Hallo
Habe nochmal ne Frage für ne Freundin, sie soll Kontoauszüge der letzten 3 Monate von Ihrem Freund vorlegen. Nun sagte sie ob ich davon weis das man das garnicht muss.
Muss man Vorlegen oder ist man dazu nicht verpflichtet, ich habe Ihr gesagt, das wenn man es nicht vorlegt, vermutet wird das man was zu verheimlichen hat.
Weis jemand mehr
Danke
glg
mama2003-2009
ALG2 Kontoauszüge
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Beitrag von mama2003-2009 - 26.06.10 - 10:22 Uhr
Beitrag von perserkater - 26.06.10 - 10:35 Uhr
Hallo
Sie wird sie vorlegen müssen sonst gibt es kein Geld. Auch während des Bezuges ist die Arge dazu berechtigt jederzeit Kontoauszüge einzusehen. Wer Leistungen in Anspruch nehmen will muss auch nachweisen berechtigt zu sein.
Wo vor hat deine Freundin Angst?
LG
Beitrag von mama2003-2009 - 26.06.10 - 10:38 Uhr
Hatte vor paar Tagen schon einmal geschrieben
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2685374&pid=17013781
Nun kam Bescheid sie solle bitte seine Lohnbescheinigung einreichen, Kontoauszüge und Mietbescheinigung.
Darauf hin kam ein Widerspruch von Ihr, aber der wurde sofort abgelehnt.(denke auch verständlicher Weise)
lg
mama2003-2009
Beitrag von perserkater - 26.06.10 - 10:48 Uhr
Für mich sieht das auch wie Abzocke aus. Er wohnt bei seinen Eltern, sie in der Wohnung drunter natürlich getrennt vom ihm - schon klar.
Wenn sie weiterhin Alg II beziehen möchte legt sie alle nötigen Bescheide vor oder zieht in eine eigene Wohnung ohne ihn. Oder sie ziehen offiziell zusammen und leben als Bedarfsgemeinschaft so wie es sich auch gehört. Dann wird zusammen gewirtschaftet und es werden weniger bis gar keine Leistungen notwendig. Das ist doch sehr erstrebenswert.
Weigert sie sich dann muss sie damit leben gekürzt bzw. gar gesperrt zu werden. Das ist dann ihr persönliches Pech.
LG
Beitrag von mama2003-2009 - 26.06.10 - 10:52 Uhr
Ich sehe das eben so wie du habe Ihr das auch gesagt, habe Ihr von Anfang an gesagt als sie nach Bayern ziehen wollte, ziehe mit Ihm richtig zusammen, bzw sucht die ne Eigene Wohnung. Nein er hat sich erstmal bei seiner Tante angemeldet, dann haben die Eltern gesagt meld dich lieber bei uns an, weil bei deiner Tante bist du selten.
Und als das passiert ist habe ich Ihr gesagt, es kommt raus und dann wirst du sehen wird er mit angerechnet.... aber naja waren der meinung wird nicht passieren,
Nun ist die Kontrolle gekommen und nun wird er mit angerechnet, Ihr pech ist er verdient zu viel so das sie keine Leistungen mehr bekommen würde (haben mal im ALG2 rechner getestet) so müsste sie sich Privat mit den Kinder Krankenversichern... und das kostet auch wieder extra.
Aber okay, das müssen die leider alleine wissen....
Danke trotzdem habe Ihr gesagt das sie die Kontoauszüge vorlegen muss.
glg
mama2003-2009
Beitrag von katja.lev - 26.06.10 - 10:53 Uhr
Wieso legt Sie Widerspruch ein? Sie möchte Geld, dann muss Sie auch beweisen dass Sie es benötigt.
Ein Schelm der böses dabei denkt.
Beitrag von mama2003-2009 - 26.06.10 - 10:55 Uhr
"Wieso legt Sie Widerspruch ein? Sie möchte Geld, dann muss Sie auch beweisen dass Sie es benötigt."
Weil Ihr Schwiegervater der Meinung ist das das nicht rechtens ist, das er ja bei denen Wohnt, und nicht bei Ihr unten deswegen sollte sie Widerspruch einlegen....
glg
mama2003-2009
Beitrag von perserkater - 26.06.10 - 10:57 Uhr
Soll sie doch machen und dann mit dem Ergebnis leben. Leute gibts.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 26.06.10 - 11:11 Uhr
Er muss ihr und dem Kind auch Unterhalt zahlen.
Man, man. Solchen Leuten sollte man echt alles streichen.
Bekommen schon Geld vom Amt und regen sich dann auf, das sie Nachweise bringen müssen, ób sie überhaupt berechtigt sind
Beitrag von mama2003-2009 - 26.06.10 - 11:23 Uhr
"Er muss ihr und dem Kind auch Unterhalt zahlen."
Dazu muss ich noch was fragen/sagen, Sie war beim Jugendamt als Sie dort hin gezogen ist, und das Jugendamt sagte da sie zusammen sind (auch wenn nicht zusammen Leben) das er dann keinen Unterhalt zahlen muss.
Jaaa nun habe ich Ihr gesagt sie soll alles einreichen, das würde sich nur noch weiter herraus zögern...
glg
mama2003-2009
Beitrag von zwiebelchen1977 - 26.06.10 - 11:30 Uhr
Hallo
Dann bekommt sie aber auch nichts vom Amt, wenn sein Geld für 3 ausreicht.
Deswegen wollen sie wohl auch die Konoauszüge
Beitrag von silbermond65 - 26.06.10 - 11:54 Uhr
Da sie ALG 2 bezieht und sie ja wohl offiziell nicht zusammen leben ,muß sie sehen ,daß sie Unterhalt bekommt .DAS muß sie beim Amt auch nachweisen.
Mal ne blöde Frage : was wollte sie denn beim JA? Doch nicht etwa auch noch UV beantragen und noch mehr bescheissen?
Beitrag von mama2003-2009 - 26.06.10 - 12:20 Uhr
Hi
"Mal ne blöde Frage : was wollte sie denn beim JA? Doch nicht etwa auch noch UV beantragen und noch mehr bescheissen?"
zu dem Zeitpunkt als sie nach Bayern gezogen sind war er Arbeitslos, somit sollte/wollte sie UVG beantragen..... Sie hat dann dort gesagt das sie nicht zusammen leben (weil er ja Anfangs bei seiner Tante GEMELDET war) aber sie sind zusammen und daraufhin meinte das Jugendamt das sie dann kein Unterhaltvorschuss bekäme.
glg
mama2003-2009
Beitrag von windsbraut69 - 27.06.10 - 08:26 Uhr
Wenn sie zusammen leben, muß er keinen Barunterhalt leisten. Sie bekommt dann aber nicht ersatzweise ALGII oder Unterhaltsvorschuß, denn an seiner Unterhaltspflicht ändert das nichts.
Schon erstaunlich frech Deine Freundin, in dieser "verdächtigen" Lebenssituation auch noch Ärger mit der ARGE anzufangen!
Gruß,
W
Beitrag von king.with.deckchair - 26.06.10 - 14:29 Uhr
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