Ich habe mal eine Frage, finde aber nicht so wirklich Infos dazu.
Ich bin seit zwei Wochen Arbeitslos, weil ich nur einen befristeten Vertrag hatte. Dieser lief während meiner Elternzeit ab, ich habe aber die Zusage, das ich ab September wieder dort anfangen kann (gleicher Vertrag, gleiche Konditionen).
Jetzt hat mir das Arbeitsamt einen Vermittlungsvorschlag geschickt.
Arbeitgeber ist eine PersonaldienstleistungsGmbH, Arbeitszeit Teilzeit-Schicht von 7 bis 17 Uhr, 30 Stunden pro Woche. Angeblich Bezahlung nach Tarif, es wären 8,20 Euro pro Stunde als Erzieherin.
(Am Telefon wurde mir übrigens gesagt, ich solle doch froh sein, wenn ich nach dem Jahr Elternzeit wieder mal "rauskomme"....)
Einsatzgebiet wäre halt dort, wo sie mich brauchen (aktueller Einsatzort ist eine halbe Stunde Fahrt weit weg).
Ich habe aber ab 1. August einen Krippenplatz für meine Tochter, müsste von da an auch bei der Eingewöhnung dabei sein. Ich habe auch vorher keine Möglichkeit, meine Tochter 30 Stunden lang betreuen zu lassen, da in meiner Familie alle arbeiten.
Es ginge also um vier Wochen, die ich überbrücken müsste bis August und dann ab Mitte August wären es nochmal zwei Wochen. Dann habe ich ja wieder einen Arbeitgeber.
Muss ich das Angebot für diese vier Wochen annehmen?
Oder kann ich es wegen der nicht vorhandenen Betreuung meiner Tochter ablehnen?
Auch die Bezahlung finde ich nicht so toll, ich habe vorher 10 Euro pro Stunde bekommen und auch das hat noch nix mit "Tarif" zu tun (wenn ich sehe, was andere Erzieher im öffentlichen Dienst bekommen
).
ok, also was würdet ihr machen?
lg schoko
Vermittlungsvorschlag Personaldienstleistungen
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Beitrag von schokozwieback - 28.06.10 - 09:13 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 28.06.10 - 09:56 Uhr
Hallo.
Du kannst das Angebot aufgrund der fehlenden Betreuung Deiner Tochter ablehnen.
Ich würde dann noch dazu schreiben, dass Du ab xy einen Betreuungsplatz hast und ab dem 1. September auch wieder eine Stelle.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von schokozwieback - 28.06.10 - 10:12 Uhr
Danke, so werd ich es wohl machen.
War mir nur nicht ganz sicher, ob das so ok ist. 
lg schoko
Beitrag von manavgat - 28.06.10 - 10:32 Uhr
Oder kann ich es wegen der nicht vorhandenen Betreuung meiner Tochter ablehnen?
Nein, dann wirst Du gesperrt.
Ich wäre an dem ersten Arbeitstag krank.
Gruß
manavgat
Beitrag von hedda.gabler - 28.06.10 - 11:08 Uhr
Hallo.
Stimmt, Du hast recht ... wenn die TE Alg I bezieht, hat sie ja eine Betreuung nachzuweisen, bzw man geht davon aus, dass sie die hat.
Anders sähe es bei Alg II aus, da kann man durchaus wegen der fehlenden Betreuung ablehnen.
Sorry, mein Fehler.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von schokozwieback - 28.06.10 - 12:01 Uhr
mh, aber das gilt doch nur bis 15 Stunden pro Woche, oder??
Beitrag von manavgat - 28.06.10 - 12:37 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht!
Gruß
manavgat
Beitrag von marion2 - 28.06.10 - 13:07 Uhr
Nein!
Du hast dich für MINDESTENS 15 h pro Woche verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Unter dem bekommt man allerhöchstens ALGII.
Beitrag von hedda.gabler - 28.06.10 - 11:09 Uhr
Hallo.
Wenn Du derzeit Alg I bekommst, war ich auf dem Holzweg.
Meine Aussage gilt für Alg II.
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&pid=17078505
Gruß von der Hedda.
Beitrag von muggles - 28.06.10 - 13:20 Uhr
Wieso bist Du arbeitslos gemeldet, obwohl Du (noch) keine Betreuungsmoeglichkeit fuer die Kleine hast?
Claudia
Beitrag von hedda.gabler - 28.06.10 - 17:00 Uhr
3x darfst Du raten ..
Beitrag von muggles - 28.06.10 - 21:13 Uhr
Hab nur 1 x geraten und wahrscheinlich Recht gehabt.
