Hallo alle miteinander,
ich habe gerade telefonisch bei meiner Zeitarbeitsfirma gekündigt und habe heute Nachmittag noch einen Termin dort um meine schriftliche Kündigung abzugeben und über meinen Urlaub und mein Zeitkonto zu sprechen.
Am Telefon sagte mir meine Sachbearbeiterin bereits, dass sie mir den Urlaub und die Stunden auszahlen wird, damit bin ich aber eigentlich nicht einverstanden.
Ich habe zwei Wochen Kündigungsfrist ab heute und noch sechs Tage Urlaub und über 60 Guthabenstunden.
Darf sie verlangen, mir die Stunden auszubezahlen?
Danke schonmal für die Antworten.
LG Julia
Zeitarbeit - Urlaub - Kündigung
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Beitrag von julia04011895 - 25.06.10 - 11:00 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 25.06.10 - 11:08 Uhr
Hallo Julia,
wenn Du zwei Wochen Kündigungsfrist hast (5 Tage-Woche? 40 Std./Woche?) dann kannst Du doch die 6 Tage Urlaub und 60 Guthabenstunden gar nicht mehr "abfeiern", oder?
Oder zu welchem Termin willst Du/hast Du gekündigt? Du schreibst 2 Wochen ab heute.
LG, Andrea
Beitrag von julia04011895 - 25.06.10 - 11:16 Uhr
Hi
danke für deine schnelle Antwort,
ich habe zum 9.7. gekündigt. Natürlich will ich noch eine vernünftige Übergabe machen - das ist kein Thema. Dass ich nicht den kompletten Urlaub + Zeitstunden abfeiern kann ist klar. Einen Teil können sie mir schon auszahlen.
Nur hätte ich gerne zumindest noch etwas von meinem Urlaub genommen - hatte dieses Jahr noch keinen einzigen Tag Urlaub und werde in der neuen Firma natürlich auch nicht sofort welchen bekommen.
Weißt du wie es rechtlich aussieht? Können die verlangen, dass ich meinen Urlaub nicht abfeiere?
Beitrag von goldie99999 - 25.06.10 - 11:21 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Beitrag von goldtaube - 25.06.10 - 11:26 Uhr
Zitat:
Kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung den Urlaub verweigern?
Viele Arbeitnehmer machen die Erfahrung, daß nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung in der noch verbleibenden Zeit des Arbeitsverhältnisses auf einmal Probleme auftauchen, die es vorher nicht gab. Ein typisches Problem dieser Art ist die Verweigerung von Erholungsurlaub oder der Widerruf bereits gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber.
Im allgemeinen ist der Arbeitgeber zu einer Ablehnung von Urlaubswünschen im gekündigten Arbeitsverhältnis nicht berechtigt. Auch im gekündigten Arbeitsverhältnis gelten die oben genannten Grundsätze der Festlegung des Urlaubs, d.h. die Lage des Urlaubs wird zunächst einmal (vorrangig) durch die zeitlichen Wünsche des Arbeitnehmers bestimmt. Im gekündigten Arbeitsverhältnis kann sich der Arbeitgeber aber möglicherweise darauf berufen, daß die Einarbeitung eines neuen Arbeitnehmers erforderlich ist.
Was sollte man zum Thema Urlaubsabgeltung wissen?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Urlaub haben, kann dieser Urlaubsanspruch nicht mehr durch bezahlte Freistellung von der Arbeit, d.h. in Natur erfüllt werden, da das Arbeitsverhältnis ja bereits beendet ist und daher keine Arbeitspflicht mehr besteht. Für diesen Fall bestimmt § 7 Abs.4 BUrlG:
"§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Aus dieser Vorschrift kann aber nicht hergeleitet werden, daß immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, noch vorhandener Resturlaub abzugelten ist. Dieser kann ja - je nachdem, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert - durchaus noch in Natur gewährt und genommen werden.
Zitatende
Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem19
Beitrag von goldie99999 - 25.06.10 - 11:08 Uhr
Wenn es nicht möglich ist, den Urlaub jetzt zu nehmen, darf er ausbezahlt werden. Allerdings muss es hierfür einen Grund geben.
Mit dem Zeitguthaben + Urlaubstage brauchst Du theoretisch ja ab sofort nicht mehr arbeiten. Ich finde, wenn beispielsweise eine Übergabe erfolgen muß oder ähnliches ist es gerechtfertigt, den Urlaub (zumindest anteilig !!!) jetzt nicht mehr (komplett) zu gewähren.
