Elterngeld

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Beitrag von janeengel - 29.06.10 - 19:33 Uhr

Guten abend ihr lieben, ich denke das es schon oft gefragt wurde:


Ich gehe ab Oktober in Mutterschutz, mein Mann und ich verdienen ca das gleiche und sind zur Zeit 4/4. Wir wollten dann in 3/5 wechslen. Das andere ist; ich würde gerne nach den 10 Wochen wieder arbeiten gehen ( 4 Tage im Monat), wieviel wird mir dann abgezogen von dem Elterngeld oder gibt es eine mindeszeit Angabe das mir nichts abgezogen wird.
Mit dem ganzen "offizellen" Seiten tue ich mich etwas schwer mit dem verstehe, bin über jede "blonde" ;-) Antwort dankbar.


Lg Janeengel

Beitrag von kati543 - 29.06.10 - 19:50 Uhr

Du darfst während der Elternzeit nur maximal 30h/Woche arbeiten gehen. Dein dortiger Verdienst interessiert nicht. Bei 30h bekommst du den Mindestbetrag von 300€ alles andere wird prozentual ausgerechnet.

Beitrag von susannea - 29.06.10 - 20:40 Uhr

Wie kann man denn so einen Müll behaupten?!?

Sie kann auch mit 30h noch 1800 Euro Elterngeld erhalten. Es interessiert nämlich genau nur der Verdienst und nicht wieviel sie arbeitet (wenns nciht mehr als 30h ist).

Elterngeld wird berechnet mit Einkommen vor der Geburt (maximal 2700 Euro werden anerkannt) minus Einkommen nach der Geburt. Davon gibts dann midnestens 67%.

UNd häufig ist das mehr als 300 Euro!

Beitrag von wemauchimmer - 29.06.10 - 20:36 Uhr

Also, das was da zuerst geantwortet wurde, ist falsch.
Das Elterngeld ersetzt 67% vom Verdienstausfall.
Wenn Du in der Elternzeit verdienst, ist halt Dein Verdienstausfall geringer und deshalb auch das Elterngeld geringer. Du darfst nur nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
Bei ca. 8 Wochenstunden, die Du anpeilst, ist das ja kein Problem. Jetzt kommt es halt drauf an, wieviel weniger Du verdienst als vorher. Ist die Differenz kleiner als 1000€, bekommst Du diesen Zuschlag, und Du bekommst immer mindestens die 300€ Sockelbetrag.

Ich muß aber sagen, aus der Erfahrung... durch diese Minderung des Elterngelds wird das Verdienen im Elterngeldbezugszeitraum relativ unattraktiv. Also Du hast dann schon mehr in der Tasche, aber wenn Du dieses "mehr" in einen Stundenlohn umrechnest, ist es schon ganz schön traurig. Ich denke, das ist aber so gewollt, es soll eben nicht so interessant sein, noch Teilzeit arbeiten zu gehen. Kommt natürlich letztlich auf Deine konkreten Zahlen an...
LG

Beitrag von susannea - 29.06.10 - 20:42 Uhr

DAs stimmt nicht. Ist das EInkommen vor der Geburt weniger als 1000 Euro gibts den Geringverdienerbonus. Ist die Differenz kleiner interessiert das nicht, wenn vorher das Einkommen größer war. Der Prozentsatz bemisst sich nicht an der Differenz sondern am vorherigen EInkommen!