Wer hat Ahnung von ALGI, Arbeitssuchend- und Arbeitlosmeldung?

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Beitrag von susannea - 23.06.10 - 18:25 Uhr

Also irgendwie kann da keiner richtig Auskunft geben. Bisher hieß es wenn man in Elternzeit (bzw. Elternzeit ist es ja nciht, aber in Kindererziehungszeit also innerhalb der ersten 3 Jahre des Kindes ist) soll man sich 3 Monate bevor man Arbeit annehmen kann/möchte bei denen melden.

Nun habe ch diese getan, am 7.6. weil ich ab 27.9. wieder arbeiten will (vorher mache ich Urlaub und ein Praktikum und das soll mir ja gestattet sein, da ich ja keinerlei Geld kriege oder will), aber nun soll ich ein Sperrzeit bekommen, weil der Vertrag doch schon am 7.7. endet.

Häh, warum das denn, ich will doch in der Zeit gar kein Geld und Arbeit wird mir als Lehrerin die Argentur für Arbeit eh nicht bieten können ;).

UNd vorallem hieß es dann, wenn ich erst ab dem DAtum arbeiten will, dann darf ich jetzt noch gar nicht arbeitssuchend gemeldet sein wenn ich vorher nicht arbeiten kann und will.

Häh, was denn nun?

Kennt sich jemand aus und kann mir helfen?
Alternative ist damit für mich persönlich (die wird denen aber wohl nicht schmecken), ich melde mich doch direkt ab 8.7. arbeitslos und dann können sie Sperrzeiten einsetzen soviel sie wollen.

ZUmal es immer noch sein kannn, dass ich nach den Ferien einen vertrag bekomme udn dann wird der andere rückwirkend verlängert, wäre also für alle viel Papierkram für nichts #klatsch

Beitrag von marion2 - 23.06.10 - 19:19 Uhr

Hallo,

wenn du kein Geld bekommst, kannst du natürlich auch keine Sperre bekommen.

Du kannst dich jederzeit Arbeit suchend melden.

Du musst dich nicht Arbeit suchend melden.

Gruß Marion

Beitrag von susannea - 23.06.10 - 19:22 Uhr

Danke, das habe ich ihr auch versucht zu erkklären, aber das geht angeblich nicht laut Aussage beider Damen sogar.

Beitrag von marion2 - 23.06.10 - 19:28 Uhr

Zeitarbeiterinnen? kurzfristig befristet Angestellte ohne Schulungen? #augen aber ultrawichtig #augen

Du wärst nicht die erste, die irgendwem dort erklärt wie der #hasi läuft ;-)

Beitrag von goldie99999 - 23.06.10 - 19:59 Uhr

Arbeitslos melden KANNST Du Dich frühestens ab dem 28.6. zum 27. September- sprich 3 Monate vorher.

Warum sollst Du eine Sperrzeit bekommen? Blödsinn. Ich vermute, Du hast einfach pro forma den Anhörungsbogen zur Sperrzeitprüfung mitbekommen, aber da Du Dich erst ab dem 27.9. zur Verfügung stellst ist alles tutti paletti. Ausfüllen und fröhlich sein!

Wenn Du vor dem 27.9. Urlaub& Praktikum machen willst kannst Du dich nicht vorher arbeitslos melden, denn Du stehst ja nicht zur Verfügung.

Entspann Dich :-) Du hast nichts falsch gemacht.

Arbeitsuchend kannst Du Dich jetzt melden, arbeitslos erst ab dem 28.06 zum 27.9., spätestens mußt Du Dich dann am 27.9. arbeitslos melden.

JA- A´suchend- und A´los- Meldung IST ein Unterschied.

LG, Goldie
("früher" mal Knecht der Agentur für Arbeit)

Beitrag von susannea - 23.06.10 - 23:11 Uhr

DAnke dir.

Sage mal, ist das normal, dass man Briefe mit 5 Tagen Laufzeit (datiert vom 18.6.) bekommt und dann bis Montag alles bei denen haben soll, also inklusive Zeugniskopien, Weiterbildungsnachweise, kompletter Bewerbung und Anschreiben usw.?
Achja und vorallem inlusive Abschlusszeugnis, wo ich doch im Profil stehen habe ohne Abschluss#schwitz

Was passiert wenn sies nicht da haben? Bis dahin geht das nämlich einfach mal gar nicht, kann ja nicht hexen. Jetzt müssen nämlich erstmal die Zeugnisse der Schüler gemacht werden, die sind wichtig, aber was für September jetzt schon zu machen, sehe ich gar nicht ao richtig ein und vor allem nicht mit dem Streß ;)

Beitrag von goldie99999 - 24.06.10 - 10:52 Uhr

Ja- ist normal :-) Ich würde anrufen und mitteilen, dass es derzeit nicht möglich ist, Du die Unterlagen aber zum pers. Termin bei der Arbeitsvermittlung mitbringst. Den Termin hierfür wirst Du sicher bald erhalten, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit kann er aber problemlos auch nochmal verschoben werden.

Wenn Du ihn schnell bei der Hand hast, schicke den Lebenslauf der letzten 7 Jahre + Angabe des (Hoch-)Schulabschluß hin, dann kann zumindest Dein Profil erstellt werden.

Es passiert nichts, wenn Du die Unterlagen jetzt noch nicht schickst- aber mitteilen solltest Du es, da sonst ggf. Deine A´suchendmeldung erlischt. Einfach anrufen- und notiere Dir immer, mit wem Du gesprochen hast :-)))

LG

Beitrag von susannea - 24.06.10 - 11:52 Uhr

Das wollte ich gestern tun mir das notieren, aber wie gesagt, die Dame hat einfach aufgelegt als ich sie nach ihrem Namen gefragt habe! Das Gespräch war ja für sie beendet!

Beitrag von goldie99999 - 25.06.10 - 07:52 Uhr

Ganz ehrlich? Sowas geht gar nicht! Ruf nochmals an und frag, mit wem Du beim letzten Kontakt zu tun hattest. Dann merkst Du auch gleich, ob Mademoiselle wenigstens einen Vermerk über den Kontakt geschrieben hat.

Das ist echt frech... würde ich so nicht stehen lassen. Hinterher bist Du in der Pflicht zu "beweisen", die Meldungen rechtzeitig vorgenommen zu haben oder generell Kontakt gehabt zu haben.

Im Übrigen hast Du das Recht, (fast) alle im internen System erstellten Vermerke über Kontakt mit der Agentur einzusehen (das gehört zum Recht auf Akteneinsicht).

Beitrag von susannea - 25.06.10 - 11:53 Uhr

Ich habe ja gleich noch einmal angerufen, da war aber kein Vermerk drin und ehrlich gesagt bezweifelte die Kollegin, dass nach so einem Gespräch noch einer kommen würde. Genau wegen den Beschwerden ;)

Die Meldung habe ich ja glücklicher Weise online gemacht und auf die schrifltiche Antwort dann versucht nachzufragen, was das zu bedeuten hat.