Folgende Situation: Ich habe 14 Monate Elternzeit. Zunächst hatte ich bis zum 1. Geburtstag beantragt, aber da mein Chef Gerüchten zu Folge Pleite sein soll und mich gebeten hat, erst im September wieder anzufangen, habe ich die Elternzeit bis dahin verlängert. Da mir die ganze Situation zu heikel war, habe ich mir einen anderen Job gesucht. Ich kann am 1.9. anfangen. Nun ist es aber so, dass ich am 15.8. das letzte Mal Elternged bekomme. Wenn ich am 1.9. eine neue Stelle antrete, bekomme ich folglich erst Anfang Oktober Geld. Bekomme dann also 6 Wochen anstatt 4 Wochen kein Geld. Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Wenn ich mich nun dem Arbeitsmarkt im Juli und August zur Verfügung stelle: Kann ich dann ALG I erhalten? Ich habe einen Kita-Platz und könnte und würde auch arbeiten. Auf das Elterngeld hätte es ja kein Auswirkung, oder?
Mich interessiert nur, ob es überhaupt möglich wäre, ALG I für diesen Zeitraum zu beantragen.
Kann ich 2 Monate ALG I bekommen trotz Elterngeld?
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Beitrag von miezibuh - 25.06.10 - 19:50 Uhr
Beitrag von susannea - 25.06.10 - 20:02 Uhr
JA du kannst dann ALGI erhalten und doch, damit würdest du nur 300 Euro Elterngeld für die Monate erhalten!
Beitrag von lisasimpson - 26.06.10 - 07:56 Uhr
Im ernst?
sie hat ein beschäftigunsverhältnis (in Elternzeit), sie bezieht Elterngeld UND sie fängt am 1.9. wieder an zu arbeiten..
bist du dir sicher, daß sie anpsruch auf ALG1 hat?
lisasimpson
Beitrag von susannea - 26.06.10 - 08:43 Uhr
Ja, wenn der AG ihr bestätigt, dass er sie Teilzeit in Elternzeit nciht beschäftigen kann, dann ja.
Kann jeder dem vom AG das Teilzeit in Elternzeit arbeiten abgelehnt wird, dann beziehen (wenn er genügend Monate eingezahlt hat).
Außerdem kann natürlich jeder, der z.B. 3 Monate zwischern zwei Jobs arbeitslos ist ALGI beziehen, warum auch nciht. Genua dazu ist es doch da!
Beitrag von lisasimpson - 26.06.10 - 10:18 Uhr
O.k.- das war mir neu..
"Ja, wenn der AG ihr bestätigt, dass er sie Teilzeit in Elternzeit nciht beschäftigen kann, dann ja. "
aber dann halt nur, wenn es wirklich der rechtslage entspricht- also wengier als 15 mitarbeiter, oder?!
lisasimpson
Beitrag von susannea - 26.06.10 - 10:45 Uhr
Nein, bei weniger als 15 Mitarbeitern hat sie darauf ja keinen Anspruch bei mehr als 15 Mitarbeitern kann er das aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder z.B. lassen sich Zeiten nicht vereinbaren usw.
