Wo beantrage ich Kindererziehungszeiten wegen Rente?

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Beitrag von kleener_drache - 24.06.10 - 13:52 Uhr

Hallöchen!!

Mir ist gestern aufgefallen, dass ich meiner Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherun noch nicht beantragt habe.

Kann mir jemand sagen, wo ich das mache?
Mache ich das direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder muss ich das bei der Stadtverwaltung in meiner Stadt machen?

LG und #herzlich-en Dank

Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.06.10 - 13:56 Uhr

Hallo

Ich glaube nicht, das du das da extra beantragen must.

Das wird doch vom Ag übermittelt, oder?

Bianca

Beitrag von susannea - 24.06.10 - 14:49 Uhr

Nein, nicht unbedingt, denn die kriegst du doch pro Kind usw. und auch Mütter ohne AG kriegen die.

Muss also bei LVA oder BFA beantragt werden.

Beitrag von risala - 24.06.10 - 14:09 Uhr

Hallo,

Dir als Mutter werden die Kindererziehungszeiten automatisch gut geschrieben. Da muss nichts beantragt werden.

Die ersten 3 Jahren wirken sich in Geld (Rentenpunkte) aus, die anderen 7 (bis 10 Jahre werden angerechnet) werden "nur" als Zeit für die Rentenanwartsschaft angerechnet.

Anders ist es, wenn wie bei uns der Mann die Erziehungszeiten angerechnet bekommen soll - das MUSS beantragt werden (haben wir jetzt gemacht).

Gruß
Kim

Beitrag von susannea - 24.06.10 - 14:45 Uhr

Nein, dem ist nicht mehr so, das muss man beantragen wurde mir mitgeteilt. Ich wurde extra angeschrieben und dann gings auch nur bis zu dem Datum, ich kriegte also zu dem Zeitpunkt noch nicht die volle Zeit angerechnet. Das geht wohl oft erst nach dem Ablauf der 3 Jahre (hängt vom Bearbeiter ab!)!

Beitrag von risala - 24.06.10 - 16:34 Uhr

Hi,

unser Besuch bei der RV ist keine 4 Wochen her - so schnell kann sich das nicht geändert haben!

Beantragen muss man das lt. der Sachbearbeiterin nur dann, wenn Unklarheiten im Rentenkonto vorliegen oder eben der Vater diese Zeiten bekommen soll.

Gruß
Kim

Beitrag von susannea - 24.06.10 - 17:59 Uhr

Das ist leider nciht allgemein gültig, dass hängt auch vom Bearbeiter ab, wie er das macht.

Wie gesagt wurde ich extra angeschrieben ob ich die nicht beantragen will!
Es sei denn, es ist nun ganz neu und einheitlich nicht mehr zu beantragen, aber dann müssten sie das ja auch mitteilen!

Beitrag von risala - 25.06.10 - 07:57 Uhr

Hi,

aber schau auch mal auf der Seite der Dt. RV - da habe ich mich gestern nämlich mal durchgewühlt und NICHTS dazu gefunden, dass man diese auch als Mutter beantragen muss. Bei unklareren Konten, wenn dre Vater diese Zeiten haben soll - dazu schon.

Und ganz neu ist diese Regelung nicht. Mir werden die seit 7 Jahren fälschlicherweise zugeordnet und ich habe vor dem Termin bereits 2x dort angerufen (2005 + 2009) und jedes Mal die Aussage bekommen, dass das automatisch der Mutter zugeordnet wird.

Vielleicht git es aber Unterschiede, wenn die Mutter arbeitet? Das ist natürlich möglich.

Gruß
Kim

Beitrag von witti - 25.06.10 - 21:57 Uhr

Hallo risala!

Die Meldebehörden melden dem RV-Träger in welchem Monat und Jahr die Versicherte ein oder mehrere Kind/er bekommen hat. Daraufhin schickt der RV-Träger ein Schreiben an die Versicherte das es 3 Jahre Kindererziehungs- zeiten und 10 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung gibt und diese Zeiten zu gegebener Zeit(z. B. im Rahmen eines Kontenklärungsverfah- ren) beantragt werden müssen.
Wenn man natürlich während dieser Zeit gearbeitet hat oder arbeitslos gemeldet gewesen ist, sind die Zeiten der Kindererziehung bereits mit anderen Zeiten (z. B. der Entgeltmeldung bzw. der Zeit der Arbeitslosigkeit) belegt.
Die Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden nur auf Antrag berücksichtigt. Wenn die Zeiten automatisch bei der Mutter berücksichtigt werden würden, gäbe es da ein Problem wenn ein Teil der Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beim Vater berücksichtigt werden soll( z. B. weil der Vater in Elternzeit gewesen ist).

Gruß
witti

Beitrag von witti - 24.06.10 - 19:19 Uhr

Hallo Kim!

Die Kindererziehungszeiten(3 Jahre/ab Monat nach der Geburt) und die Berücksichtgungszeiten wegen Kindererziehung (10 Jahre ab Geburtstag des Kindes) werden nicht automatisch bei der Mutter gutgeschrieben. Die Zeiten werden nur gutgeschrieben, wenn ein entsprechender Antrag beim Rentenver- sicherungsträger gestellt wird. Die Zeiten werden auch nur bis zum Vormonat der Antragstellung berücksichtigt, wenn das Kind noch nicht das 10. Lebensjahr (am 10. Geburtstag des Kindes) vollendet hat.
Das Antragsformular(Vordruck V800/Erläuterungen Vordruck V810) gibt es im Internet(www.deutsche-rentenversicherung.de). Dieses muss ausgefüllt werden und an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet werden.

Gruß
witti

Beitrag von onetta - 24.06.10 - 21:36 Uhr

Hallo Witti,

vielen Dank für den Hinweis, wo man die Antragsformulare finden kann.

Viele Grüße
Onetta




Beitrag von diana1608 - 24.06.10 - 22:17 Uhr

Hallo,

die Kindererziehungszeiten werden dir nicht automatisch gutgeschrieben, die musst du extra beantragen. Hiefür bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung ein extra Formular zugeschickt. Das musst du dort anfordern. Dann kannst du entweder zum Rathaus gehen oder einen Termin bei der für deinen Wohnort zuständigen Rentenversicherungsanstalt ausmachen, damit diese mit dir zusammen die Unterlagen prüfen.
Ich hatte das vor kurzem auch. Hab mich gewundert, weshalb mir fast 7 Jahre fehlen. Hab dort angerufen und mir wurde erklärt, dass ich noch keinen Antrag gestellt habe.
Das hat auch nix mit dem Arbeitsamt etc. zu tun. Du musst selbst aktiv werden.
Bei mir ist es so, dass ich, sobald meine Kinder 10 Jahre alt sind, nochmals einen Antrag stellen muss, für die restlichen 3 Jahre. Das geht nicht automatisch. Der Antrag kann nur für so lange gestellt werden, wie das Alter der Kinder ist.

Viel Glück Diana

Beitrag von karina210 - 25.06.10 - 10:54 Uhr

Du mußt Dich an die Rentenversicherung wenden, automatisch erfolgt keine MELDUNG!!

Beitrag von risala - 25.06.10 - 11:59 Uhr

woher weiß dann die RV, dass ich einen Sohn habe und hat mir seit 2003 die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben ohne Antrag, obwohl ich immer VZ gearbeitet habe bzw. VZ arbeitslos gemeldet war?