Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe das mir hier jemand helfen kann. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit eingereicht, doch aus finanziellen Gründen mußte ich jetzt wieder arbeiten gehen. Ich habe mir von meinem Arbeitgeber schriftlich geben lassen, dass ich bei einem anderen Arbeitgeber bis 30 Stunden arbeiten gehen darf.
Allerdings hatte ich schon immer viel Ärger mit ihm und somit auch jetzt. Er hat durch Beobachtungen meiner Person festgestellt, dass ich bei der "Konkurrenz " angefangen bin. Promt hatte ich jetzt die Aufforderung im Briefkasten ihm umgehend mitzuteilen wo und wie lange ich schon arbeite.
Ich habe im Internet gelesen, dass er mir das verbieten darf auf Grund von Firmeninternenen Geheimnissen.
Ich habe überlegt bei meinem alten Arbeitgeber zu kündigen, denn ich habe bei dem neuen auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, doch im Internet steht, dass darf ich auch nur mit einer Einhaltung der Kündigungsfrist.
Was kann ich denn jetzt tun? Ich will den neuen Job nicht verlieren.
Könnt ihr mir sagen wie das rechtlich so ist?
Elternzeit, Kündigung und Verbot???
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Beitrag von minihase1978 - 23.06.10 - 17:57 Uhr
Beitrag von susannea - 23.06.10 - 18:27 Uhr
Dann kündige doch bei ihm, denn alles was er machen kann, ist dir eine fristlose Kündigung zu geben, das würde dir ja nur zugute kommen.
Wenn du das von ihm aber schriftlich hast, dann ist er doch schuld wenn er es nicht genauer formuliert hat!
Beitrag von minihase1978 - 23.06.10 - 19:07 Uhr
Das mit der Formelierung sehe ich ja auch so. Aber das Gesetzt sieht es wieder anderes.
Naja, morgen habe ich auch ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und in einer ganz anderen Branche. Wenn das da was ist, werde ich einfach da hin gehen und er kann nichts mehr machen. Denn das kann er mir nicht verbieten.
Kündigen möchte ich aus dem Grund nicht so gern, weil ich schon lange Jahre da bin und eigentlich mich mit ihm wegen einer angemessenen Abfindung unterhalten wollte nach der Elternzeit.
Aber danke für deine Antwort
Lg Janine
Beitrag von susannea - 23.06.10 - 19:10 Uhr
Das Gesetz erlaubt ihm, dass dir zu verbieten, aber nciht rückwirkend usw.
Also da kann dir nichts passieren.
Beitrag von lenimelina - 24.06.10 - 14:25 Uhr
Hallo Janina
gerdae habe ich deinen beitrag gelesen..
Ich bin auch noch in Elternzeit und bin jetzt von einem anderen Betrieb gefragt wurden, ob ich dort Krankheitsvertretung machen würde.25 std die Woche.Habe jetzt bei dir gelesen, wie das bei dir ist......
muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen??
Beitrag von minihase1978 - 24.06.10 - 20:09 Uhr
HI,
ja du bist gesetztlich dazu verpflichtet das deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Er muß es dir genehmigen!
Ich habe ja eine Genehmigung, aber eben nicht für die direkte Konkurrenz.
Lg Janine
