noch nicht gleich zusammen ziehen muss er nicht zahlen oder was.
suchen gerade ne größer Wohnung die bezahlbar ist, hier aber nicht ganz so einfach.
lg
Beitrag von goldtaube - 22.06.10 - 10:53 Uhr
Auch wenn ihr dann nicht zusammenlebt muss er natürlich zahlen. Ist dasselbe als wenn jemand verheiratet ist und einer arbeitet weit weg und wohnt dort. Er muss auch für seine Familie sorgen.
Beitrag von nick71 - 22.06.10 - 13:37 Uhr
"wenn wir nach der Hochzeit noch nicht gleich zusammen ziehen muss er nicht zahlen oder was."
Was eine Heirat rechtlich bedeutet, ist dir aber schon klar?
Beitrag von wasteline - 22.06.10 - 15:22 Uhr
Ein Schelm, wer Böses bei dieser Frage denkt.
Beitrag von goldtaube - 22.06.10 - 10:52 Uhr
<<er hat freibeträge auf sein einkommen 100 € + 20 % bis 800 €+ 10 % bis 1200 €, <<
Nicht ganz korrekt und du hast noch was vergessen:
100 Euro + 20 % bis 800 Euro + 10 % bis 1200 Euro bzw. + 10 % bis 1500 Euro (mit Kindern).
Berechnet wird der Freibetrag vom Bruttoeinkommen und abgezogen vom Nettoeinkommen und das was dann übrig bleibt wird angerechnet.
Und: Den Freibetrag gibt es nur auf Erwerbseinkommen.
Beitrag von king.with.deckchair - 22.06.10 - 13:00 Uhr
+10 % bis 1500,- €, weil Kind in der BG
Beitrag von lebelauter - 22.06.10 - 16:22 Uhr
stimmt, daran hab ich nicht gedacht
Beitrag von goldtaube - 22.06.10 - 10:50 Uhr
Ist doch klar ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und natürlich wird sein Einkommen mit berücksichtigt.
Im übrigen wärt ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr nicht verheiratet wärt und nur zusammen leben würdet. Da Kinder im Haushalt leben (unabhängig davon ob es seine sind oder nicht), wird sofort davon ausgegangen, dass ihr füreinander einsteht.
Es wird dann euer gemeinsamer Bedarf ausgerechnet und euer anzurechnendes Einkommen gegengerechnet und entweder ihr habt dann noch einen ergänzenden Bedarf oder nicht.
Ggf. kommen Kinderzuschlag und Wohngeld in Frage.
Beitrag von andreamama - 22.06.10 - 10:54 Uhr
vielen Danke,
hat mir sehr weitergeholfen
lg Andrea
