Hallo,
wie es "normal" bei der Übernahme von Miete bei ALG II-Bezug ist, konnte ich ja bereits des Öfteren hier nachlesen.
Aber wie schaut es bei folgendem Fall aus: Oma zieht um und will daß der Enkel in ihr altes Haus zieht. Sie will auch keine großartige Miete von ihm haben - wahrscheinlich nur die NBK. Der Enkel steht allerdings noch 2 Jahre - bedingt wg. einer Umschulung - im ALG II-Bezug.
Würde das Amt die NBK übernehmen? Oder sogar etwas Miete an die Oma zahlen? Er wohnt jetzt auch schon alleine. Also wäre es nicht so, daß er von zu Hause auszieht.
Viele Grüße
Liliana
Übernahme Miete bei ALG II
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Beitrag von liliana83 - 24.06.10 - 14:01 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.06.10 - 14:05 Uhr
Hallo
Das Amt würde die angemessene Miete und NK für 1 Person( bwz die Qm, die bei euch üblich sind) übernehmen.
Deine Oma und er müssen aber einen ordentlichen Mietvertrag machen, wo alles festgehalten wird.
Und deine Oma muss die Mieteinnahmen versteuern.
Bianca
Beitrag von liliana83 - 24.06.10 - 14:18 Uhr
Danke für Deine Antwort.
Dachte gar nicht, daß bei Verwandten die ARGE das übernimmt.
Sprich, wenn er jetzt mit der Oma einen Mietvertrag über den angemessenen Betrag macht (sagen wir mal 300 € warm) zahlt das Amt? Auch wenn es 90 m² anstatt 45 m² sind für den Betrag?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.06.10 - 14:21 Uhr
Hallo
Denke ja. Wenn der Betrag bei euch für 1 Person bwz für die Qm angemessen ist.
Bianca
Beitrag von litalia - 24.06.10 - 14:09 Uhr
die nebenkosten für ein ganzes haus sind bestimmt höher als wie sie angemessen für eine person übernommen werden würden?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.06.10 - 14:10 Uhr
Hallo
Ja, die werden dann wohl nur für 45 qm übernommen. Denn er muss ja nicht umziehen.
Und wenn ja, dann nicht gleich in ein Haus.
Bianca
Beitrag von poecilia - 24.06.10 - 14:14 Uhr
Hallo,
fragt in der ARGE nach Grundmiete plus Nebenkosten.
LG Marion
