Kindergeldexperte gesucht

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Beitrag von aletheia - 27.06.10 - 09:24 Uhr

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand eine Frage antworten.
Da ich in schulischer Ausbildung und noch keine 25 bin, hat mein Vater Kindergeld für mich beantragt.
Nun forderte die Familienkasse Verdienstnachweise vom Vater meines Sohnes (mein Lebensgefährte) an. Wir leben zusammen, ihnen ging es glaube ich aber nur um irgendwelche Unterhaltsfragen, nicht um den gemeinsamen Haushalt, denn danach wurde gar nicht gefragt. Unterhaltsansprüche bestehen keine, weil wir ja beide das Kind betreuen. Nun frage ich mich, weshalb sie seine Verdienstnachweise brauchen. Man wird ja beim Kindergeld nicht als "Bedarfsgemeinschaft" gesehen, oder doch? Ich habe mehrmals bei der Familienkasse angerufen, aber die Call-Center-Mitarbeiter konnten mir das leider auch nicht erklären.
Nun hoffe ich, dass hier jemand sagen kann, ob das Einkommen meines LG beim Kindergeld angerechnet wird, obwohl er mir ja keinen Unterhalt fürs Kind zahlt.
Etwas verworren, ich weiß. Danke fürs Lesen ;-)

LG

Beitrag von colle - 27.06.10 - 10:16 Uhr

tag

geht es um kindergeld oder um den kinderzuschlag?

Beitrag von aletheia - 27.06.10 - 10:20 Uhr

Kindergeld

Beitrag von ja-frager - 27.06.10 - 12:33 Uhr

ich erinner mich dunkel, dass man, sobald man eine eigene familie gründet, kein kindergeld mehr bekommt. schließlich bekommen es ja normal die eltern, solange du abhängig von ihnen bist. aber mit einer neuen familie bist du das ja eigtl. nicht mehr. nur, inwieweit das mit dem gehalt von deinem lg zu tun hat#kratz

Beitrag von susannea - 27.06.10 - 15:53 Uhr

Wieso sollte es das nicht mehr geben. Selbst wenn du verheirate bist kannst du noch welches erhalten!

Beitrag von ja-frager - 27.06.10 - 21:24 Uhr

guck hier:

"http://www.lutz-dieball.de/aktuelles/steuerpflichtige-im-privatbereich/kindergeld-fer-verheiratetes-kind.html"

Beitrag von susannea - 27.06.10 - 22:25 Uhr

Sagt genau das, was ich auch gesagt habe.

Es ist gut möglich als verheiratet Kind weiterhin Kindergeld zu erhalten ;)

Wir hätten z.B: auch nach neuer Rechtssprechung weiterhin Kindergeld für mcih erhalten nach der Heirat, denn wir hatten außer dem Unterhalt unserer Eltern eigentlich keinerlei eigenes Einkommen (Studenten, kein Bafög), also gäbe es auch weiterhin Kindergeld!

Beitrag von ja-frager - 27.06.10 - 21:25 Uhr

einmal gegoogled und schon was gefunden:

http://www.lutz-dieball.de/aktuelles/steuerpflichtige-im-privatbereich/kindergeld-fer-verheiratetes-kind.html

Beitrag von susannea - 27.06.10 - 22:27 Uhr

Hier sind sie ja aber nicht mal verheiratet. Also wirds noch schweiriger, wobei ja auch dien Link schon zeigt, dass selbst nach einer Hochzeit Kindergeld möglich ist!

Beitrag von windsbraut69 - 28.06.10 - 06:44 Uhr

Hier geht's aber ausdrücklich um kinderlose Ehen!
Familiengründung heißt für mich niche Eheschließung, sondern Nachwuchs...und da kommt doch der Kindsvater endgültig bzgl. Unterhalt für die Mutter ins Spiel, oder?

LG

Beitrag von renes.engelchen1 - 28.06.10 - 09:54 Uhr

Hallo..

als beurlaubte Mitarbeiterin der Famka (beurlaubt wegen Kind) versuche ich mal etwas Licht ins dunklel zu schaffen.

Viele der antworten stimmten schon. Erstmal denke ich das bei deiner Famka einer Fehler unterlaufen ist und die nicht gemerkt haben das ihr NICHT VERHEIRATET seit. Anders kann ich mir nicht erklären warum sie die unterlagen wollen weil rechtlich braucht man sie nicht. Beim Kindergeld gibt es keine Bedarfsgemeinschaft oder ähnliches! Es ist auch vollkommen egal ob der kindsvater unterhalt zahlt was in eurem fall ja unwichtig wäre ihr wohnt ja zusammen.

Es zählt lediglich das einkommen was du hast und mehr nicht. Anders bei verheirateten da wird die hälfte vom mann als Einkommen der Frau gezählt aber das ist bei euch nicht der fall.

Rufe einfach im Callcenter an und bitte dort um einen Rückruf einer mitarbeiterin deiner famka diese hat die akte dazu und kann klären ob es ein fehler war oder warum die das benötigen.

lg

Beitrag von aletheia - 28.06.10 - 19:28 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.
Habe auch nochmal recherchiert, weil mir bei der Hotline keiner Auskunft gibt und die auch nicht zurückrufen.
Nach §1615 BGB ist der Kindsvater der Kindsmutter drei Jahre lang zu Unterhalt verpflichtet. Es gab wohl schon Fälle, wo das Kindergeld genau deshalb abgelehnt wurde. Ein befreundeter Anwalt meines Vater meinte heute aber da wir zusammenleben, das Kind gemeinsam betreuen etc, entfällt diese Unterhaltspflicht...
Ich kenne jetzt viele verschieden Meinungen zu diesem Fall und bin mal gespannt, wie es ausgeht. Hoffentlich kommt bald eine Antwort, ich wüsste gerne, woran ich bin.
Danke nochmal