Kinderbetreuungskosten über den AG zahlen - wer kennt sich aus?

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Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 13:04 Uhr

Hallo mal wieder,

meine beiden Kids kommen nun in die Kinderkrippe. Die monatlichen Betreuungskosten gehen mit 650€ insgesamt über das hinaus, was wir finanziell leisten können.
Jetzt bekam ich von unserer Sachbearbeiterin den Tipp, dass es die Möglichkeit gibt, dass der AG diese Kosten zahlt. Das liefe dann so, dass sich das Bruttoeinkommen umd die 650€ verringert und man durch die nun niedrigeren Abgaben nicht die ganzen 650€ weniger hat, sondern entsprechend mehr.

Geht das wirklich? Wie läuft so was ab? Welche Kosten hat der AG dadurch? Mir wurde gesagt, die Kosten könne der AG komplett absetzen, es wäre dadurch quasi kostenfrei für ihn.

Hat jemand sowas schonmal in Anspruch genommen?
Ich wäre sehr dankbar für Antworten.

LG

Beitrag von gr202 - 23.06.10 - 13:14 Uhr

So einfach, wie Du denkst, ist das nicht. Dein AG kann nicht einfach einen Teil Deines Bruttogehalt nehmen und davon die Betreuungskosten zahlen. Das geht nur, wenn Du eine Gehaltserhöhung bekommst und mit diesem Geld können dann die Krippenkosten bezahlt werden.

Alles andere ist leider Steuerhinterziehung!

Gruß
GR

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 13:18 Uhr

Danke - leider ist das das, was mir die Sachbearbeiterin sagte. Dass das Steuerhinterziehung wäre, war mir nicht bewusst. Ich hab davon ja noch nie gehört.

Naja, eine Gehaltserhöhung steht wohl leider nicht an :-(

Beitrag von gr202 - 23.06.10 - 14:22 Uhr

Tja, ist schon echt teuer mit der Betreuung, wir haben bei nur einem Kind nomal im Kiga schon 400 Euro im Monat bezahlt und das 4 Jahre lang.

Aber es hätte mich keiner vom Arbeiten abhalten können, nur zu Hause sitzen war wirklich nicht mein Ding.

#winke

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 14:52 Uhr

Das verstehe ich - geht mir auch so. Aber 400€ sind nochmal 250€ weniger, als das was wir jetzt zahlen müssen. Und wir haben zwei zusätzliche hungrige Bäuche.

;-)

Beitrag von manavgat - 23.06.10 - 13:16 Uhr

Nein!

So! läuft es definitiv nicht. Da hätte nämlich der AG den Vorteil und Du wärst die Gelackmeierte: weniger Rente, weniger Arbeitslosengeld (kommt vor) und weniger Krankengeld! (kommt auch vor). Diese Variante ist verboten.

Vorgesehen ist, dass der AG einen steuerfreien Zuschuss zusätzlich zum Gehalt zahlt.

Alternativ kannst Du beim Jugendamt einen Antrag auf (teilweise) Kostenübernahme stellen und wenn es da nichts gibt, weil du zuviel verdienst, dann kannst Du die Betreuungskosten von der Steuer absetzen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 13:23 Uhr

Das mit dem steuerfreien Zuschuss habe ich gerade auch entdeckt. Die andere Variante ist ein Vorschlag meiner Sachbearbeiterin gewesen. DAss dieser so verkehrt ist, wusste ich nicht.
Wie läuft das denn ab mit so einem Zuschuss vom AG? Das kostet den doch gut Geld, oder? Der AG ist zu einem solchen Zuschuss ja auch nicht verpflichtet, oder?

Das mit dem Zuschuss vom JA haben wir auch schon in Erwägung gezogen - leider fällt dieser nur - wenn überhaupt - sehr gering aus. Ist für mich zwar nicht nachvollziehbar, denn abzüglich unserer Fixkosten und der Betreuungskosten sind noch 950€ übrig, die wir als vierköpfige Familie monatlich zum Leben haben. Viel ist das nicht...

Beitrag von manavgat - 23.06.10 - 13:51 Uhr

Zuschüsse vom AG gibt es entweder, wenn der AG sozial eingestellt ist oder die Belegschaft u. U. mit Hilfe des Betriebsrates versucht eine Betriebsvereinbarung zur erreichen. Ich habe das mit 2 Mitstreiterinnen in einer Firma mit 200 MAs mal durchgesetzt. Es war ein Weg von 9 Monaten (wie beim Kinderkriegen). Wir haben ein Konzept aufgestellt, eine Analsyse gemacht, was gute Mitarbeiter im Unternehmen hält/versus Personalsuchkosten, wenn jemand wegen mangelnder Betreuung kündigt. Das habe wir dann bei der Betriebsversammlung vorgestellt und die Mitarbeiter haben eine Unterschriftenaktion gemacht. Es gab dann 60 % auf maximal 500 Euro/Monat als Zuschuss bis zum 10. Lebensjahr, d. h. auch für Hort.

Gruß

Manavgat

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 14:56 Uhr

Glückwunsch! Leider sehe ich bei meinem AG da eher schwarz. Die Personaldienstleiterin hat mir grad schon verständlich gemacht, dass wenn sie es einem AN anbieten, müssten sie es auch allen anderen anbieten. Das wäre - kurzum - ein zu großer finanzieller Verlust. Letztlich muss der AG den beitrag ja leisten, kann ihn zwar absetzen, bekommt ihn aber sicherlich nicht zu 100% voll erstattet.
Tja, das war es dann wohl...

Dein Konzept - kann man das auch für uns dahernehmen??

Gruß

Beitrag von manavgat - 23.06.10 - 18:38 Uhr

Ich habe das Konzept nicht mehr. War alles auf dem Firmenrechner, wir hatten da ja unsere Arbeitsgruppe.

Gruß

Manavgat

Beitrag von miau2 - 23.06.10 - 13:22 Uhr

Hi,
es geht, aber m.W. nach nur, wenn eine Gehalterhöhung entsprechend verwendet wird, der Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Ob es bei einem neuen Vertrag von Anfang an auch möglich wäre oder bei einem bestehenden bei gleichbleibendem Gehalt - keine Ahnung. Hat dein AG eine Personalabteilung, die ihren Job auch drauf hat? Dann würde ich da mal nachfragen. WAS der AG sparen würde wäre sein Anteil am Sozialversicherungsbeitrag - damit könnte man ja das ganze schon mal attraktiver machen.

Was aber als Alternative noch geht: Betreuungskosten sind ja zu einem bestimmten Prozentsatz (2/3?) bis zu einer bestimmten Summe (4.000? pro Kind und Jahr?- frag mal google, findet sich sicher) absetzbar.

Heißt, bei so hohen Kosten kann es sein, dass ihr durch die Abgabe einer Steuererklärung eine schöne Rückzahlung bekommt (es sei denn, ihr müsstet ohne das heftigst nachzahlen). Nützt Euch natürlich aktuell nichts, denn das würde es ja erst in einem Jahr o.ä. geben.

Man kann aber bei derart regelmäßigen, absetzbaren Kosten einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit wird der monatliche Betrag der Steuerlast bereits reduziert. Entsprechend weniger gibts natürlich bei der Steuererklärung (zur Abgabe derselben ist man dann auch verpflichtet!), übers Jahr ändert sich die Steuerlast nicht - aber das Geld wäre früher zur Verfügung. Wer ohnehin nachzahlen müsste stellt sich aber u. U. damit selbst ein Bein, man sollte das vorher mal durchrechnen.

Wenn es also über den AG nicht geht, wäre das evtl. ein Weg.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 13:27 Uhr

Danke für den Tipp. Die letzten Steuererklärungen waren immer positiv für uns - wir brauchten bisher nie nachzahlen, da wir auch bei in der 4/4 waren, obwohl ich nur Elterngeld bezogen hab über zwei Jahre für zwei Kinder.

Wie genau funktioniert das denn mit diesem Freibetrag? Kann ich das beim Finanzamt erfragen?
Das Absetzen der Kosten ist zwar eine schöne Aussicht, nützt uns jetzt aber nicht ganz so viel, wenn wir unsere Lebenserhaltungskosten kaum getilgt bekommen.

Beitrag von kati543 - 23.06.10 - 13:40 Uhr

Hallo,
ihr geht beide arbeiten und braucht die Kinderbetreuung für diese Zeit, richtig? Wenn das so ist, dann kannst du dir einen entsprechenden Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Du läßt dir deine Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber aushändigen und nimmst noch ein Schreiben vom Kiga mit, wo die monatlichen Kosten drauf stehen und ab wann dein Kind dort hin geht. dann gehst du zum Finanzamt und läßt es eintragen. Das geht nicht nur mit den Kinderbetreuungskosten, sondern mit fast allen anderen Sachen, die du in deiner Steuererklärung ansetzen kannst auch.
Wichtig ist eben nur, dass ihr beide arbeiten geht oder dass eure Kids zwischen 3 und 6 Jahren sind. Ansonsten gibt es diesen Freibetrag nicht.

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 13:43 Uhr

Meine Kids sind 27 & 12 Monate - super #aerger

Beitrag von kati543 - 23.06.10 - 14:00 Uhr

Geht ihr beide arbeiten oder nicht?

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 14:57 Uhr

Japp, also meine Elternzeit endet 26.07., aber dann gehe ich wieder arbeiten. Warum?

Beitrag von kati543 - 23.06.10 - 16:53 Uhr

Weil es davon abhängig ist, ob du es überhaupt in der Steuererklärung geltend machen kannst. Für ALLE Kinder gilt, dass Betreuungskosten zwischen 3 und 6 Jahren geltend gemacht werden können. Wenn deine Kinder nicht dieses Alter haben, mußt du nachweisen, dass sowohl du als auch dein Mann arbeiten gehen und ihr daher die Kinder nicht selber betreuen könnt (der Nachweis geht praktisch automatisch, da du ja Lohnsteuer bezahlst).
Du kannst also die Betreuungskosten absetzen - erwarte nicht zu viel, sie werden nicht zu 100% anerkannt (2/3 und höchstens 4.000€/Kind). Da du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben wenn du einen Freibetrag eintragen läßt ... das ganze kommt in die Anlage K Zeile 61.

Beitrag von iris26 - 23.06.10 - 17:22 Uhr

Danke. Die Steuererklärung machen wir ohnehin jedes Jahr und von unseren Betreuungskosten (7800€) können wir 5200€ absetzen. Mal schauen, wieviel wir davon wieder bekommen. Obwohl die Aussicht darauf zwar schön ist, nutzt sie mir im Moment nicht ganz so viel, da ich noch nicht mal weiß, wie ich diese Kosten jetzt zahlen soll. :-(

Beitrag von miau2 - 23.06.10 - 13:41 Uhr

Hi,
ich habe natürlich keine Ahnung von Euren Lebenshaltungskosten und warum es so knapp ist.

Aber wenn das Einkommen von Euch beiden nur so knapp ist, dass ihr "normale" Lebenshaltungskosten gerade so bezahlen könnt - habt ihr mal beim Jugendamt nach einem Betreuungszuschuss gefragt?

Ich kann kaum glauben, dass man mit einem niedrigen Einkommen derart hohe Betreuungskosten komplett selbst schultern müsste. Ich meine auch, dass es hier nicht so wäre. Fragen kostet nichts und könnte Euer Problem lösen. Wenn das Problem aber nicht das niedrige Einkommen, sondern zu hohe Lebenshaltungskosten wäre wäre das natürlich keine Lösung.

Oben hattest du nach den Vorteilen für den AG gefragt. Soweit ich weiß würde sich ein Zuschuss gewinnmindernd auswirken, und damit müsste der AG entsprechend weniger Gewinn versteuern. Abgesehen davon gibt es auch manchmal Arbeitskräfte, die ein AG behalten will ;-) - auch das könnte ein Argument sein. Wobei ich natürlich keine Ahnung habe, wie das bei Euch aussieht.

Freibetrag läuft über das Finanzamt, ich glaube, dieser Link
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/freibetrag-auf-der-lohnsteuerkarte.html
beschreibt das ganz gut. Als ich das vor einigen Jahren (weiter Weg zur Arbeit) gemacht habe, konnte ich den Antrag online ausdrucken, habe ihn mit der Lohnsteuerkarte zum FA geschickt und habe die Karte mit Freibetrag ein paar Tage später (ging wirklich flott, aber das ist mit Sicherheit abhängig vom Sachbearbeiter) zurückerhalten.

Du füllst halt einen Antrag aus, es wird geprüft, ob die Werbungskosten (solches wären die Betreuungskosten m.W. nach) hoch genug sind, denn sie müssen deutlich über dem Pauschbetrag liegen - das sollte bei Euch der Fall sein. Und dann wird in die Lohnsteuerkarte ein entsprechender Freibetrag eingetragen, der nicht versteuert wird - der AG muss also weniger Steuern vom gleichen Brutto abziehen wie ohne denselben.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von kati543 - 23.06.10 - 13:52 Uhr

Kinderbetreuungskosten sind keine Werbungskosten. Es gibt keinen Pauschbetrag.

Beitrag von miau2 - 23.06.10 - 18:37 Uhr

Noch besser, dann müsste der Freibetrag ja entsprechend höher ausfallen.

Beitrag von miau2 - 23.06.10 - 18:44 Uhr

Wobei...

so falsch lag ich gar nicht, wenn das hier stimmt

http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Kinderbetreuungskosten