Zweites Kind vor Ablauf der Elternzeit

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Beitrag von stinebiene - 29.06.10 - 01:04 Uhr

Hallo,

ich habe hier im Forum einige Beiträge zu dem Thema gelesen, aber widersprüchliche Aussagen gefunden.

In meinem Fall liegt der Geburtstermin zwei Monate vor dem Ablauf der Elternzeit für mein erstes Kind.

Muß ich bei meinem Arbeitgeber nun

- um Unterbrechung der ersten Elternzeit bitten und die übrig gebliebene Zeit an die zweite Elternzeit dranhängen

oder

- die zweite Elternzeit ab Ende der ersten anmelden ?

Und was ist mit dem Mutterschutzurlaub? Werden diese 6 Wochen zu den 2 bzw. 3 Jahren hinzugerechnet oder verfallen diese, da ich ja gar nicht arbeite?

Ich bin dankbar für jede klärende Antwort - Hinweise auf Regelungen bzw. Gesetze wären ideal!

Besten Dank,

stinebiene

Beitrag von emma81 - 29.06.10 - 07:16 Uhr

Hallo,

also ich kann dir nur sagen, wie wir es gemacht haben.

Mein Sohn kam am 26.11.2007 zur Welt, als ich dann wieder schwanger war hab ich meinem AG ( Gemeinde ) Bescheid gegeben. Er sagte, ich soll nach der Geburt vorbeikommen. Meine Tochter kam dann am 26.01.2010 zur Welt. Ich hab jetzt meine 1. Elternzeit abgebrochen. Jetzt läuft bis zum 25.1.2013 die 2. Elternzeit und danach wird die 1. bis zum 25.11.2013 wieder drangehängt.

Aber red doch einfach mit deinem Arbeitgeber.

LG Susanne

Beitrag von wemauchimmer - 29.06.10 - 09:01 Uhr

Also soweit ich weiß, ist das erste richtig. Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Das heißt Du musst versuchen, die Elternzeit des 1. Kinds zu unterbrechen und am Ende der Elternzeit vom 2. Kind zu nehmen. Dieser nachträglichen Änderung muß aber der AG nicht unbedingt mitmachen, dann würden die 2 Monate wohl verfallen. Und klar, Du könntest versuchen, den Mutterschutz noch mitzunehmen.
Aber ehrlich, ob es sich wegen 2, 3 Monaten hin oder her bei insgesamt fast 6 Jahren Elternzeit lohnt, sich allzusehr den Kopf zu zerbrechen, weiß ich nicht...
LG und alles gute

Beitrag von susannea - 29.06.10 - 13:21 Uhr

So ein Blödsinn. Wenn Elternzeit immer mit der Geburt beginnen würde, dann könnten die Väter ja nur den 1.+2. Monat nehmen und niemanden den 13. und 14. z.B.!

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz frühestens!

UNd nein, sie muss nicht unterbrechen!

Beitrag von wemauchimmer - 29.06.10 - 15:14 Uhr

So ein Blödsinn.
"Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige
Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet."(aktuelles Bladel des Familienministeriums)
Die TE will ja offenbar so lange es geht Elternzeit nehmen.
"Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu
zwölf Monaten der Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zur
Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen
werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt."
Das heißt: Sicher kann sie nur bis zum 3. Geburtstag des 2. Kinds zuhause bleiben. Die 2 Monate danach kriegt sie nur mit Zustimmung des AGs. Egal ob sie "unterbricht" oder nicht.

Beitrag von susannea - 29.06.10 - 16:08 Uhr

Es könnte aber sein. Das muss nicht immer das selbe sein. Es ging ja darum, dass Elternzeit immer ab Geburt beginnt und das stimmt nicht, das tut sie nie!

Beitrag von susannea - 29.06.10 - 13:23 Uhr

Es ist beides möglich und du musst gucken, was für dich am besten ist.

Denn wenn du die Elternzeit vom 1. Kind abbrichst ist der Rest weg!

In deinem Falle also ganz klar die 2 Monate zuende laufen lassen und erst nach dem Ende des Mutterschutzes (wenn der länger als die Elternzeit geht) wieder Elternzeit nehmen und dann evtl. die 2 Monate, die dir übrig bleiben auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag ünbertragen lassen.

Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnen lassen, wenn möglich, weils dann auch noch den AG-Zuschuß gibt und nicht nur das Mutterschaftsgeld für die Zeit!

Beitrag von stinebiene - 29.06.10 - 15:04 Uhr

Hallo Susannea,

danke für Deine Antworten, aber ich habe das jetzt immer noch nicht richtig verstanden... Hab gerade einen Knoten im Gehirn, liegt vermutlich schon an den Hormonen...

Wenn ich also die 1. Elternzeit normal bis zum Ende nehme, dann bleiben doch keine 2 Monate mehr übrig, die ich hinten dran hänge.

Die 2. elternzeit würde doch dann - mal abgesehen vom mutterschutz, da muß ich erst rechnen - quasi vom 3. Geburtsdatum meines ersten kindes für zwei jahre laufen, einfach nur damit ich zwei jahre voll habe. Das geburtsdatum vom zweiten kind ist dann quasi egal - ODER?

Beitrag von susannea - 29.06.10 - 16:07 Uhr

Genau!

Beitrag von stinebiene - 30.06.10 - 17:08 Uhr

Ich danke Dir für Deine Hilfe!!

LG stinebiene