Hallo ihr lieben,
eine Freundin von mir und ich haben gestern hin und her überlegt, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Es ist leider etwas kompliziert und ich muss etwas weiterausholen, damit ihr nichts falsches denkt. 
Meine Bekannte ist 46 Jahre alt.
Nach Ihrer Lehre (abgeschlossen im ALter von 19 Jahren) arbeitete Sie als Assistentin der Geschäftsführung in einem grossen Unternehmen.
Nach 10 Jahren im Beruf wollte Sie ihr Hobby zum Beruf machen und eröffnete ein gut gehendes Nagelstudio.
2003 lernte Sie einen Mann kennen, der zu diesem Zeitpunkt bereits ALGII erhielt, jedoch immer beteuerte, dass er ja total intensiv nach Arbeit sucht. Im Nachhinein war das einfach eine faule socke.
2004 sind sie zusammengezogen.
Kurze Zeit später erlitt Sie einen schweren Bandscheibenvorfall und konnte das Geschäft über Wochen nicht führen. Die Suche nach einer guten Nageldesignerin war erfolglos. Nach der Genesung blieben die Kunden aus, und sie hatte Zukunftsängste.
Sie beschloss sich eine "sichere Arbeit" zu suchen und begann (trotz ihres Alters) eine Lehre bei der Stadt. Diese hat sie auch abgeschlossen und steht mitlerweile sogar kurz vor der Prüfung zum AL1.
Da sie bei der Stadt nach der Ausbildung vom Gehalt her bei "0" (auf dem Level eines Berufseinsteigers) anfangen musste, konnte Sie mit diesem Gehalt keine zwei Leute durchbringen. Aus diesem Grund erhielten sie als Bedarfsgemeinschaft ergänzendes ALGII.
Die Leistungen (knapp 600 Euro) liefen auf das Konto des Freundes und sie "nahm" sich am Anfang des Monat einen kleinen Teil (knapp 150 Euro) davon. Durch Zufall fand sie Kontoauszügen die belegten dass die ARGE aus Versehen über 4 Monate das doppelte an Leistung bezahlt hatte, dieses Geld (insgesamt 2400 Euro) heimste der Typ ein und dachte wohl, dass es wohl nie einer merkt.
Nachdem Sie es bemerkt hatte, ging sie zur ARGE und und fragte nach, was jetzt auf Sie zukommt. Die ARGE sagte, dass Sie eine Ratenzahlung in Höhe von monatlich 50 Euro akzeptieren. Diese 50 Euro wurden nicht direkt von der Leistung abgezogen, sondern wurden per Dauerauftrag von dem Konto des Freundes überwiesen. Insgesamt wurde nun bereits 12 Monate bezahlt.
Nun eeeeendlich hat sie im April diesen Schmierlappen vor die Tür gesetzt und der ARGE schriftlich mitgeteilt, dass Sie keinen Folgeantrag stellen wird. Ab Mai erhielt sie keine Leistungen mehr. Vor vier Wochen erfuhr Sie dass ihr EX-nach Tunesien ausgewandert ist und auch bereits nicht mehr in Deutschland gemeldet ist. Er übernahm in Tunesien das Restaurant seines verstorbenen Vaters. Demnach erhielt er ab Mai auch keine Leistungen mehr.
Laut Tunesischem Devisenrecht ist es nicht erlaubt einfach eine Überweisung von Tunesien nach Deutschland zu tätigen. Dies geschieht nur mit einer besonderen Erlaubnis die die Staatsbank ausstellen muss. Sie wird u.a. bei In und Exporten bewilligt. Dies bedeutet dass er nicht einfach Geld auf sein noch bestehendes deutsches Konto überweisen kann. Ich denke aber, dass ihm das auch sicherlich nicht leidtun wird.
Meine Bekannte rechnet nun fest damit dass sie auf der Rückzahlung sitzen bleibt. Den ehemaligen Sachbearbeiter haben wir gestern nicht erreicht. Nun hat Sie Angst, dass dieses "darlehen" auf einmal zurückgezahlt werden muss, da sie keine Leistungen mehr bezieht.
An die Experten:
Wie wird das normalerweise geregelt? Kann sie monatliche Zahlungen vereinbaren oder ist das Darlehen in einer Summer fällig?
Liebe Grüße
Katja
(ja ich weiss, sie war dumm den Typen so lange zu ertragen, aber manchmal kommt die Erkenntnis halt sehr spät.)
Ratenzahlung an die ARGE - Nach Leistungsende alles auf einmal? (lang)
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Beitrag von katja.lev - 24.06.10 - 14:12 Uhr
Beitrag von nisivogel2604 - 24.06.10 - 14:42 Uhr
Sie kann durchaus weiter eine Ratenzahlung vereinbaren. Sie soll das einfach von sich aus klären. Wenn man offen auf die Gläubiger zu geht funktioniert es am besten.
lg
Beitrag von glueckskind86 - 24.06.10 - 23:13 Uhr
Selbst wenn die ArGe gegen eine Ratenzahlung ist, kann sie nichts machen.
Auch wenn sie zur sofortigen Zahlung auffordern, kann es erst 1 1/2 Jahre später in die Vollstreckung. Bis dahin kann sie das Geld zur Not selbst in Raten festsetzen.
Ist nach 1 1/2 Jahren alles abbezahlt, wird sie auch nie wieder Post bekommen. (Nur eben das erste mal wo ihr der offene Betrag genannt wird). Auch nicht irgendeine Vollstreckungsbehörde.
Ich habe diese Information von einer Bekannten die wohl in einer ähnlichen Situation war. Diese Auskunft kam im Übrigen von einer Mitarbeiterin der ArGe.
Beitrag von katja.lev - 25.06.10 - 08:53 Uhr
Hi,
vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich werde im Notfall das Geld vorstrecken so dass Sie mir das zurückbezahlt. Wenn Sie es jedoch in Raten bezahlen kann, dann wird sie es tun. Sie hat heute einen Termin und wird der ARGE anbieten die Ratenzahlung von 50 auf 100 Euro zu erhöhen.
Aber ich würde halt gerne vorab wissen, ob es hier eine gesetzliche Grundlage gibt, oder ob es in der Entscheidung des Sachbearbeiters liegt.
Liebe Grüße
Katja
Beitrag von marion2 - 25.06.10 - 14:42 Uhr
Hallo,
das entscheidet gar nicht die ARGE.
Sie bekommt Post vom Forderungsmanagement und kann dort Raten vereinbaren. Das ist problemlos möglich.
Sie sollte 50 Euro vereinbaren.
Wenn sie 100 Euro oder noch mehr zahlen kann, kann sie dies tun. Da hat dann auch niemand was dagegen. Aber falls es mal eng werden sollte, kann sie dann auf jeden Fall wieder auf die 50 Euro zurück.
LG Marion
