Hallo,
hab gerade gesehen, dass man den Antrag downloaden und ausfüllen kann. Kann mir jemand sagen, ob man den persönlich abgeben muss oder kann man ihn per Post (Einwurf Einschreiben) schicken?
Danke schon mal.
LG
Martina
@Hartz4 Bezieher
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Beitrag von babydreamer - 27.06.10 - 18:56 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 27.06.10 - 19:06 Uhr
Du kannst ihn per Post schicken. ABER: Du wirst ohnehin persönlich vorsprechen müssen, auf jeden Fall.
Beitrag von king.with.deckchair - 27.06.10 - 19:07 Uhr
Im Übrigen heißt die Leistung nicht "Hartz4", sondern ALG II. Und diese Frage können dir nicht nur die Empfänger dieser Leistung beantworten.
Beitrag von mama2003-2009 - 27.06.10 - 19:09 Uhr
Hallo
Du kannst IHn Ausdrucken und dann per Post senden, wichtig ist bei vielen Argen wo mal gerne was angeblich nicht ankommt (unsere ist da das beispiel hoch eins) immer per Einschreiben.
glg
mama2003-2009
Beitrag von babydreamer - 27.06.10 - 19:10 Uhr
hallo,
danke für deine antwort. ja einschreiben mach ich bei wichtigen sachen eh immer, bevor man ewig wartet und dann erfährt es wäre nie angekommen 
LG
Martina
Beitrag von landmaus - 27.06.10 - 20:30 Uhr
Hi,
mir wäre das bei weitem zu teuer, insbesondere dann, wenn ich ALG II beziehen würde.
Am einfachsten ist eine Empfangsbestätigung vorzubereiten, sprich das Anschreiben oder die erste Seite nochmal ausdrucken und darunter folgendes schreiben:Hiermit bestätigen wir, dass dieses Schreiben sowie die Anlagen A, B und C am heutigen Tag in der ARGE XY eingegangen sind.
Darunter ein Strich für Unterschrift und Stempel. Dann die Sachen persönlich abgeben und die Empfangsbestätigung mit Datum unterschreiben und abstempeln lassen. Fertig.
Viele Grüße
Beitrag von marion2 - 28.06.10 - 13:11 Uhr
Hallo,
so wahnsinnig teuer ist ein Einwurfeinschreiben nicht und manche Argen versuchen die Empfangsbestätigungen zu verweigern.
Gruß Marion
Beitrag von spatzl27 - 27.06.10 - 20:42 Uhr
Hallo,
ich musste damals persönlich zur Arge. Wegen Personalausweis, auch bei der Verlängerung des Antrags. Bei uns in der Arge ist sogar ein Aushang angebracht worden, dass man zur Abgabe der Anträge sich einen Termin geben lassen muss. Ohne Termin, keine Antragsabgabe... Per Post, no go... Zumindest bei dem Amt, welches für mich zuständig war... 
Frag doch in Deiner Arge nach, wie man es wünscht. Sind schon oft Anträge oder anderweitige Schriftstücke auf seltsamste Weise "weg gekommen". Dann hast Du ein Problem...
LG Spatzl
Beitrag von manavgat - 28.06.10 - 10:53 Uhr
ich musste damals persönlich zur Arge. Wegen Personalausweis, auch bei der Verlängerung des Antrags. Bei uns in der Arge ist sogar ein Aushang angebracht worden, dass man zur Abgabe der Anträge sich einen Termin geben lassen muss. Ohne Termin, keine Antragsabgabe... Per Post, no go... Zumindest bei dem Amt, welches für mich zuständig war..
Das können die gerne versuchen. Gerichtlich kommen die damit nicht durch!
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 28.06.10 - 10:52 Uhr
Selbstverständlich kannst Du den Antrag per Post schicken. Das macht auch Sinn, weil das Eingangsdatum für die Zahlung entscheidend ist. Wie schon gesagt, Du musst auch persönlich hin, aber bis man da einen Termin hat....
Gruß
manavgat
Beitrag von lockenlilly - 28.06.10 - 12:19 Uhr
Du kannst den Antrag aber auch bei der Krankenkasse oder einer anderen Behörde abgeben, mit der Bitte um Weiterleitung.
Beitrag von windsbraut69 - 28.06.10 - 13:33 Uhr
War das jetzt sehr versteckte Ironie oder wie?
"Krankenkasse oder einer anderen Behörde"??????
Beitrag von manavgat - 28.06.10 - 13:39 Uhr
Ich glaube, das gilt immer noch. Voraussetzung für den Tatbestand des Zugangs - so war das früher bei der Sozialhilfe - ist, dass eine Behörde Kenntnis von der Notlage erhält. Heißt: ruft jemand da an und teilt mit, dass sich jemand in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, sich selbst zu kümmern (z. b. schwere Alkoholkrankheit, Behinderung etc.), dann musste das jeweilige Amt tätig werden und zeitnah weiterleiten an die zuständige Stelle.
Ob das noch so ist, weiß sicher king.with.deckchair.
Gruß
Manavgat
Beitrag von goldie99999 - 29.06.10 - 08:50 Uhr
Lt. SGB I ist das richtig- aber das gilt nur für Behörden, nicht für Krankenkassen
Beitrag von windsbraut69 - 29.06.10 - 10:06 Uhr
Ich hab gestern noch gegooglet und tatsächlich beim flüchtigen Überfliegen Links dazu gefunden, in denen Krankenkassen in diesem Zusammenhang als Behörden bezeichnet wurden
