Nachteile uneheliches Kind?

Hi zusammen,

mein Freund und ich erwarten im August unser erstes Kind und sind nicht verheiratet. Für uns ist (war auch schon vor der Schwangerschaft) klar das wir irgendwann heiraten möchten. Allerdings fänden wir es beide unromantisch jetzt Hals über Kopf "nur" aufgrund von Papierkram zum Standesamt zu rennen und vor Geburt unseres Babys zu heiraten.

Jetzt meine Frage, gibt es gravierende Nachteile wenn das Kind "unehelich" zur Welt kommt? Was passiert bzw. ist zu erledigen im Falle:

- einer Hochzeit nach Geburt (Kosten, Vaterschaft, Sorgerecht etc.)

- oder was passiert schlimmstenfalls (man weiß ja nie wie das Leben spielt) im Falle einer Trennung?

Weiß nicht ob ich irgendetwas wichtiges übersehe wenn wir einfach erstmal "gar nichts" machen und das Kind ohne vorherige Behördengänge zur Welt bringen...?? ;-)

Hoffe ich konnte mein Chaos im Kopf irgendwie verständlich machen...
#tasse

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Ich würde mal beim Standesamt anrufen und mich beraten lassen. Die können dir Auskunft über diese ganzen Dinge geben.

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Wir machen nächste Woche eine Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgerechtserklärung (fürs geteilte Sorgerecht).

Lasst ihr die Vaterschaft erst nach der Geburt anerkennen, steht in der Geburtsunkunde "Vater unbekannt" #schock

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Hihi,

ne da ist einfach eine Lücke im Textfeld.

Sieht aber auch nicht schön aus...

VG lachris

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Das stimmt aber nicht....

bei unserer Tochter haben wir es erst nach der Geburt gemacht und in ihrer Geburtsurkunde steht ihr Papa schon drin.

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hallöchen.
also mein freund und ich sind auch nicht verheiratet und erwarten ende september unser erstes kind...
zwar war es nicht geplant aber für uns ist schon klar dass wir auch heiraten wollen... nur wie ihr auch nicht nur weil der nachwuchs unterwegs ist...

ein riesen nachteil ist z. b. wenn dir und dem kind etwas passiert... dann bekommt dein freund keinerlei auskunft... weder über dich noch über sein eigenes kind...

daher werden mein freund und ich noch vor der geburt die vaterschaftsanerkennung machen (so hat es schon seinen nachnamen und erspart bei einer hochzeit geld und mühe... da er sein eigenes kind dann adoptieren muss)
außerdem werden wir gemeinsames sorgerecht beantragen, so dass er jederzeit auskunft über sein kind bekommt wenn es mal hart auf hart kommt... sonst hätte mein schatz wirklich keine rechte bei unserem kleinen...

ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

liebe grüße und noch einen sonnigen tag :-)
tamara

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Hi, also das

"da er sein eigenes kind dann adoptieren muss" ist nicht richtig. Mit der Vaterschaftsanerkennung hat er 2 Jahre Zeit, erst danach würde er sien eigenes Kind adoptieren müssen.
Die Vaterschaftsanerkennung vorher zu machen ist allerdings sinnvoll.
Auch für den Fall, das etwas passiert, wobei das NIX mit dem Sorgerecht zu tun hat. Rechte hat dein freund alle an eurem Kind sobald er als Vater eingetragen ist, das alleinige Sorgerecht würde ich nicht abgeben bzw teilen. Es hat größere Vorteile wenn man es allein hat, glaub mir. Aber das bin ich. Gebranntes "Kind" halt. Mein Freund (Vaterschaft ist nun beantragt - da ich noch verheiratet war bei der Geburt unserer Kleinen -) kann verstehen das ich weder möchte das unsere Maus seinen Nachnamen trägt, noch das wir uns das Sorgerecht teilen. Besuchen bzw alles Andere kann er sie auch immer obwohl er nicht das Sorgerecht für sie hat (in dem Fall das wir uns trennen meine ich nun) Das was er nicht kann ist Entscheidungen treffen ... aber die kann man, so das Verhältnis gut ist, auch so bereden.
Kleines Beispiel: Mein Sohn war Anfang letzten Jahres mit Verdacht auf Lymphdrüsenkrebs im Krankenhaus. Ich war fertig udn mein Ex unerreichbar (da wir verheiratet waren hat er natürlich auch das Sorgerecht). Dann die Frage der Ärzte zur Behandlung wegen dem Sorgerecht, sie bräuchten auch sien Einverständnis - tja und er unerreichbar. Natürlich , wäre nun eine NotOp etc dran gewesen hätten das die Ärzte und ich über seinen Kopf hinweg entschieden, aber bei geteiltem Sorgerecht müssen beide entscheiden.
Ich habe mir nun das Recht vor Gericht erstritten da mein Ex Null Interesse zeigt und auch nie erreichbar ist, aber das hat fast 3 Jahre gedauert und schadet auch wenn man nicht vor dem Kind darüber redet, trotzdem den Kleinen denn die Anspannung und Juzgendamtgänge etc, die bleiben einem Kind nicht verborgen.

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Ich denke es gibt keine Nachteile!
Vaterschaft und Sorgerecht kannst du vor der Geburt beantragen.
Wenn das Baby deinen Nachnamen bekommt und ihr innerhalb von 5 Jahren heiratet nimmt das Kind automatisch den Ehenamen an! Das kostet auch nichts und ist kein Aufwand...

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Hi

- Hochzeit nach der Geburt (das hatten wir, allerdings mit 2 Kindern ;-)):

Die "Zusatzkosten" belaufen sich, wenn ich mich richtig erinnere auf die "neu" ausgestellten Geburtskurkunden. Ansonsten kann ich mich nicht erinnern, dass es zusätzliche Kosten verursacht hätte. Die neuen Geburtsurkunden (und alles andere, wo der Name drauf steht) waren nötig, weil sich der Nachname unserer zwei geändert hat.

Es war halt eine ziemliche Rennerei, bis alle STellen (Elterngeld, FAmilienkasse, Krankenkasse, alles, wo die zwei Mitglied sind usw. usw.) informiert waren.

- sonstiges:

Auch ein Vater, wo "nur" die Vaterschaftsanerkennung gemacht ist (ohne Sorgeerklärung) hat Rechte. Dazu gehört z.B. das Recht, sein Kind auch zu sehen. Für den absolut schlimmsten Fall (Tod eines der Eltenrteile) kann man m.W. nach beim Notar etwas aufsetzen, wer bevorzugt für das Kind sorgen soll. Aber bevor ich dafür Geld ausgebe würde ich - in Eurem Fall, wenn man nach einem One-Night-Stand schwanger wurde und der Meinung ist, dass der Vater ungeeignet ist wäre das vielleicht etwas anderes - mal beim Jugendamt anfragen, ob nicht eh ein (bekannter) Vater wenn es keine Gründe dagegen gibt eh, auch ohne Zusatzverfügungen, bevorzugt werden würde.

Vermeiden kann man das durch das geteilte Sorgerecht, das sehr weitreichende Konsequenzen hat und nur in Ausnahmefällen wieder rückgängig zu machen wäre.

Beraten kann darüber das Jugendamt.

Sowohl Vaterschaftsanerkennung als auch Sorgeerklärung (wobei es da oft eher ungern gesehen wird) kann man vor der Geburt machen, ist zwar nicht weniger Aufwand als danach - spart aber Rennerei zu einer Zeit, wo man anderes im Kopft hat.

Ganz ohne alles würde ich es nicht machen. Vaterschaftsanerkennung sichert eben dem Vater auch Rechte zu, aber auch dem Kind (Erbrecht, das Kind ist natürlich ganz normal erbberechtigt).

Es ist halt einfacher, ein paar Dinge vorher zu erledigen (ich weiß es aus ERfahrung, beim Großen haben wir es danach gemacht - ca. 2 Stunden Aufenthalt auf dem Jugendamt mit einem wenige Wochen alte Säugling ist irgendwie recht spaßlos). Beim zweiten haben wir es davor gemacht, sehr viel entspannter (und schneller, weil uns ja alles schon bekannt war).

Viele Grüße
Miau2

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Auf jedenfall würde ich vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen (geht beim Standesamt, Notar oder Jugendamt).

Bei uns in Hessen ist es beim Jugendamt umsonst, bei allen anderen Stellen kostet es was.

Und nur beim Jugendamt kannst Du (sofern Du das möchstest) auch gleich das gemeinsame Sorgerecht erklären.

Den Familiennamen des Kindes kann man auch schon vor der Geburt festlegen.

Lasst Euch bei den Familiennamen gut beraten, meist geht eine nachträgliche Änderung nur innerhalb von Fristen oder ist an Bedingungen geknüpft.

Natürlich kann man auch erst mal gar nichts machen. Aber es sieht halt ein wenig unschön in den Urkunden aus. Und falls einem von Euch was passieren sollte (wollen wir ja nicht hoffen), dann ist immerhin alles geregelt.

VG lachris

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Hallo,
also Nachteile entstehen bei einem unehelich geborenen Kind gar nicht mehr.
Es hat sogar den Vorteil das du entscheiden kannst ob ihr euch das Sorgerecht teilt oder nur du es hast ... hasst mich nun ruhig alle, aber im Falle einer Trennung/Scheidung - man weiß nie was so kommt - ist es ein erheblicher Vorteil das Sorgerecht allein zu haben. Ist ne Tatsache an die man natürlich nicht denken mag wenn man sich liebt und ein Kind bekommt, aber es ist einfach so.
Wenn ihr nun noch nicht heiraten wollt (ich gestehe; ich finds immer albern wenn ich lese "Vor der Geburt heiraten" oder ähnliches - das klingt immer nach "An mich binden damit ich mit dem Kind nicht allein dastehe") dann geht ihr einfach zum Jugendamt, dort könnt ihr das Ganze besprechen, dein Freund kann vorab schon die Vaterschaft "beantragen" (sprich ihr müsst nicht erst hinterher hin wenn es eh schon alle Hände voll zu tun gibt mit dem Baby !), das mit dem Nachnamen regeln (dazu einfach Geburtsurkunden von euch beiden und Ausweise mitnehmen) und ihr könnt dort auch schon abklären wie es mit dem Sorgerecht ist.
Der einzige "Behördengang den ihr tun müsst also, geht schnell und unkompliziert.

Zum Thema Sorgerecht vlt noch das: eine gute Freundin von mir (wir waren zusammen schwanger letztes Jahr) ist kurz vor der Geburt bitter enttäuscht worden. Die Vaterschaft war beantragt auf den Mini, Sorgerecht war auch schon geklärt (Beide - dabei hatte ich noch den Kopf geschüttelt) und 3 Tage vor der Geburt des Kleinen erfuhr sie das ihr Freund sie betrügt ... tja. Sie will weck, er hat das Sorgerecht und er lässt sie bzw den Kleinen nicht. Anfangs ist der Himmel immer voller Geigen, aber den wahren Character eines Menschen lernt man erst in der schlechten Zeit kennen ... von meinem Ex hat auch nie einer erwartet wie mies er sein kann, das hat sogar mich geschockt und ich war 10 Jahre mit ihm verheiratet und dachte er ist mein Traummann.
Das ist wirklich nicht bös gemeint, aber eben ein Rat.
Alle sgUte und noch eine schöne Schwangerschaft !

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Das ist Blödsinn, was Du schreibst! Hat der Vater Rechte verwirkt, weil er fremdgeht oder sich trennt? Haben Kinder deshalb grundsätzlich die Arschkarte gezogen, weil eine verletzte Mutter es nicht zulässt, dass der Vater sich kümmert.?

Man muss Paar- und Elternebene trennen! Ich finde es zum Kotzen, wie Mütter auf Kosten ihrer Kinder Machtspielchen spielen, um dem treulosen Mann eins auszuwischen! Nur leiden wohl auch die Kinder darunter!

Ich würde immer gemeinsames Sorgerecht bantragen, wenn ich nicht verheiratet wäre. Als Vater würde ich darauf auch immer bestehen, Ich hoffe, die Gestze ändern sich irgendwann mal, dass nicht mehr die Mutter allein entscheidet, ob Vater und Kind eine Beziehung haben dürfen.

Manchmal schäme ich mich für meine Geschlechtsgenossen...

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hi,

bin selbst ein "scheidungskind" und möchte selbst im falle eines rosenkrieges meinem partner nicht das sorgerecht verweigern. ich kann doch dem kleinen nicht seinen vater verweigern und schon gar nicht unsere probleme vor dem kind/auf dem rücken des kindes austragen...

*toi toi toi* vielleicht haben wir ja auch glück und soweit kommt es gar nicht und "wir halten es bis wir alt und grau sind mit einander aus" aber wer weiss das schon...

trotzdem, meine bedenken gehen eher in die richtung, was ist wenn mir etwas zustößt und wir haben vor der geburt weder die vaterschaft noch die sorgerechtsgeschichte geklärt? Was passiert vorerst mit unserem baby? (das müssen wir jetzt nicht alles erörtern) ich möchte nur das mein baby für den fall der fälle sicher bei meinem freund bleibt und nicht erst gerichtlich geklärt werden muss das er der vater ist, bzw. ob ihm das sorgerecht zugesprochen wird (keine ahnung ob das so wäre oder wie so etwas abläuft)...

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Hallo,

wendet euch an das zuständige Jugendamt und macht eine Vaterschaftsanerkennung und evt. eine Sorgerechtsteilung. Am besten noch vor Geburt, dann kostet es meines Wissens nix.
Nach Geburt könnt ihr dann bei der Anmeldung des Kindes auch entscheiden welchen Nachnamen das Kind haben soll.

LG

Simone, deren Tochter auch nach Papa heißt und keinen Nachteil hat