Ausbildungsgeld nach §104, anrechenbares Einkommen ????

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Beitrag von claudia.1970 - 22.06.10 - 14:54 Uhr

Hallo

Hab mal eine Frage. Ich bekommen zu meinem Gehalt noch ergänzendes ALG2. Bin alleinerziehend und mein ältester Sohn ( 19 ) macht eine REHA Ausbildung zum Lagerfachhelfer.
Er bekommt monatlich 310 Euro Ausbildungsgeld nach §104 SGB III

Weiss jemand ob dieses Geld anrechenbares Einkommen ist ?
Er bekommt keine Lohnabrechnungen ect. Diese 310 Euro stehen nur auf dem Ausbildungsvertrag und weiter steht da nichts zu.
Ich weiss nicht ob das sozialversicherungspflichtig ist oder sonst irgendwas dazu.

In meinem Hartz4 Bescheid tauchen diese 310 Euro bei meinem Sohn nun als "sonstiges Einkommen" auf. Und dieses wird voll auf die BG angerechnet OHNE diese 100 Euro Freibetrag.
Weiss jemand ob dies so korrekt ist ?
Müsste das Ausbildungsgeld meines Sohnes nicht in der Rubrik "Einkommen" stehen und ihm somit auch der Freibetrag zustehen ?

Sein Bedarf wird theoretisch durch Kindergeld und Unterhalt fast abgedeckt. Sein gesamter "Überschuss" wird nun natürlich voll auf meinen Bedarf angerechnet und somit mein ALG2 natürlich merklich gekürzt.
Ich hab also unterm Strich ca 200 Euro weniger in der Tasche weil ich meinem Sohn natürlich nicht sein gesamtes Ausbildungsgeld wegnehmen will. Er soll natürlich auch finanziell merken das er arbeiten geht.

Ich hoffe ich hab mich einigermassen verständlich ausgedrückt und jemand versteht was ich meine und weiss etwas dazu.

lg
Claudia

Beitrag von eraser4768 - 22.06.10 - 18:38 Uhr

Spreche doch mal bei der ARGE vor - weil soweit ich weiß müßte er die Freibeträge erhalten -also 100€ und vom rest 20 % was er anrechnungsfrei behalten kann - habe auch ALG2 ergä. erhalten und das Lehrgeld unserer Tochter wurde auch mit Freibeträgen gerechnet

Würde an deiner Stelle mal nachfragen weil ist ja regelm. Erwerbseinkommen deines Sohnes - wären somit 142 € erstmal anrechnungsfrei und was drüber ist wird angerechnet
Hoffe ich irre mich nicht #schwitz

Lg eraser

Beitrag von claudia.1970 - 22.06.10 - 18:45 Uhr

Genauso dachte ich auch.
ABER, die Arge sagt das es Ausbildungsgeld ist und dieses sei kein Erwerbseinkommen.
Es ist nicht vergleichbar mit einer normalen Ausbildung.
Mein Sohn macht eine REHA Ausbildung. Er bekommt diese 310 Euro vom Arbeitsamt.
Mein Sohn hat einen Praktikumsplatz innerhalb seiner Ausbildung und einen Tag Berufsschule sowie einen Tag begleitenden Unterricht im Jugenförderungswerk ( Ausbilder ).

Ich sehe da jedoch genausowenig einen Unterschied wie viele andere in meinem Umfeld und finde leider nirgends im Netz etwas genaueres dazu ob die Arge nun recht hat.
Ich war heute bei einer unabhängigen Beratungsstelle und der Herr konnte mir leider nichts genaues sagen weil er sich selbst erst schlau machen muss. So einen Fall hatte er noch nicht und ich muss nun warten bis nächste Woche Freitag.
Er sah es prinzipiell erstmal genauso wie Du. Aber sicher war er sich dessen auch nicht und ich hab halt gehofft das hier vielleicht der ein oder andere mehr weiss.

Dennoch vielen Dank
Claudia

Beitrag von goldtaube - 22.06.10 - 19:14 Uhr

Wenn es ein Ausbildungsgehalt wäre, gäbe es den Freibetrag auf Erwerbseinkommen.

Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III wird als Einkommen angesehen und es gibt keinen Freibetrag darauf, da es kein Erwerbseinkommen ist.

Beitrag von goldtaube - 22.06.10 - 19:44 Uhr

Ausbildungsgeld zählt als sonstiges Einkommen, weil es kein Erwerbseinkommen ist. Darum gibt es den Freibetrag auf Erwerbseinkommen auch nicht darauf.