Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall...

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Beitrag von nanaimo - 28.06.10 - 13:37 Uhr

huhu,

ich hatte mitte mai einen parkplatzunfall. leider hat die versicherung die schuld 50-50 geteilt. möchte nicht mehr dazu sagen, sonst reg ich mich nur wieder auf.

wir haben an unserem auto nur kratzer an der stoßstange und an einem scheinwerfer. das hätten wir nur reparieren lassen, wenn die gegenseite 100 % der schuld hätte tragen müssen.

ich würde gern meine ansprüche gegenüber der versicherung näher beziffern und dazu hab ich ein paar fragen:

die reparaturkosten setz ich netto (aus dem kostenvoranschlag an)

bekomm ich eine nutzungsausfallentschädigung für die (fiktive) dauer der reparatur und falls ja, für wie lange? die versicherung hat erst nach ca. 3 oder 4 wochen eine reparaturfreigabe erteilt.

wie hoch ist die unkostenpauschale derzeit?

dann gibts noch den merkantilen minderwert

hab ich was vergessen?

wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

NEIN, ich hab keine RSV und demzufolge keinen RA!

lg claudia

Beitrag von manavgat - 28.06.10 - 14:00 Uhr

Da die Versicherungen die Leute immer über den Tisch ziehen, hilft hier nur eine Anwältin. Alles andere ist nicht zielführend.

Gruß

manavgat

Beitrag von wasteline - 28.06.10 - 14:51 Uhr

Hallo,

Nutzungsausfall: nein

http://www.verbraucher-urteile.de/schadensersatz/nutzungsausfallcontent.html

Wertminderung:

http://www.unfall-und-was-nun.de/schadensersatz-kraftfahrzeug/wertminderung.htm

Beitrag von vwpassat - 28.06.10 - 15:53 Uhr

Reparaturkosten netto

Unkostenpauschale 25 €

merkantiler Minderwert (wegen paar Kratzern eher nicht)


Enen Anwalt brauchst Du nicht unbedingt, bei 50/50 zahlt man den nämlich selbst.

Beitrag von manavgat - 28.06.10 - 16:09 Uhr

Wer legt 50/50 fest? Die Versicherung?

Da ist für mich die Frage offen, ob es in dem konkreten Fall so richtig ist.

Gruß

Manavgat

Beitrag von vwpassat - 28.06.10 - 20:29 Uhr

Stand ja im 1. Posting, dass die TE sich dazu nicht äußern will/möchte.

Also ist das Ding gegessen, einen Anwalt hätte sie früher beauftragen sollen.

Beitrag von kati543 - 28.06.10 - 16:42 Uhr

Seit wann bestimmt denn die Versicherung die Schuldfrage? Oder was genau meinst du mit 50/50?

Beitrag von peg83 - 28.06.10 - 17:08 Uhr

Auch wenn es sehr ärgerlich ist, parkplatzschäden laufen meistens 50/50.

Frag nicht wie lange ich damals gebraucht hatte das die gegnerische versicherung zahlt, deswegen weiß ich das es mit 50/50 geregelt wird. Nur standen wir mit unseren wagen und diejenige hat ausgeparkt und hat uns die hintere tür reingefahren, wir waren beim gutachter allerdings bei den der gegnerischen Versicherung.

Viell recherchierst du mal den unfallhergang im www und findest was, sodass du evtl noch in die wege leiden kannst.

Aber ich hasse auch versicherungen vorallem bei schäden

Beitrag von danizora - 28.06.10 - 20:28 Uhr

Guten Abend!

Auch wenn ich gleich gesteinigt werde, aber ich hab jahrelang im Schadenbereich eines Versicherers gearbeitet.......

Also Parkplatzunfälle laufen immer 50:50 ab, weil dies kein öffentlicher Verkehrsraum ist und dort das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zählt. Wenn es zu einem Unfall kommt geht die Rechtsprechung davon aus, das diese Gebot von beiden Seiten nicht eingehalten wurde. Es gibt Einzelfälle, wo man mit Hilfe von Zeugen versuchen kann, vielleicht 60 oder 70 % zu bekommen, aber nie mehr.

Und falls jetzt einer auf die Idee kommt auf die Schilder zu verweisen die da schon mal stehen von wegen "hier gelten die Regeln der Strassenverkehrsordnung" - ist hinfällig und gilt auch nicht. Parkplätze sind immer außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums und haben eigene Regeln.

Wertminderung gibts nur bei eindeutigem Eingriff ins Fahrzeuggefüge - bei Kratzern nicht.

Kostenpauschale variiert je Bundesland zwischen 20 und 30 EUR.

Nutzungsausfall gibts nur bei tatsächlich nachgewiesenen Ausfall des Fahrzeugs. Also wenn es wirklich repariert wird. Sonst habt ihr ja auch keinen Nutzungsausfall wie das Wort schon sagt.

Mehrwertsteuer hast Du richtig abgezogen, weil ist ja bei fiktiver Abrechnung auch nicht angefallen.

Sorry, aber Versicherer halten sich in der Regel an die Rechtsprechung und für die kann der Versicherer nichts. Allenfalls für die Regulierungsgeschwindigkeit.

Gruß

Dani

Beitrag von nanaimo - 28.06.10 - 20:54 Uhr

huhu,

vielen dank für eure antworten.

klar weiß ich, dass parkplatzunfälle in der regel mit 50-50 ausgehen.

ärgerlich ist nur, dass ein 78 jähriger mann rückwärts in mein stehendes auto gefahren ist. ich habe gehupt, er war sowas von erschrocken, aber fuhr dennoch weiter.

das schlimme daran ist, dass dort ne kinderarztpraxis ist und viele kinder da ein und ausgehen. wenn ich nun dort gestanden hätte mit meinem sohn auf dem arm, er hätte uns ebensowenig gesehen wir mein auto.

ich trage nun ne 50%ige mitschuld an einem unfall, den ein 78jähriger mann verursacht hat, der kaum laufen konnte und sein ganzes auftreten zeigte mir, dass er kaum noch herr seiner sinne war. aber in deutschland kann man ja so lange fahren, bis man tot umfällt (oder sich totfährt).

liebe grüße

claudia

Beitrag von danizora - 28.06.10 - 21:04 Uhr

Ich gebe Dir voll Recht. Ich finde ab einem bestimmten Alter sollten Menschen die ein Auto führen einfach regelmäßig zu einer Kontrolle der Reflexe und der Reaktionen. Hab das auch gesehen, als mein Opa damals zu stur war das Auto freiwillig abzugeben. Irgendwann sind dann mein Vater uns seine Geschwister hingegangen und haben ihm die Entscheidung abgenommen.

Beitrag von demy - 29.06.10 - 10:18 Uhr

Hallo,
wenn du gestanden bist und er dir obwohl du mit deinem Auto stillstands und dich NICHT bewegt hast, ins Auto gefahren ist, dann gibt es mitnichten eine 50/50 Regelung.

Problem bei deiner Sache, kannst du es nicht beweisen, dann geht es 50/50 aus.

Kannst du also anhand von Zeugen oder anderen Hilfsmitteln zweifelsfrei nachweisen das du stands (zum Beispiel mit einem Unfalldatenschreiber http://de.wikipedia.org/wiki/Unfalldatenspeicher )und er gefahren ist, dann gibt es ne 100 zu 0 Verteilung.
Mit der gegenseitigen Rücksichtnahme auf einem Parkplatz ist es nämlich sofort essig wenn einer steht und der andere in ein stehendes Fahrzeug fährt.

Nur genau daran scheitert es in den allermeisten Fällen, da sich oft nicht beweisen lässt das man stand.

Gruß
Demy

Beitrag von manavgat - 29.06.10 - 11:04 Uhr

Ein Gutachter könnte das erkennen/feststellen.

Aber da müsste man sich mal um seine Rechte kümmern.

Gruß

Manavgat