Hallo
Habe gelesen, dass bei zahlung von Elterngeld eine Steuerrückzahlung bei der Erklärung droht. Durch den Progressionsvorbehalt.
Elterngeld ist ja Steuerfrei. Nun habe ich gelesen, dass
"Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen. "
Beispiel: Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro Elterngeld und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro. Das Elterngeld unterliegt zwar selbst nicht der Einkommensteuer und ist daher steuerfrei. Das Einkommen in Höhe von 30.000 Euro wird aber mit dem Steuersatz besteuert, der bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro gelten würde. Im Ergebnis führt dies zu einem höheren Steuersatz auf den Betrag von 30.000 Euro. "
DAS HEISST DOCH, ICH HABE ZUVIEL STEUER BEZAHLT, WARUM DROHT MIR ABER DANN EINE ev. SAFTIGE NACHZAHLUNG WENN ICH JA IM ERHÖHTEM STEUERSATZ WAR!????
Wer kann mir das anschaulich erklären, vestehe nur Bahnhof.
DANK!!!
Steuerrückuahlung durch Elterngeld!??
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Beitrag von meintirol - 29.06.10 - 00:39 Uhr
Beitrag von weltenbuergerin2 - 29.06.10 - 00:58 Uhr
"WARUM DROHT MIR ABER DANN EINE ev. SAFTIGE NACHZAHLUNG WENN ICH JA IM ERHÖHTEM STEUERSATZ WAR!????"
Erhöhter Steuersatz ist das Zauberwort, kommst du durch das Elterngeld in einen höheren Steuersatz, muss du MEHR Steuern auf diese 30000 Euro zahlen, als wenn du kein Elterngeld bekommen hättest.
Das steht ganz deutlich und verständlich in deinem kopierten Artikel.
Beitrag von meintirol - 29.06.10 - 01:14 Uhr
Und das verstehe ich ja nicht:
ich komme in den erhöhten Steuersatz, also zahle ich MEHR steuren/monat, warum muss ich dann bei der Steuererklärung nochmal Steuern nachzahlen? Eigentlich müsst ich ja retour bekommen, da Elterngeld ja steuerfrei ist und ich ja schon mehr steuern vom lohn abgezogen bekomme...
Beitrag von weltenbuergerin2 - 29.06.10 - 01:33 Uhr
Ich versuchs mal anders.
Ihr zahlt nicht jeden Monat mehr Steuern. Diese 30000 Euro aus deinem Beispiel werden ganz normal jeden Monat versteuert.
Am Ende des Jahres schaut das Finanzamt, ob ihr zuviel oder zu wenig Steuern bezahlt habt.
Da kommt jetzt das Elterngeld ins Spiel.
Das Elterngeld wird zu den 30000 dazugerechnet = 40000 Euro und dann ergibt sich daraus der Steuersatz, der evtl. bei 40000 höher ist als bei 30000 Euro.
Und mit diesem Steuersatz werden die 30000 Euro besteuert.
Was man mehr bezahlen muss (oder auch nicht) ergibt sich am Ende des Jahres, nicht schon im laufendn Jahr, da zahlst du nicht mehr Steuern.
Beitrag von sunny-jamaica - 29.06.10 - 09:53 Uhr
Gut erklärt!
Beitrag von meintirol - 29.06.10 - 19:25 Uhr
...habe noch ein frage :(
Dann wird das Elterngeld ja doch besteuert wenn am ende des Jahres statt den 30000E dann plus Elterngeld gezählt wird (40000e also)
Beitrag von weltenbuergerin2 - 30.06.10 - 02:12 Uhr
Nein, das Elterngeld wird nicht besteuert.
Das Elterngeld wird nur dazu herangezogen, den Steuersatz zu ermitteln, also wieviel % Steuern zu zahlen sind.
Dieser Prozentsatz wird auf diese 30000 Euro erhoben, NICHT auf das Elterngeld.
Beitrag von zwillinge2005 - 29.06.10 - 17:35 Uhr
Hallo "meintirol",
das hast Du falsch verstanden.
Der monatliche Abzug vom Einkommen bleibt so wie es dem Einkommen entspricht.
Erst bei der Steuerberchnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird das Elterngeld miteinbezogen.
LG, Andrea
Beitrag von blahblah - 29.06.10 - 21:39 Uhr
Naja du hast vom AG her nur den normalen Satz bezahlt hättest aber den höheren zahlen müssen. Deswegen musst du Nachzahlen....
LG
die
