Wieviele Std. darf man während der Elternzeit b. einem anderen AG arbe

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von lillyana78 - 28.06.10 - 17:00 Uhr

hallo!
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
ich befinde mich in elternzeit, elterngeld wird noch bis august bezahlt.
bei meinem ag habe ich 2 jahre mit option auf ein 3. elternjahr benatragt, ich habe auch die genehmigung b. einen andere ag zu arbeiten. nur frage ich mich jetzt, wie viele std. darf ich max arbeiten? wird es wie ein nebenjob betrachtet (da glaub ich ist nicht mehr als 400 euro erlaubt)?
vielen dank!

Beitrag von windsbraut69 - 28.06.10 - 17:09 Uhr

In der Elternzeit darfst Du max. 30 Wochnstunden arbeiten, der Verdienst ist egal!

LG

Beitrag von lillyana78 - 28.06.10 - 17:12 Uhr

vielen dank!

Beitrag von kati543 - 28.06.10 - 17:42 Uhr

Allerdings bekommst du bei 30 Stunden nur noch den Mindestbetrag von 300€ an Elterngeld. Jede Stunde, die du arbeitest, verringert dein Elterngeld.

Beitrag von susannea - 28.06.10 - 23:36 Uhr

So ein Blödsinn. Arbeiten kann sie bis zu 30h ohne Elterngeldverlust. Nur jeder Vent den sie verdient verringert das Elterngeld (nur innerhalb des ersten Jahres!).

Beitrag von windsbraut69 - 29.06.10 - 06:38 Uhr

Im zweiten Jahr gibt es keine Verlußte beim Elterngeld!
Außerdem schreibt sie doch, dass es eh nur bis August gezahlt wird!

LG