freie Mitarbeit - wie läuft das?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von mama062006 - 30.06.10 - 09:11 Uhr

Hallo,

ich bin derzeitig noch im Erziehungsurlaub, habe jedoch die Möglichkeit, in einem Unternehmen als freie Mitarbeiterin mitzuwirken.

Da ich sonst nicht krankenversichert wäre, habe ich eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse gewählt und zahle dort den Mindestbeitrag, da ich ja über kein Einkommen verfüge.

Nun meine Frage, wie läuft das mit der freien Mitarbeit? Ich muss dann meine Leistungen in Rechnung stellen. Woher bekomme ich eine Steuernummer? Was kostet das? Kann ich trotzdem so krankenversichert bleiben oder muss ich mich als selbstständige versichern? Das wären glaub ich ca. 400 € im Monat, die werde ich nicht verdienen.

Und wie läuft das mit den Steuern?

Danke und lG

Beitrag von johanna1972 - 30.06.10 - 09:26 Uhr

Hi,

wenn Du noch in Elternzeit bist verstehe ich nicht warum Du nicht krankenversichert bist? Während der Elternzeit bist Du beitragsfrei über Deinen AG versichert.

Lg Johanna

Beitrag von mama062006 - 30.06.10 - 09:29 Uhr

weil ich keinen AG habe.

Beitrag von manavgat - 30.06.10 - 12:06 Uhr

Bitte sag mal, was für eine Tätigkeit Du dort ausüben sollst.

Dann kann ich Dir sagen, ob das überhaupt geht. Es ist nämlich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht genau festgelegt, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von mama062006 - 30.06.10 - 12:16 Uhr

datentypistin und telefonbedienung

Beitrag von manavgat - 30.06.10 - 12:42 Uhr

Das ist schon mal nicht legal, da es sich hier definitiv nicht! um eine freie Mitarbeit handelt.

Entweder, die stellen Dich mit 401 Euro ein, dann wärst Du auch krankenversichert ohne Mehrkosten. Für den AG ist das ebenfalls die billigste Variante. Wenn das Dein einziger Job ist, dann hast Du ca. 380 Euro raus!

oder

sie melden Dich auf Minijob an, d. h. der AG trägt die Abgaben (30 %) und Du hättest hierrüber keine Krankenversicherung.

Deine Rechte als AN sind bei beiden Varianten gleich!

Wenn der AG Dich als freie Mitarbeiterin beschäftigt, dann muss er Dir mindestens 28 Euro/Std. zahlen, da Du das komplette Risiko trägst und Dich als Selbstständige krankenversichern musst ,was mit dem Mindestbeitrag ca. 250 Euro/Monat ausmacht. Einer Überprüfung durch die Rentenversicherung hält dieses Konstrukt nicht stand. 1. weil Du nicht zu den freien Berufen zählst, weisungsgebunden bist und außerdem nur diesen einen Arbeitgeber hättest (d. h. scheinselbstständig wärst).

Ich weiß das sehr genau, da ich mit freiberuflichen Lehrkräften arbeite und bereits eine Überprüfung durch die Rentenversicherung hatte. Die dauerte damals 2 Tage und es wurde nichts beanstandet, aber alles! geprüft.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nele27 - 30.06.10 - 12:54 Uhr

Achtung: Falls Deine freie Mitarbeit überwiegend / ausschließlich in der Firma stattfinden soll, handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit!!!

Das bedeutet, Du bist keine echte Freiberuflerin, sondern der AG stellt Dich nur als Freie ein, damit er die Sozialversicherungsbeiträge spart.

Dann Finger weg ... das kann Ärger geben.

Was anderes ist es, wenn Du zH arbeitest und im Idealfall noch mindestens einen weiteren Auftraggeber hast.

Ich habe als freie Journalistin gearbeitet und da war das auch so mit der Scheinselbstständigkeit...

LG, Nele