Hallo ihr Lieben
Ist es immer noch so, dass man nach 2 Jahren Befristung eine Festanstellung bekommen muss?
Liebe Grüße
Bianca
befristeter Vertrag
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Beitrag von pinklady666 - 28.06.10 - 14:23 Uhr
Beitrag von nele27 - 28.06.10 - 15:01 Uhr
Hallo Bianca,
davon bin ich immer ausgegangen und in meiner alten Firma ists auch so, aber beim neuen Arbeitgeber (Kirche) habe ich einen 5-Jahresvertrag bekommen. Es scheinen also nicht grundsätzlich nur 2 jahre möglich zu sein...
LG, Nele
Beitrag von pinklady666 - 28.06.10 - 15:08 Uhr
Hallo Nele
Danke für deine Antwort.
Schade, hatte mich gerade gefreut, weil heute meine Verlänrung kam. Bin dann jetzt gut über 2 Jahre dort. Soll wohl nicht sein, dass ich da nochmal nen festen Vertrag bekomme. 
Liebe Grüße
Beitrag von nele27 - 28.06.10 - 15:21 Uhr
Ich kenn das
Hätte auch mit meinen 30 Jahre gern mal was unbefristetes ... das muss ein ganz anderes Arbeiten sein, wenn man nicht immer auf der Abschussliste steht. Aber ich habe noch bis 2013 und hoffe mal wieder weiter.
In meinem Beruf (Redakteurin) sind unbefristete Verträge allerdings eine aussterbende Gattung 
Nele
Beitrag von pinklady666 - 28.06.10 - 15:28 Uhr
Ja, in meinem Beruf findet man auch nur sehr sehr schwer und mit viel Vitamin B ne feste Stelle.
Wir planen eigentlich ein 2. Kind, aber mit befristetem Vertrag wird das nix. Will nicht später da stehen und gar nix haben. Mit einem Kind wars schon sehr schwer ne Stelle zu finden. Und den Stress und die Ungewissheit tue ich mir nicht noch einmal an.
Beitrag von goldtaube - 28.06.10 - 15:38 Uhr
Im Normalfall ja. Aber es gibt Ausnahmen. Wie z. B. bei Neugründung eines Unternehmens innerhalb der ersten 4 Jahre. Hier ist dann eine Befristung bis zu 4 Jahre möglich.
Dann gibt es noch Befristungen mit sachlichem Grund.
Aber lies dir das mal durch:
http://www.arbeitsratgeber.com/befristete-arbeitsvertraege_0229.html
Beitrag von pinklady666 - 28.06.10 - 16:01 Uhr
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.
Also wird das nix mit meinem Festvertrag. Gibt ja nen sachlichen Grund und die Begrünung ist in zwei Verträgen ne andere.
Liebe Grüße
Beitrag von uns_uwe - 29.06.10 - 13:54 Uhr
Das lässt sich so nicht beantworten.
Du musst unterscheiden.
- Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig.
- Eine Befristung die sachlich begründet ist, kann im Prinzip ohne zeitliche Einschränkung und auch in unbegrenzter Zahl verlängert werden.
Solltest Du z. B. Elternzeitvertretung sein und die Vertretene kriegt ihr drittes Kind und hat schon fünfmal die Elternzeit verlängert.
Gruss Uwe
