hi,
ich weiss gar nicht ob ich hier richtig bin:
ich habe 2 jahre elterngeld beantragt. Gehe aber überraschenderweiße wieder arbeiten nach einem Jahr. Supi Job angebotenbekomm, da sag ich nicht sein.
Nun habe ich das 2. Elterngeldjahr widerrufen und wollte gern wissen, wie lang so ein Amt braucht, das 2. Jahr auszuzahlen.
Ab Spetember geh ich wieder arbeiten. Wird ab da der Widerruf gerechnet oder ab Eingang des Widerrufs?
Danke
Elterngeldwiderruf - Frage
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von jaze - 24.06.10 - 21:10 Uhr
Beitrag von kati543 - 24.06.10 - 21:45 Uhr
Was erhoffst du dir denn durch den Widerruf?
Beitrag von motte1986 - 24.06.10 - 21:46 Uhr
das das geld ausgezahlt wird, oder nicht?
Beitrag von susannea - 24.06.10 - 22:16 Uhr
Naja, das wird es aber auch, wenn du es weiter laufen läßt, nur dann eben nciht auf einmal!
Beitrag von nightwitch - 24.06.10 - 21:58 Uhr
Hallo,
also bei mir kam das Geld knappe 2 Wochen nachdem ich das Schreiben losgeschickt hab.
Der neue Bescheid kam dann direkt ein paar Tage später.
Bei dir wirds dann so ablaufen, dass du die schon gezahlten Monate (Oktober - Juni) nochmal als einen Betrag ausbezahlt bekommst und dann die restlichen Monate im Elterngeldbezug "normal".
ABER:
Ich sehe gerade, dass deine Tochter erst im Oktober geboren ist: Dir ist klar, dass du damit evtl. die letzten zwei Monate Elterngeld nicht mehr bekommst?
Nicht, dass es dann irgendwann heisst: Hilfe ich bekomm mein Elterngeld nicht mehr oder Hilfe, die wollen, dass ich Elterngeld zurückzahle 
Aber, was viel wichtiger ist: VIEL SPASS beim neuen Job
Das ist ja die Hauptsache 
Gruß
Sandra
Beitrag von jaze - 25.06.10 - 09:36 Uhr
hallöchen!
Danke... Im amt kann mir da keiner helfen...
also ich weiß das schon,d as mri evtl dann was fehlt. aber ich geh lieber arbeiten
auch wenn es mir sehr schwer gefallen is, die entscheidung. aber ein super job angebot bekommt man nich so oft im leben.
und mein kind ist gut aufgehoben, das war mir sehr wichtig.
naja und wann man dann mit dem restlichen elterngeld rechnen kann, war einfach nett zu wissen. denn wir haben eine neue große anschaffung und da wäre es ja nett, das geld benutzen zu können
weiterlaufen lassen fand ich doof: denn es wird ja vom gehalt abgezogen dann und ich geh voll arbeiten. heisst: unnötiger papierkrieg, dann lieber widerrufen und dann is gut.
danke für die antworten
Beitrag von nightwitch - 25.06.10 - 09:50 Uhr
Hallo,
nein, im zweite Elterngeldbezugsjahr ist völlig egal wielange du arbeitest und wieviel du verdienst.
Wenn du dir dein Elterngeld auf zwei Jahre splittest, dann ist es gleichzusetzen mit:
Die sparen für dich die Hälfte deines Elterngeldes und zahlen es dir halt im zweiten Jahr monatlich aus.
Aber da wird halt nichts angerechnet, weder Arbeitszeit noch Arbeitslohn.
Du hättest also dann nächstes Jahr deinen Lohn PLUS die Hälfte deines Elterngeldes gehabt.
Nur halt die Monate im ersten Lebensjahr, in denen du schon arbeitest, werden angerechnet und für die bekommst dann natürlich im zweiten Lebensjahr auch kein Geld mehr.
Ich hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt 
Gruß
Sandra
