Habe gerade in meinen unterlagen geschaut und gesehen das meine Elternzeit am 25.09.2011 endet! Habe aber erst so ab 1.dezember2011 einen kindergartenplatz für meine kleine und möchte dann teilzeit arbeiten gehen.Muss mir was nezes suchen weil ich vor meiner Schwangerschaft einen befristeten Vertrag hatte der vor der Geburt auslief! Nun meine frage kann ich mich für die zwei monate wo ich noch nicht arbeiten gehen kann arbeitslos melden? wenn ja muss ich dann arbeitsangebote annehmen? Gibs noch ne andere Lösung? Wie macht ihr das?
ende der elternzeit!
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Beitrag von 1984tine - 24.06.10 - 08:52 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 24.06.10 - 09:57 Uhr
Arbeitslos melden kannst Du Dich nur, wenn Du eine Betreuung nachweisen kannst und natürlich mußt Du dann auch Arbeitsangebote annehmen!
In Deinem Fall mußt Du Dich dann eben für die Zeit selbst versichern, bis Du einen Job oder zumindest die Betreuung für den ALGI-Bezug hast.
Gruß,
W
Beitrag von goldie99999 - 24.06.10 - 10:57 Uhr
Wenn Du derzeit gar keinen Arbeitgeber hast (da Dein befristeter Vertrag ausgelaufen ist) bist Du übrigens auch NICHT mehr in Elternzeit! Nur so zur Info... sofern Du derzeit noch Elterngeld beziehst, solltest Du Dich schleunigst mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen... Du bist nur während des EG- Bezugs beitragsfrei versichert.
Und: NEIN, arbeitslos melden kannst Du Dich natürlich nicht, wenn Du gar nicht arbeiten gehen kannst!
Grüße, Goldie
Beitrag von miezibuh - 24.06.10 - 12:15 Uhr
Du hast doch noch ausreichend Zeit, bei anderen Kindergärten nach Plätzen anzufragen oder dir für die Übergangszeit eine Tagesmutter zu organisieren. Es springen immer mal Eltern ab. Umzug etc. Das würde ich der Kindergartenleiterin sagen. Vielleicht bekommst du ja dann doch eher einen Platz.
Beitrag von 1984tine - 24.06.10 - 14:13 Uhr
?? aha okay so kompliziert is das also ? versteh das jetz zwar net aber okay! ich fang ja schon vorher wegen arbeit zu suchen an aber halt nur ne halbe stelle wenn ich mein kind schon vorher zu einer tagesmutter gebe gehe ich ja dann logischer weise 2 monate nur für die tagesmuter arbeiten ! wollte die zwei monate nur überbrücken und das geht net? und andere überbrücken jahrelang wie ungerecht das mal wieder is!
Beitrag von windsbraut69 - 24.06.10 - 14:40 Uhr
Was ist daran denn kompliziert und ungerecht?
Anspruch auf ALGI hast Du nur unter bestimmten Voraussetzungen, die für jeden gelten.
Wenn Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, steht Dir eben auch keine Leistung zu. Wenn DU einen Monat überbrücken möchtest, warum hast Du das nicht langfristiger geregelt?
Beitrag von 1984tine - 24.06.10 - 14:45 Uhr
wie längerfristiger? Elterngeld bekommt doch nur 2 jahre ! manche können doch ihr kind sogar erst ab 3 jahren in den kiga geben wie machen die das denn?
Beitrag von windsbraut69 - 24.06.10 - 16:43 Uhr
Ja, das weißt Du doch schon länger.
Dann mußt Du Dir das Geld anders einteilen, Dir eine alternative Betreuung organisieren oder Dich von Schatzi finanzieren lassen!
Beitrag von 1984tine - 24.06.10 - 16:59 Uhr
oh man wie bist du denn drauf auch wenn man hier die stimmung nicht mitschreiben kann merkt msn bei einigen sofort durch de buchstaben wie se drauf sind!
