Fragen zur Unterhaltsberechnung

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Beitrag von hope78 - 22.06.10 - 14:39 Uhr

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand mit folgender Thematik aus und kann mir ein paar Tipps geben? :-)

zu meiner Situation:

Ich bin seit einem Jahr geschieden und bekomme für mein dreijähriges Kind auch Unterhalt. Der Unterhalt wurde damals bei der Scheidungsbeantragung durch meine Anwältin ausgerechnet und ist m. E. für das Einkommen meines Ex relativ gering. Der Unterhalt wird jedoch zumindest regelmäßig überwiesen.

Mittlerweile bin ich durch verschiedene Umstände etwas ins Grübeln gekommen, ob das wirklich alles so richtig berechnet wurde. Zumal mir nun auch von Bekannten der Rat gegeben wurde, den Unterhalt anstatt durch einen Anwalt durch das Landratsamt neu berechnen zu lassen.

Und hier meine Fragen:

1) Ist es richtig, daß normalerweise das Landsratsamt den Unterhalt ausrechnen muß?

2) Von der Anwältin wurde mir damals mitgeteilt, daß ich den Unterhalt nur alle 2 Jahre neu berechnen lassen kann. Stimmt das soweit oder kann ich auch jetzt schon zum Landratsamt oder einem Anwalt?

3) Was kostet eigentlich so eine Neuberechnung durch einen Anwalt? Beziehungsweise wieviel verlangt das Landratsamt dafür?

Danke schonmal ...
#winke

LG
hope78



Beitrag von gr202 - 22.06.10 - 16:01 Uhr

Hast Du mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle geworfen? Das sind zwar nur Richtwerte, aber doch schon aussagekräftig. Nicht vergessen, da muß noch der halbe Kindergeldbetrag abgerechnet werden.

Gruß
GR

Beitrag von hope78 - 22.06.10 - 20:57 Uhr

Ja, hab ich schon. Nach der Tabelle müßte uns eigentlich etwas mehr zustehen.

Weißt Du auch Bescheid, wie das mit der Neuberechnung funktionieren würde? Über Anwalt oder Landratsamt? #gruebel

Gruß
hope78

Beitrag von whitewitch - 23.06.10 - 00:25 Uhr

Jugendamt, Beistandschaft beantragen und die prüfen das, dass kostet dich nichts. Auch prüfen sie es alle zwei Jahre auf deinen Wunsch oder ich glaube sogar automatisch.

Ich meine das der Vater das aber wirklich nur alle zwei Jahre über sich ergehen lassen muss, oder aber bei einer Gesetztesänderung wie im Januar. Interessant wäre noch ob du einen statischen oder einen dynamischen Titel hast. Hast du überhaupt einen Titel bekommen???