Hallo,
puuuh, ich kann mich schlecht konzentrieren bei der Hitze und verstehe was nicht, vielleicht kann mir das jemand übersetzen:
D)Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ich bin über die Möglichkeit der Ergänzung des pauschalen Rentenversicherungbeitrages des Arbeitgebers in Höhe von 15% des Aushilfslohnes zu einem vollen Rentenversicherungsbeitrag informiert worden.
Ich beantrage hiermit eine Aufstockung des pauschalen Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung (15%)auf den vollen Beitrag (ab 1.Januar 2007 19,9%)meines Brutto-Arbeitentgeltes bei der XYZ Mit dem Aufstocken wird der volle Leistungsanspruch mit Leistungen zur Rehabilition und dem Schutz bei Erwerbs-oder Berufsunfähigkeit in der Rentenversicherungerreicht.Zusätzlich wird der Rentenanspruch angehoben, sofern ich ein ganzes kalenderjahr 400,00 € verdient habe.
Wichtig: Das erzielte Arbeitsentgelt ist grundsätzlich die Bemessungsgrundlage, mindestens jedoch 155,-€.Die Aufstockung beträgt ab 1.Januar 2007 4,9%.Bei einem gerinigeren Arbeitsverdienst als 155 € erfolgt die Aufstockung immer auf den Mindestbetrag von 30,85 € monatlich (19,9% von 155 €) wobei Firma XYZ 15% des "tatsächlichen" Arbeitsentgeltes trägt.
Die Verzichtserklärung gilt bei mehreren nebeneinander ausgeübten Tätigkeiten 400 € Minijobs für alle Beschäftigungen gleichermassen.
Ich weiß, dass die Rücknahme der einmal gewählten Pflichtversicherung bis zur Beendigung meiner Tätigkeit bei der Fa. XYZ nicht möglich ist.
Ich mache von dieser Möglichkeit, sofern dies gesetzlich zulässig ist, Gebrauch!
Dann kann ich ja und nein ankreuzen.
Ich verstehe einfach nicht, was das heißen soll.
Ich habe einen Minijob und verdiene zwischen 250 und 300 € monatlich.
Wer kann mir das erklären?
LG Samira
Fülle gerade meinen Arbeitsvertrag aus -Hilfe, was bedeutet das?
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Beitrag von bofan - 29.06.10 - 10:01 Uhr
Beitrag von goldtaube - 29.06.10 - 10:18 Uhr
Lies dir mal das durch. Da ist das ganz gut erklärt:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.html?__nnn=true
Aber um es kurz auszudrücken: Wenn du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest, zahlst du von deinem Gehalt die Differenz zwischen dem Pauschalbetrag den der Arbeitgeber zahlt und dem Rentenversicherungsbeitrag.
Beitrag von koerci - 29.06.10 - 10:20 Uhr
Ich kann es nicht 100% sagen, aber ich denke das bedeutet:
wenn du nur die geringe Pauschale an Rentenbeiträgen in die Rentenkasse einzahlen möchtest, bezahlt das der AG und du bekommst nix vom Lohn abgezogen.
Wenn du aber einen kompletten Rentenbeitrag einzahlen möchtest (was für die Zukunft natürlich von Vorteil ist), wird dies vom Lohn abgezogen.
LG
koerCi
