Nach Elternzeit nur 400 Euro-Job für den persönlichen Bedarf ?

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Beitrag von dassmarti - 25.06.10 - 15:07 Uhr

Hallo!
Habe einen Lebensabschnittsgefährten (getrennte Kasse) mit in der Wohnung, meinen siebenjährigen Sohn (bekommt Unterhalt von seinem Vater- mein Exmann, und natürlich Kindergeld) und bald auch noch ein Baby(gemeinsam mit meinem LG, bekommt von ihm Unterhalt und dann natürlich auch Kindergeld).
Ich selbst hatte bis jetzt eine 30-h-Stelle unbefristet, habe jetzt ein Jahr Elternzeit.
Ich stelle mir die Frage, ob es nach der Elternzeit ausreicht, "nur noch" einen 400-Euro-Job zu machen um für meine kids besser da zu sein?
Die Miete geht bei uns geteilt durch drei Leute(mein Freund, mein Sohn und ich), Baby fällt da die ersten Jahre noch raus.
Also abzüglich der Miete für meinen Sohn und mich müßte ich dann nach der Elternzeit mit einem 400-Euro-Job mit den beiden kids von etwa 650 Euro leben, aber für alles inklusive Verpflegung, Kleider (mache ich meist second hand, sind nicht anspruchsvoll), Hobbies wie Turnverein und schwimmen, Handy, Ausflüge.
Meint ihr, das kann man schaffen?
Die Alternative, wenn ich zurück in meinen 30-h-Job gehe ist eine ganztägige Betreuung für beide kids (habe noch einfach etwa 1,5h Fahrzeit) die nicht billig ist, natürlich eine Mehrbelastung für mich und wenig Zeit für die kids und wenn man Fahrkarte und Betreuungskosten gegenrechnet gerade mal 200 Euro mehr im Monat.
Würdet ihr das so machen?
Danke schonmal fürs Lesen und Antworten!
Marti

Beitrag von myimmortal1977 - 25.06.10 - 15:18 Uhr

Ich würde, wenn ich die Möglichkeiten habe, IMMER eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen.

Denn was meinst Du, was für Eigenschaften Dir alle verloren gehen, wenn Du einen 400 € Job arbeitest und nicht daraus freiwillig (ich meine nicht den AG Anteil) Deine Leistungen in die SV bringst.

Arbeitest Du 2 Jahre und einen Tag "nur" einen 400 € Job, ohne Leistungen selbst in die RV einzuzahlen und wirst auf Dauer so krank, dass Du nicht mehr arbeiten kannst, hast Du keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente.

Du hast auch keinen Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenkasse.

Deshalb 400 € Job nur, wenn Du aus Deinem netto auch Leistungen in die SV erbringst.

Sonst kann das mal eine etwas unglückliche Falle sein.

Reduzier doch einfach Deinen TZ Job weiter oder gucke Dich nach einem anderen TZ in Deiner Nähe um!

Viele Grüße

Janette

Beitrag von windsbraut69 - 25.06.10 - 15:33 Uhr

Auf keinen Fall würde ich das tun!
Ein sv-pflichtiger Job ist immer sicherer als ein Minijob.
Die Krankenkassenbeiträge hast Du sicher bedacht aber ich würde mich auch niemals auf Unterhaltszahlungen verlassen mögen. Was ist denn, wenn einer oder beide Väter nicht mehr zahlen?

LG

Beitrag von manavgat - 25.06.10 - 15:41 Uhr

Also ich finde, wenn ihr ein gemeinsames Kind habt, dann sollte auch gemeinsame Kasse gemacht werden. Heißt: wenn er verdient und Du nicht, dann zahlt er alles und Du wirfst eben das Kindergeld und den Unterhalt in die gemeinsame Kasse.

Irgendwas läuft bei Euch nicht rund, wenn die Kosten gedrittelt werden, obwohl ihr ein Kind zusammen bekommt.

Ein 400 Euro-Job macht Dich abhängig! Das würde ich nicht machen, sondern weiter arbeiten und Haushaltshilfe/Kinderbetreuung wird dann eben von Euch beiden bezahlt.

Gruß

Manavgat

Beitrag von bruchetta - 25.06.10 - 17:47 Uhr

Verdient Dein Lebensabschnittsgefährte denn gut?
Wenn er nicht gerade einen Hungerlohn verdient, finde ich diese finanzielle Aufteilung ziemlich unfair.
Du versorgst die Kinder mit Kleidung, finanzierst die Freizeit (Turnen, Ausflüge usw.)
Was macht er mit seinem restlichen Geld?
Tennis spielen?
Und Ihr tragt Second Hand?
Also, ich weiß nicht...

Beitrag von miezibuh - 25.06.10 - 19:21 Uhr

Häh? Dein Sohn zahlt Miete? Wie macht er das denn mit seinen sieben Lenzen?!!

Auf welche Art und Weise willst du dich denn bei einem 400 Euro-Job krankenversichern? Du bist schließlich nicht verheiratet! Mal abgesehen davon, dass du von 650 Euro nicht mehr viel übrig haben wirst, wenn du Miete etc. zahlen musst.

Beitrag von nakiki - 25.06.10 - 22:28 Uhr

Hallo!

Eine merkwürdige finanzielle Regelung habt ihr da. Dein Partner zahlt dir hoffentlich nicht nur Unterhalt für das gemeinsame Kind sondern auch für dich, der steht dir nämlich zu und den würde ich an deiner Stelle einfordern.

Außerdem würde ich meine 30-h-Stelle behalten. Der Kindsvater muss sich ebenfalls an den Betreuungskosten beteiligen!

Lass dich finanziell bloß nicht unterbuttern.

Gruß nakiki