400-Euro-Job oder mehr?

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Beitrag von sonne990 - 24.06.10 - 14:46 Uhr

Hi,

eine kleine Umfrage:

Wie würdet ihr entscheiden?

Ausgangssituation: Frau (Mutter von 2 Kindern) kann auf Wunsch vorzeitig wieder beim AG einsteigen (ist aktuell noch in Elternzeit).

Möglichkeit a) 5,5 Std./Woche = 354 Euro Brutto/Netto und keine weiteren Einkünfte

Möglichkeit b) 6,5 Std./Woche = 328 Euro Netto (ist dann schon Sozialvers. pflichtig) plus der Möglichkeit mit dem bereits bestehenden Nebengewerbe noch flexibel dazu verdienen zu können

Grüßle sonne

Beitrag von susannea - 24.06.10 - 14:56 Uhr

Soll das ein Arbeiten in Elternzeit werden oder nach der Elternzeit?

Wenn in Elternzeit, dann würde ich wohl den 400 Euro-Job nehmen, wenn dann auch freiberuflich mehr gearbeitet werden kann.

Ansonsten würder ich die 2. Variante nehmen, schon alleine wegen der KK usw.

Beitrag von sonne990 - 24.06.10 - 14:59 Uhr

Es wäre innerhalb der Elternzeit.
Aber wenn es nicht sozialversicherungspflichtig ist wie bei Version a) kann ich selbstständig nichts mehr dazu verdienen, da ich dann ja insgesamt über 400 komme und auch wieder selbst krankenvers. zahlen muss .... oder?

Beitrag von susannea - 24.06.10 - 15:02 Uhr

Nein, wenn du wirklich in Elternzeit bist, also noch einen AG und einen ruhenden Vertrag hast, ist das egal.

Wenn du aber keinen AG hast und familienversichert bist, dann stimmt das, was du sagst, allerdings ist die Grenze bei Selbstständigkeit schon 360 Euro!

Beitrag von sonne990 - 24.06.10 - 15:09 Uhr

Also ich habe eine ruhenden Vollzeitvertrag. Aktuell habe ich ein Nebengewerbe und habe ca. 200 Euro Gewinn im Monat. Ich weiß, dass ich solange ich unter 360 bin keine Sozialversicherungen zahlen muss ABER
wenn ich jetzt bei meinem AG 354 im Monat verdiene (Zusatzvertrag während Elterneit) UND weiterhin 200 Euro Gewinn monatlich habe, dann muss ich doch zahlen??
Falls nicht, wäre mir das natürlich lieb und recht #schein - hättest du einen link dann dazu? Dann arbeite ich natürlich nicht freiwillig eine Std. mehr die Woche ;-)

Beitrag von susannea - 24.06.10 - 15:20 Uhr

Wieso solltest du denn diese Grenze haben? Die hast du nur in der Familienversicherung, während du einen AG hast, darf selbstständige Gewinn nicht größer sein, als der aus dem Hauptberuf. In der Elternzeit gibts diese Einschränkung laut Aussage der KK überhaupt nicht!