Also ich bin in der 8 ssw und bin berufstätig. Ich habe einen Teilzeitjob und bekomme so zwischen 600 und 700 € ausgezahlt. Mein Freund bekommt Hartz IV und hat einen Minijob. Wir leben allerdings noch nicht zusammen.
Kann mir vielleicht jemand sagen was wir bekommen würden und was nicht wenn wir zusammen ziehen?
Und muss ich dann 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen?
Wie läuft das bei Hartz IV?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von tigerlilly87 - 25.06.10 - 11:36 Uhr
Beitrag von sandra7.12.75 - 25.06.10 - 11:41 Uhr
Hallo
Sollte dein Freund ein Job finden der gut bezahlt ist kannst du länger als 8 Wochen daheim bleiben.Wenn nicht könnte er in Elterzeit gehen und du arbeiten.Ergänzend würdet ihr dann wahrscheinlich ALG 2 bekommen.
Was ihr an Geldern so bekommt weiß ich nicht,aber so finde ich es eigentlich ganz gut das der der Arbeit hat das Geld verdient.
Sandra
Beitrag von goldtaube - 25.06.10 - 11:43 Uhr
Wenn ihr zusammenzieht wird natürlich euer beider Einkommen berücksichtigt.
Erst einmal wird geschaut ob nicht zuviel Vermögen vorhanden ist. Es gibt auch Vermögensfreibeträge.
Dann wird euer Bedarf ausgerechnet.
Der beträgt bei 2 Personen 2x 323 Euro + angemessene Miete + Heizkosten.
Für dich käme ab der 13. SSW noch der Schwangerenmehrbedarf dazu.
Dann wird euer anzurechenendes Einkommen ausgerechnet. Auf das Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag.
Dann wird euer anzurechnendes Erwerbseinkommen und euer Bedarf gegenübergestellt und solltet ihr mehr Bedarf als anzurechnendes Einkommen haben bekommt ihr ergänzendes ALG II.
Nach der Geburt fällt der Schwangerschaftsmehrbedarf wieder weg und es kommt der Regelsatz fürs Kind dazu. Kindergeld wird dann komplett angerechnet. Elterngeld ist aktuell bis zu einem Betrag von 300 Euro bzw. 150 Euro (gesplittet) anrechnungsfrei.
Du müsstest nach der Geburt nicht so schnell wieder arbeiten gehen. Du darfst ganz normal in Elternzeit gehen. Wobei es voraussichtlich angebracht wäre, das dein Freund zu Hause bleibt und du wieder arbeiten gehst.
Beitrag von radiocontrolled - 25.06.10 - 11:46 Uhr
Hallo und vielen Dank für die Erhöhung der Geburtenquote. Ich persönlich hätte mich ja gefreut wenn Ihr Euch vor der Entscheidung mal Gedanken um die Asche gemacht hättet, aber was solls.
Wie ich deinem Profil entnehme, seit Ihr ja auch schon lange Zeit zusammen und habt aus wohlüberlegten Gründen ein Kind bekommen. Jetzt geht es dementsprechend nur noch darum es am besten mit Hartz 4 zu finanzieren.
<<<Ich bin 22 Jahre alt und mein Freund 24 Jahre alt. Wir sind mittlerweile <<<seit fast drei Jahren ein Paar und haben uns dafür entschieden ein Baby <<<zu bekommen.
Ich schlage dementsprechend vor, dass dein Freund sich irgendwo anders eine Bude sucht und Du beim Amt angibst alleine zu wohnen um den Alleinerziehendenbonus zu kassieren.
Ich und viele Andere sind mit Sicherheit bereit für das Wohl Eures Kindes zu zahlen. Ich würde mich allerdings sehr darüber freuen wenn es dem Kleinen echt gut gehen würde.
Eine gesunde Ernährung, kein Fernsehen und ein liebevolles Umgehen sollten Ihm einen guten Start ermöglichen. Wenn Du dann noch dafür sorgen würdest, dass er immer in der Schule eifrig lernt wird er mit Sicherheit ein guter Bürger unserer Gesellschaft.
Ich würde mich darüber sehr freuen und mit gutem Gewissen weiter für Euch beide zahlen.
Beitrag von sturmine - 25.06.10 - 12:51 Uhr
Köstlich, einfach nur köstlich. Du bringst es auf den Punkt
<<<Ich bin 22 Jahre alt und mein Freund 24 Jahre alt. Wir sind mittlerweile <<<seit fast drei Jahren ein Paar und haben uns dafür entschieden ein Baby <<<
Steht das echt so in Ihrem Profil? Bitte nicht....
Tolle Vorraussetzungen. Am Ende ziehen Sie dann doch mal zusammen, merken, dass es so nicht mehr funtioniert und trennen sich.
Wäre es nicht besser, man täte arbeiten, zusammen wohnen und dann erst ein Kind bekommen.....
Ich kann hier echt nur noch den Kopf schütteln.
Beitrag von king.with.deckchair - 25.06.10 - 13:50 Uhr
Beitrag von lebelauter - 25.06.10 - 11:49 Uhr
wenn ihr zusammenzieht, bildet ihr eine bedarfsgemeinschaft. aber auch wenn ihr nicht zusammenzieht, ist er dir und dem kind gegenüber unterhaltspflichtig.
du bekommst aus durchschnittlich 600 € einkommen ca. 520 € elterngeld, allerdings wird alles über 300 € dem alg2 angerechnet.
freibeträge gibts nämlich nur auf erwerbseinkommen.
100 € + 20 % bis 800 € + 10 % bis 1200/1500 (wenn kind da ist).
Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 11:55 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass Du von Dir aus gleich nach Mutterschutz wieder arbeitest als "Ernährerin" Eurer geplanten Familie, oder?
Gruß,
W
Beitrag von vwpassat - 25.06.10 - 12:20 Uhr
Da hast Du wohl etwas mißverstanden!
Zitat:
""Und muss ich dann 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen? ""
Die Betonung liegt doch ganz klar auf muss.
Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 12:41 Uhr
Tippfehler sicher :)
Beitrag von manavgat - 25.06.10 - 12:14 Uhr
Wenn Dein Partner nur einen Minijob hat, dann ist es doch überaus sinnvoll, wenn Du arbeiten gehst.
Einer von Euch muss die von Euch gegründete Familie schließlich ernähren!
Gruß
Manavgat
Beitrag von vwpassat - 25.06.10 - 12:18 Uhr
""Wir sind mittlerweile seit fast drei Jahren ein Paar und haben uns dafür entschieden ein Baby zu bekommen. ""
Aber natürlich wohnt Ihr nicht zusammen!
Meinst Du, das glaubt Dir jemand?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 25.06.10 - 12:42 Uhr
Hallo
Müssen tust du es nicht. Aber wenn er Vater des Kindes noch nichtmal für seine geplante Familie sorgen kann, sollte er in Elternzeit gehen und du areiten.
So muss der Staat nicht ganz so viel für Euro geplante Familie sorgen.
Bianca
Beitrag von goldtaube - 25.06.10 - 13:02 Uhr
Muss nicht unbedingt so sein wie du schreibst. Wenn er zu Hause bleibt bekommt er weniger Elterngeld als sie. Es ist somit zu erwarten, dass er den Sockelbetrag bekommt, der so oder so frei ist.
Ohne genaue Zahlen kann man es zwar in dem Fall der Threaderstellerin ausrechnen, aber hier mal ein Beispiel so pi mal Daumen:
Z.B.:
Sagen wir sie haben einen Bedarf von 1374 Euro. 184 Euro Kindergeld.
Beispiel 1: Sie bleibt zu Hause und er macht seinen Minijob (400 Euro Brutto wie Netto) weiter. Sie bekommt ca. 500 Euro Elterngeld (nicht gesplittet).
1374 Euro - 184 Euro Kindergeld - 200 Euro Elterngeld - 240 Euro sein anzurechnendes Einkommen = 750 Euro ALG II.
Beispiel 2: Er bleibt zu Hause und sie arbeitet weiterhin zu 600 Euro Netto, sagen wir 800 Euro Brutto. Er bekommt 300 Euro Elterngeld (nicht gesplittet).
1374 Euro - 184 Euro Kindergeld - 360 Euro ihr anzurechnendes Einkommen = 830 Euro ALG II.
Somit wäre sogar der ALG II Anspruch höher, wenn er zu Hause bleibt, als wenn sie zu Hause bleibt.
Beitrag von marion2 - 25.06.10 - 12:49 Uhr
Hallo,
mit 25 sollte dein Freund in der Lage sein, einen anderen Job als einen Minijob zu finden. Minijobs sind was für Hausfrauen, aber nichts für Familienväter (Es sei denn, dein Freund geht in Elternzeit).
Du bekämst nach der Entbindung für das Kindergeld und evtl. Wohngeld wenn ihr getrennt leben bleibt.
Niemand zwingt dich, nach 8 Wochen wieder arbeiten zu gehen.
Um deine Frage zu beantworten: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
Viel Spaß dabei!
Gruß Marion
Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 13:06 Uhr
Ja und erwachsene und gesunde Familienmütter sollten doch in der Lage sein, einen Vollzeitjob zu finden, oder?
Beitrag von marion2 - 25.06.10 - 13:23 Uhr
Finden? Sicher.
Sie ist in der 8. Woche. Bis es die ersten Reaktionen auf Bewerbungen gibt, vergehen schon noch ein paar... Dann wäre sie also - hmmmmmm - na so 4./5. wenn nicht sogar im 6. Monat. Das wird also eher nichts mehr, denk ich. Aber gut, machbar ist vieles.
Aus meiner Sicht wäre es günstiger, den Teilzeitjob zu behalten, eine Betreuung für das Kind zu finden und nach ca. 1 Jahr arbeiten mit Kind was Neues zu suchen. Dann nehmen einem die Chefs auch ab, dass man die Betreuung organisieren kann...
Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 13:33 Uhr
Das war grundsätzlich gemeint.
Die Schwangerschaft war ja geplant, da hätte doch zumindest einer der beiden versuchen können, was "Reelles" zu finden.
Jetzt, nachdem sie trotz ungünstiger Voraussetzungen bereits schwanger ist, ist Deine Alternative natürlich sinnvoll. Die Betreuung ist ja momentan gegeben.
Beitrag von marion2 - 25.06.10 - 13:36 Uhr
"Die Schwangerschaft war ja geplant, da hätte doch zumindest einer der beiden versuchen können, was "Reelles" zu finden. "
nicht "können", sondern "müssen"
Ich meinte eher Betreuung außerhalb der Familie. Betreuung innerhalb der Familie kommt nicht so gut.
Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 13:43 Uhr
Sei nicht so hart!
In diesem Fall sollte m. E. der stolze Vater die Betreuung übernehmen, solange er Zuhause ist. Wenn er dann einen tollen Job gefunden hat, unabhängig von ALGII leben kann und die Betreuung finanzierbar ist, kann man ja wechseln.
Beitrag von marion2 - 25.06.10 - 14:17 Uhr
Ich?
Hart? An welcher Stelle? 
Hab nirgends geschrieben, dass das Kind mit 8 Wochen in die Krippe soll. (was ich persönlich auch nicht gut fände)
Ich denke, dass der stolze Vater innerhalb der nächsten Tage/Wochen/Monate einen Vollzeitjob finden würde, wenn er denn suchen täte.
und somit für die Betreuung ausfiele...
Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 14:27 Uhr
Das "müßte" hinsichtlich eines Jobs war schon sehr sehr hart solchen jungen Menschen gegenüber :)
Beitrag von marion2 - 25.06.10 - 14:33 Uhr
na wenn du meinst
Na, bevor ich wieder eins aufn Deckel bekomme, revidiere ich meine komplette Aussage:
Sie hätte sich einen Mann nach dem Status aussuchen MÜSSEN, sich auf keinen Fall in einen Minijobber verlieben DÜRFEN und Heiraten hätte sie auch noch MÜSSEN. Befruchten hätte sie sich erst lassen DÜRFEN, wenn 2 Autos in bar bezahlt werden hätten KÖNNEN....
Besser
da stehen jetzt mehr "dürfen" und "können" in meiner Aussage. 
So, das musste heute noch unbedingt raus...
Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 15:41 Uhr
Beamten heiraten????
Beitrag von zwiebelchen1977 - 25.06.10 - 18:25 Uhr
Hahaha
War ja klar, das so was wieder kommt. Aber zumindestens kann ein Beamter seine Familie ernähren.
Ich weiss gar nicht, wieso immer so darauf rumgeritten wird.
Wir können stolz auf das sein, was wir sind und haben. Das hat man sich erarbeitet und so sollte das immer sein.
Egal ob Beamter oder nicht. Erst Ausbildung/Studium, dann Geld verdienen und dann Familie.
Aber nicht im ALG II Bezug ein Kind zeugen und es nicht ernähren können
