TvöD Vertrag:Wie werde ich eingruppiert? DRINGEND!

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Beitrag von nimi-84 - 28.06.10 - 15:32 Uhr

Hallo,

nach welchen Kriterien wird man in einem TvöD Vertrag eingruppiert?
Und wie werde ich dann vorraussichlich eingruppiert werden:

Alter 26
Seit 2005 im Beruf (nach Anerkennungsjahr)
1 Kind
verheiratet

#danke

Nina

Beitrag von danaz - 28.06.10 - 18:06 Uhr

Hallo,

ohne Angabe des dann ausgeübten Berufes kann man das nicht sagen, denke ich.

danaz

Beitrag von twingas - 28.06.10 - 19:29 Uhr

Du musst schon sagen wo oder als was du arbeiten wirst...

gruß

Annika

Beitrag von nimi-84 - 28.06.10 - 22:29 Uhr

#klatsch Natürlich!!!

Ich könnte als Erzieherin arbeiten für 10 Stunden die Woche.
Habe heute schon einige Telefonate geführt u.a. mit dem Finanzamt, der Personalbüro usw.

Ich alles garnicht so einfach, ich habe ne Festanstellung (allerdings ca 40km zu fahren) (unbefr. Vertrag) und bin in Elternzeit. Der "neue" AG würde mich aber in Teilzeit so einstellen dass ich meinen alten Job nicht kündigen muss.
Ich bekomme beim neuen AG ein 1Jahres Vertrag, die Festanstellung deshalb kündigen zu müssen wäre ja fatal. So würde dieser Vertrag 1 jahr laufen und zwei Monate später würde meine Elternzeit enden. Eine Übernahme in einen unbefr. Vertrag wäre möglich....So wird man das Jahr über sehen wie es weitergeht.

Am Mittwoch habe ich ein Gespräch und da stehen noch so einige Fragen offen. Vielleicht kann mich hier ja schon früher j. ein bisschen infomieren?!

Und zwar:

Wird meine Erfahrungstufe übernommen (von meinem alten AG) oder fang ich da wieder bei 1 an?

Die Entgeldeinstufung wird wahrscheinlich bei 6 oder 8 stehen (sagte der mir heute) je nach dem wie die Buchhaltung das entscheidet...

Da ich in der sog. "Gleitzone" zwischen 400,01-800,00€ liege, sind die Sozialbeiträge geringer, stimmt das so?

Wie sieht die Sache am Ende von Jahr (Lohnsteuerausgleich) aus? Mein Lohn wird mit dem meines Mannes verechnet, kann es und passieren dass wir am Ende vom Jahr einen Haufen Steuer nachzahlen müssen? Obwohl ich ganz normale Steuerbeiträge bezahlen werden?? (aus Lohnsteuerklasse 5)

Würde mich über Antworten freuen!

#danke

Nina

Beitrag von anja1968bonn - 29.06.10 - 13:07 Uhr

Hi,

also, ob Deine Erfahrungsstufe übernommen werden muss, weiß ich nicht: Ich würde aber an Deiner Stelle schon versuchen das zu erreichen. Ob Entgeltstufe 6 oder 8, ist schon ein Unterschied, der Chef muss wissen und entscheiden, was für eine Stelle im Stellenplan frei ist (darüber bestimmt eigentlich nicht die Buchhaltung).

Bei der Gleitzone sind die Sozialbeiträge geringer, das stimmt so. Lohnsteuerausgleich: bei 3/5 kann es schon zu Steuernachzahlungen kommen. Dafür hast Du ja übers Jahr mehr Geld zur Verfügung, musst aber ggf. ein wenig Geld einplanen, wenn's an die Steuer geht, zumindest bei uns ist das, bei einer ähnlichen Konstellation, so.

LG

Anja

Beitrag von nimi-84 - 29.06.10 - 13:46 Uhr

Aha- das habe ich mir fast gedacht, mit der Steuer am Ende vom Jahr.

Danke für deine Antwort.

Ich kann mir allerdings gar keinen Betrag vorstellen um wieviel €uro es da geht bei der evt. Nachzahlung...

Eine Frage habe ich außerdem noch:
Warum kommt es denn überhaut zu einer evt. Nachzahlung, ich bezahle doch unterm ja die ganz normale Steuer vom Bruttogehalt...die ist ja im Gegensatz zu den Sozialversicherungbeiträgen nicht vermindert,oder?

#danke

Nina

Beitrag von anja1968bonn - 29.06.10 - 15:32 Uhr

Lässt sich pauschal schwer sagen, wieviel ihr nachzahlen müsst, bei uns waren es im letzten Jahr 700 € ...

Dein Mann mit der günstigen Steuerklasse 3 bezahlt wenig Steuern, Du mit der ungünstigen Steuerklasse 5 viel. Dieses "Ungleichgewicht" wird über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen; allerdings können bestimmte Faktoren (z. B. Fahrtkosten, Spenden, Ausgaben für Kinderbetreuung, außergewöhnliche Belastungen etc.) ja das steuerlich relevante Einkommen mindern, so dass dann auch weniger Lohnsteuer gezahlt werden muss. Hättet ihr beide ein etwa gleich hohes Einkommen, würdet ihr netto weniger herausbekommen, müsstet aber keine Nachzahlung fürchten.

LG

Anja

Beitrag von uns_uwe - 29.06.10 - 13:49 Uhr

Mit Buchhaltung ist sicher Personalstelle gemeint, die vertragliche Richtlinien überprüft.
Bei vielen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst sind noch keine Eingruppierungsmerkmale bzw. Vergütungsordnung beschlossen.
Hier wird nach den ursprünglichen Merkmalen des BAT eingruppiert und dies dann auf den TVöD übertragen.
Laut BAT würdest Du mit BAT VIb (= Entgeltgruppe 6) eingruppiert und wenn Du als Erzieherin drei Jahre bewährt bzw. im Dienst warst nach BAT Vc (= Entgeltgruppe 8).
In deinem Fall würde ich davon ausgehen das die Entwicklungsstufe 2 angewendet wird.
Dann kommt es darauf an mit wieviel Wochenstunden eine Ganztagsbeschäftigung definiert ist.
Du solltest nach EG 6 /ES 2 mit 10 Wochenstunden auf etwa 560 Euro Brutto kommen.
Dies ist in der Gleitzone und es gibt von diversen Krankenkassen Gleitzonenrechner im Internet.
Die Beschätigung wird regulär versteuert. Ich schätze nicht das bei der Einkommensteuererklärung dadurch eine Nachzahlung zu erwarten ist,
aber das lässt sich nicht eindeutig beantworten.

Inzwischen gibt es auch Arbeitgeber die beim Tarif auf TVöD-SuE umgestellt haben. Das würde jetzt leider noch komplexer.
Gruss Uwe

Beitrag von nimi-84 - 29.06.10 - 14:02 Uhr

Danke Dir für deine ausführliche Antwort.
Bin mal gespannt was da morgen besprochen wir.
Der Herr wird doch davon ausgehen dass ich vorher wissen möchte wie ich eingestuft werde oder?
Weil er selbst gestern am Telefon nicht soviel Ahnung davon hatte, er sagte das würde dann die Buchhaltung entscheiden. Ich offe nur dass er das dann bis morgen genasu weiß.
Kommt es den unverschämt in diesem Gespräch (ist kein direktes Bewerbungsgespräch) nach diesen Dingen zu fragen? Nein oder?
Ich meine, bei einer so geringen Std.zahl und Lohnsteuerklasse 5 muß man ja immer abwägen ob sich sowas finanziell überhaupt lohnt...

L.g.

Nina