Hallo ihr Lieben,
mein Arbeitgeber hat mich gefragt, ob ich nicht doch schon früher meinen Erziehungsurlaub beenden würde. Das wär für mich kein Problem, denn den Großen kann ich ab August in die Krippe geben und auf den Kleinen wird meine Mutter aufpassen. Ich hab allerdings diesmal mein Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen und würde gerne noch bißchen von dem Geld in Anspruch nehmen wollen.
Nun meine Frage: Wieviele Stunden darf ich denn wöchentlich arbeiten, ohne dass mir nichts bzw. wenig abegzogen wird??
Habe nämlich morgen mein Gespräch beim Arbeitgeber, und dieser wird mich bestimmt nach den Stunden fragen, die ich arbeiten möchte....
Vielen Dank schonmal für eure Antworten ....
Schönen Abend noch!
LG Özlem
Wieviele Stunden darf ich beim Bezug von Elterngeld arbeiten, ohne das
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Beitrag von tuana7 - 23.06.10 - 21:53 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 23.06.10 - 22:09 Uhr
Hi,
im ersten Lebensjahr wird dir der erste Euro schon angerechnet. Arbeitest du mehr als 30 Stunden, wird dir das EG gestrichen.
Nach dem 1. Geburtstag darfst du soviel verdienen, wie du willst. Dass du gesplittet hast, ist irrelevant.
LG
Barbara
Beitrag von tuana7 - 23.06.10 - 22:11 Uhr
Also wenn ich zum Beispiel bis zum 1. Geburtstag 30 Stundne arbeiten würde und ab dem 1. Geburtstag 0 Stunden Woche, würde ich dann weiterhin meine 500,- Euro Elterngeld zusätzlich zu meinem Gehalt bekommen???
Danke für deine Hilfe...
Beitrag von tuana7 - 23.06.10 - 22:12 Uhr
ich meinte natürlich 40 Stunden-Woche...
Beitrag von bibuba1977 - 23.06.10 - 22:22 Uhr
Im ersten Jahr wird unabhaengig davon, wieviele Stunden du arbeitest alles ab dem 1. Euro angerechnet! Dein EG wird also gekuerzt.
Der Hinweis mit den 30 Stunden war davon ab...
Ab dem zweiten Jahr darfst du verdienen und arbeiten, soviel du moechtest.
LG
Barbara
Beitrag von tuana7 - 23.06.10 - 22:32 Uhr
da ich ja das EG auf 2 jahre gesplittet habe,heißt es dass ich im 2.jahr das elterngeld weiterhin ausgezahlt bekomme?? egal ob ich arbeite oder nicht???
Sorry aber möchte mir schon sicher gehen.... Sonst würde ich evtl. einen Deal abmachen, dass ich bis zum 1. Jahr nur 30 Stunden und danach voll wieder anfangen würde....
Danke
Beitrag von bibuba1977 - 23.06.10 - 22:33 Uhr
Ja, so ist es.
Es gibt einen Unterschied zwischen Anspruchszeitraum (12 Monate) und Auszahlungszeitraum, wenn du splittest. Fuer die Anrechnung zaehlt nur der Anspruchszeitraum.
LG
Barbara
Beitrag von tuana7 - 23.06.10 - 22:39 Uhr
Oh Barbara,
vielen lieben Dank. Dann kann ich ja heute in Ruhe schlafen gehen....
Wünsch dir was...
Danke
