Hallo Zusammen,
meiner Mutter wurde empfohlen in die LSKl III zu wechseln, mein Vater starb am 15.Juni d.J. und war noch in Altersteilzeit, sie hatten III/V.
Nun stellt sich uns die Frage ob sie dann nicht am Jahresende eine Monstersteuernachzahlung erwartet wenn sie nun in die III wechselt.
Kennt sich damit zufällig jemand aus? Darf das Finanzamt hierüber Auskunft geben?
Gruß Krüml
Wittwensplitting - kennt sich zufällig jemand damit aus?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von kruemlschen - 28.06.10 - 14:11 Uhr
Beitrag von smartysandra - 28.06.10 - 14:37 Uhr
nein, normalerweise nicht. man hat im jahr der verwitwung und im folgejahr die steuerklasse 3 und wird somit nach splitting versteuert.
lg sandra
Beitrag von merline - 28.06.10 - 16:06 Uhr
Erstmal herzliches Beileid zum Tod deines Vaters! 
Meine Mutter hatte vor drei Jahren auch so ein Hick-Hack wegen diesem Thema und blickte im Prinzip erst durch, als sie ein paar mal bei der Rentenberatung im Rathaus war. Das sollte deine Mutter auch machen. Meine Mutter (66) z.B. traut sich nämlich auch fast nicht mit dem Arbeiten aufzuhören, da sie dann einen ganzen Batzen weniger Geld hat. Andersrum solange sie noch arbeitet, wird die Wittwenrente gekürzt.
Also am besten zur Beratung gehen!
Alles Gute
Merline
Beitrag von tami_26 - 28.06.10 - 21:07 Uhr
Hallo!
Leider kann man es nicht wirklich pauschal sagen, ob deine Mutter Nachzahlen muss. Es kommt auf die gesamten steuerlichen Einkünfte an.
Sollte sie nur ihr Gehalt/Lohn haben und die Witwenrente ist die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung hoch. Du musst bedenken, dass sie 50% der Witwenrente versteuern muss.
Durch die Lohnsteuerklasse 3 zahlt sie weniger Lohnsteuer. Was zur folge hat, dass weniger Geld da ist zum anrechnen.
Lohnsteuerklasse 4 wäre da mehr von Vorteil.
Das ist jedoch ein Rechenspiel dass dir nur ein Steuerberater wirklich ausrechen kann.
Auf jeden Fall würde ich auch für das Jahr 2012 mal etwas Geld auf die Seite legen. Da kann man erst richtig sagen wie sich die Steuer entwickeln wird.
Ich denke das Finanzamt wird hier nicht wirklich Auskunft geben, da es sich schon eher um eine Steuerberatung handelt. Finanzbeamte dürfen nicht steuerberatend tätig werden.
Aber fragen kostet dich höchstens einen Anruf oder einen Besuch beim Finanzamt.
Witwensplitting bedeutet, dass deine Mutter für das Jahr das dem Sterbejahr folgt noch mit dem Ehegattensplitting veranlagt wird. (Für das Jahr 2010 noch mit ihrem Mann Splittingtarif, im Jahr 2011 sie alleine mit (Witwen)Splitting und ab dem Jahr 2012 Grundtarif)
Danach wird sie als Einzelveranlagung geführt.
Hoffentlich konnte ich dir ein wenig helfen.
lg
tami
Beitrag von kruemlschen - 29.06.10 - 08:48 Uhr
Danke für Eure Antworten!
Witwenrente wird sie ganze 89€ bekommen... also das macht den Braten jetzt auch nicht mehr fett.
Ich lass sie mal beim Finanzamt anrufen, vllt. hat sie ja Glück und ansonsten bleibt wohl doch nur der Steuerberater.
Grüße
Krüml
