Hallo
Meine Tochter hat einen Nebenjob angeboten bekommen. Und zwar geht es darum einmal die Woche Zeitungen auszutragen. Der Verdienst wären 12 Euro Pro Verteilung plus Zusatzgeld wenn Werbung dabei ist.
Sie würde ungefähr zwischen 70 und 100 Euro verdienen, je nach Werbung.
Sie geht noch zur Schule und ist 15 Jahre alt. Ihr Kindergeld und Unterhalt decken bereits ihren Gesamtbedarf.
Da ich ergänzendes Hartz4 bekomme wird ja ihr Gehalt dann auch angerechnet werden da sie zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
Bekommt sie diese 100 Euro Freibetrag angerechnet oder wird alles angerechnet und sie würde demnach umsonst arbeiten gehen weil man es mir wieder abzieht ???
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Und noch eine zweite Frage.
Mein Sohn hat heute seine Prüfung bestanden und ist ab sofort nicht mehr in Ausbildung sondern Arbeitslos.
Muss er nun einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen ( er bekam in den 2 Jahren der Ausbildung jedoch nur Ausbildungsgeld nach §104 SGB X also Sozialleistung ) oder muss ich das nur bei der ARGE angeben weil er ja zu unserer BG gehört ??
Arbeitssuchend ist er bereits gemeldet und Bewerbungen laufen auch jede Menge. Ich weiss nur nicht ob er zusätzlich noch selbst einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen muss. Dies wurde ihm nämlich von seinem Ausbilder so mitgeteilt aber die wussten nicht das wir als BG Hartz4 bekommen.
Schonmal vielen Dank für eventuelle Antworten
Claudia
Frage an goldtaube oder andere Experten.Zeitung austragen, Freibetrag?
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Beitrag von claudia.1970 - 24.06.10 - 15:55 Uhr
Beitrag von risala - 24.06.10 - 16:29 Uhr
Hi, antworten kann ich nur zur 2. Frage.
Dein Sohn ist mit bestehen der Prüfung ab sofort arbeitslos und berechtigt ALG I zu beziehen. Das muss er selbstverständlich selbst beantragen.
Der ARGE müsst ihr mitteilen, dass Sohn arbeitslos ist und ALG I beantragt hat. Wenn der Bescheid vorliegt, wird euer Bedarf als BG neu berechnet.
So ist es zumindest bei einer Bekannten.
Gruß
Kim
Beitrag von claudia.1970 - 24.06.10 - 16:35 Uhr
Ich weiss aber nicht inwieweit er ALG1 berechtigt ist da er kein Einkommen hatte während der Ausbildung.
Er bekam Ausbildungsgeld nach §104 SGB X.
Dieses ist nicht sozialversicherungspflichtig und demnach eine Sozialleistung.
Und wenn man Sozialleistungen bezieht kann man doch davon anschliessend nichts berechnen für ALG1 oder ist da ein Denkfehler meinerseis ?
Beitrag von risala - 24.06.10 - 16:45 Uhr
Ok, dann müsste ich nachfragen.
Ich weiß, dass bei meiner Bekannten Leistungen zum Ausbildungsgeld/-gehalt gezahlt wurden, aber nicht 100%ig welche.
Sorry!
Gruß
Kim
Beitrag von goldtaube - 24.06.10 - 16:41 Uhr
<<Bekommt sie diese 100 Euro Freibetrag angerechnet oder wird alles angerechnet und sie würde demnach umsonst arbeiten gehen weil man es mir wieder abzieht ???
<<
Sie bekommt auch den Freibetrag.
Dein Sohn muss sich arbeitslos melden und einen Antrag auf ALG I stellen. Wobei ich nicht glaube, dass er ALG I bekommen wird, da er keine reguläre Ausbildung mit normaler Ausbildungsvergütung gemacht hat.
Da bin ich mir aber nicht sicher. Wenn er den Antrag stellt werdet ihr ja sehen ob er abgelehnt wird oder nicht.
Der ARGE müsst ihr sowieso alles mitteilen. Einmal, dass er jetzt eben nicht mehr in Ausbildung ist und arbeitslos und das er erst mal einen Antrag auf ALG I stellt.
Beitrag von claudia.1970 - 24.06.10 - 17:29 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort.
Dann kann sie ja beruhigt den Nebenjob machen, sie hatte schon Angst das sie dann nichts davon hat.
lg
Claudia
