hallo.
ich habe eine ausbildung als kinderpflegerin gemacht! bin dann schwanger geworden und beziehe jetzt alg 2.
da man hier keine chancen hat als kinderpflegerin und ich gerne etwas anderes machen möchte habe ich mich fleißig für eine ausbildungsstelle beworben!
siehe da heute habe ich die zusage bekommen zu einem ausbildungsplatz ab 1.8 zur zahnmedizinischen fachangestellten 
jetzt habe ich eine frage!
also ich bekomme 480 euro ausbildungsvergütung. dann muss ich für mich ja noch kindergeld beantragen das ist klar! kindergeld von meinem sohn ist auch noch. und dann? was kann ich noch an unterstützung bekommen? wohngeld? BAB ist ja eher auszuschließen da 2te ausbildung un in der ersten ausbildung habe ich ein halbes jahr bafög bekommen.
mein partner ist selber noch bis februar in der ausbildung also von da auch kein richtiges einkommen...
könnt ihr mir helfen?
aus alg 2 falle ich ja dann raus aber was ist mit meinem sohn? kann ich für ihn noch anteilig was beantragen?
wäre über hilfe sehr dankbar!
lg nina die sich nicht rechtfertigen möchte warum ne 2te ausbildung
alg 2 jetzt ab 1.8. eine 2te ausbildung... gelder?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von ninschen111 - 25.06.10 - 17:23 Uhr
Beitrag von wind-prinzessin - 25.06.10 - 22:42 Uhr
Hallo,
erstmal möchte ich sagen, dass du dich sicherlich nicht rechtfertigen musst, wenn du eine zweite Ausbildung machst. Ich finds eher löblich, wenn du mit der ersten Ausbildung keine Stelle findest!
Ich kann dir leider nur sagen, wie es bei einer schulischen Ausbildung (also mit Bafög) sein KÖNNTE (gibt ja leider manchmal zweierlei Maß und daher keine Pauschallösungen). Ich bekomme wahrscheinlich ab 1.8. Bafög und mein Sohn (der Mitte August kommt), wird wohl ALG2 beziehen müssen, da das Bafögamt sich nicht für Säuglinge zuständig fühlt (der geht ja schließlich auch nicht zur Schule).
Wenn du und dein Freund mit allen Bezügen (Kindergeld, Ausbildungsvergütung..) euer Leben THEORETISCH bestreiten könntet, aber das sehr knapp ist, solltet ihr m.E. Anspruch auf Wohngeld haben.
Aber ich hab diesen Fall weder selbst noch im Bekanntenkreis bisher gehabt und kann dir deswegen keine (halbwegs) sichere Antwort darauf geben.
Beitrag von ja-frager - 26.06.10 - 14:55 Uhr
kindergeld bekommt man doch meines wissens nach nur und ausschließlich in der ersten ausbildung und bis 25.
480 ist doch schon ne ganze menge, plus 184 kindergeld plus über 200 unterhalt fürs kind.
wohngeld kannst und solltest du schnellstmöglich beantragen für das kind, da könntest du noch geld bekommen.
alg2 etc. dürfte es für euch nicht mal anteilig geben, aber lass dich lieber beraten...
Beitrag von ninschen111 - 26.06.10 - 19:43 Uhr
die 480 sind brutto ausgezahlt sinds circa 380.
wieso unterhalt? wir wohnen gemeinsam und er ist auch in der ausbildung wie schon geschrieben...
ich bin noch unter 25
