kündigung im krankheitsfall-fragen dazu

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Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 10:13 Uhr

hallo!

heut ist ein wunderbarer tag....*ironie off*

haben heut die kündigung vom AG meines mannes bekommen.


mein mann ist momentan auf REHA, wegen dem zweiten BSV.


die kündigung ist falsch adressiert und nicht persönlich unterschrieben.



meine frage:
kann man im krankenstand so einfach ohne begründung gekündigt werden und kann ich gegen diesen wisch (mehr ist das echt nicht, so ne kündigung hab ich noch nie gesehen, die hätte mein kind noch besser geschrieben!!!) irgendwie vorgehen?

kennt sich da jemand aus?


#danke

viele grüße
katharina

Beitrag von wilma.flintstone - 30.06.10 - 10:18 Uhr

Hallo Katharina,

ja dagegen kann man vorgehen. Schalte aber einen Anwalt, damit Ihr ernstgenommen werdet.

Gruß & viel Glück W.

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 10:22 Uhr

hallo!

ja, meine schwiegermutter (GSD, dass ich die hab, sonst hätte ich den kerl gelyncht!!!) ist grad am telefonieren mit unserer rechtsschutz (läuft über sie wegen irgendwelchen prozenten) und schaut, dass sie ihren anwalt für arbeitsrecht heute noch daher bekommt.


das ist so krass.....

mein mann reisst sich für diesen #wolke den hintern auf und bekommt einen tritt nach dem anderen, ihm wird durch die blume gesagt, er soll bitte (TROTZ bandscheibenvorfall) abschleppen fahren (ADACnotdienst), weil der kollege an dem wocheneende auf party ist, sonst kann er gehen...

und mein mann der knallkopf machts natürlih vor lauter angst arbeitslos zu sein.

pauschalen wurden seit 4 jahren nicht gezahlt, obwohl vorgeschrieben, andere arbeitsfelder verweigert, die er mit BSV machen hätte können...


ich bin so wütend.....


#danke für deine antwort!

lg
katharina

Beitrag von wilma.flintstone - 30.06.10 - 10:35 Uhr

Du hast Post ;-)

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.10 - 11:07 Uhr

Ich drück Euch die Daumen.
Krankheit mit ungünstiger Prognose kann aber durchaus auch ein Kündigungsgrund sein.
Allerdings muß das dann in der Kündigung auch begründet werden!

LG

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 12:01 Uhr

der witz:

KÜNDIGUNG

Sehr geehrter Herr ****,

mit Wirkung zum 31.7.2010 kündigen wir Ihnen fristgerecht.


mit freundlichen Grüßen


firmenname
name chef
position chef




keine begründung oder ähnliches.


lg

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.10 - 12:23 Uhr

Seid froh, dass der AG es nicht professioneller versucht!

Wie gesagt - ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen!

LG

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 13:39 Uhr

wir haben jetzt mit der rechtsabteilung der rechtsschutzversicherung telefoniert und die meinten, dass die kündigung in der form nichtmal das papier auf dem sie gedruckt ist, wert ist...

glück gehabt.
der denkt glaub ich, dass mein mann nix dagegen macht...

lg

Beitrag von kati543 - 30.06.10 - 11:19 Uhr

Hallo Katharina,
ja, man kann auch wenn man krankgeschrieben ist, eine Kündigung bekommen. Es ist sogar möglich speziell die Krankheit als Kündigungsgrund zu haben. Allerdings kommt das dann auf die Krankheit und auf den Beruf deines Mannes an.
Welche genauen formellen Vorschriften eine Kündigung einhalten muß, kann ich dir aber leider auch nicht sagen.
Wie ist die Kündigung denn falsch adressiert? Wurde sie per Einschreiben geschickt? Hast du darüber schon mit dem AG oder deinen Mann oder irgendjemanden gesprochen...außer vielleicht einem Anwalt? Eine falsch adressierte Kündigung, die nicht per Einschreiben geschickt wurde, muß ja nicht ankommen, oder ;-) Aber ich würde definitiv dringend zum Anwalt gehen.
Letztendlich wirst du natürlich nur erreichen, dass die Kündigung vielleicht einen Monat später in Kraft tritt.

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 13:38 Uhr

also, die krankheit (bandscheibenvorfall) und der beruf (KFZmechatroniker) passen super zusammen *ironieoff*

aber: die kündigung ging an die adresse seiner mutter, weil der kerl pauschal zu doof ist, nach mehrmaligem hinweis, das zu verstehen, dass dort seine MUTTER und nicht er wohnt. woher der die adresse seiner mutter hat, keine ahnung...

per einschreiben, klar. musste auch gegenzeichnen.


ist auch nicht dass ding DASS er gekündigt hat, sonder WIE.


keine begründung. nur dass er zum 31.7.2010 fristgerecht kündigt.


keine begründung, persönliche unterschrift o.ä.


im prinzip hätte sich die tippse im büro aus langeweile auch nen scherz erlauben können, ist ja nix unterschrieben.


mein mann bekommt ja auch eine umschulung nach der reha, aber es geht ums prinzip. die kündigung hat klopapiercharakter und wurde unbegründet ausgesprochen.

er hat nichtmal vorher um ein gespräch gebeten und es ist jetzt keine rießige, unpersönliche firma...

echt blöd..

lg

Beitrag von seikon - 30.06.10 - 11:26 Uhr

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Firma deines Mannes? Und ist er wirklich Angestellter, oder ist er ein Subunternehmer?

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 12:00 Uhr

die firma hat ca. 30 angestellte, er ist ganz normaler angestellter dort als KFZmechatroniker.

Beitrag von seikon - 30.06.10 - 12:39 Uhr

Ah ok. Das ist nämlich wichtig zu wissen. Bei einem Kleinbetrieb hätte er nämlich keinen Kündigungsschutz und als Subunternehmer wäre er ja quasi selbstständig und unterliegt auch nicht dem normalen Kündigungsschutz.

Aber hier findet der normale Kündigungsschutz anwendung. Also eine Kündigung außerhalb der Probezeit muss generell begründet werden. Ausserdem geht das nicht so einfach. Da er hier wegen Krankheit gekündigt wird (und ja, das geht tatsächlich) wäre das eine personenbedingte Kündigung. Er kann zwar während der Krankheit und auch wegen der Krankheit gekündigt werden, allerdings muss der AG i.d.R. dem Mitarbeiter die Möglichkeit zur Genesung geben, bzw. soweit möglich ihn qualifizieren. Natürlich gibts auch hier Ausnahmen, wenn der MA z.B. vermutlich überhaupt nicht mehr in den Betrieb zurück kehren kann.

Da dein Mann bereits den zweiten Bandscheibenvorfall hat kann es schon sein, dass die Kündigung arbeitsrechlich durch geht. Aber sicherlich nicht so, wie ihr die Kündigung jetzt erhalten habt. Da ist was ganz gehörig schief gelaufen und ich rate euch schnelltmöglich einen Anwalt einzuschalten und Kündigungsschutzklage einzureichen.

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 13:42 Uhr

hallo!

also arbeitsrechtlich ist eine kündigung berechtigt, aber in der form so nicht.

er hat nicht begründet, nicht unterschrieben. ein witz.

wir werden morgen zum anwalt fahren und klage beim arbeitsgericht einreichen.


der AG hätte meinem mann bereits 2x die möglichkeit zur weiteren beschäftigung in der firma geben können, einmal zum serviceberater und einmal zum automobilkaufmann. beide male hat er ihn auflaufen lassen, bzw überhaupt nicht gefragt. mein mann hätte das gerne gemacht und da eine umschulung genehmigt wird, wären die kosten dafür sogar vom RVT übernommen worden.


what ever, der typ hat jetzt mal echt verloren, gefallen lassen wir uns das nicht. da hat er einige fehler gemacht#pro


vlg
katharina

Beitrag von elli2803 - 30.06.10 - 16:24 Uhr

Hallo Katharina,

das gleiche haben wir grad mit meiner Mum durch. Sie wurde ebenfalls während ihrer Krankheit gekündigt (ebenfalls BSV), das ist allerdings nur dann rechtens wenn die Firma keinen Arbeitsplatz anbieten kann den der AN noch ausüben kann. Das wird beim ADAC wohl nicht der Fall sein. Ausserdem tritt die Kündigung erst in Kraft sobald die Krankschreibung vorbei ist, also am ersten wieder arbeitsfähigen Tag.
Eine Klage beim Arbeitsgericht sollte nur dann mit Anwalt gemacht werden wenn man eine Rechtschutz hat, ansonsten ohne, da die Kosten auch dann nciht übernommen werden wenn man den Fall gewinnt.
Das Arbeitsgericht berät einem in dem Fall völlig kostenlos und prüft auch die Kündigung.

Viel Glück

Lg Elli

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 17:17 Uhr

hallo!

also mein mann arbeitet nicht beim ADAC, sondern in einer VW/audi-vertragswerkstatt, die im auftrag des ADAC abschleppdienst macht.

das wird auf x mitarbeiter verteilt, von denen dann jeder eine woche fahren muss neben der normalen arbeitszeit.

der AG hätte meinem mann im rahmen einer umschulung (finanziert durch den RVT) in der firma den seit 1.7. neu zu besetzenden posten des automobilverkäufers haben können. den hat der chef aber lieber anderweitig besetzt. also hätte er ihm einen arbeitsplatz zeitnah anbieten können. das zertifikat hätte mein mann innerhalb (ich glaube) 4 monaten gehabt, also keine jahrelange ausbildung.

rechtsschutz haben wir, SB bei 150€, haben mit denen schon telefoniert.

darf ich fragen, wie es bei deiner mutter ausgegangen ist?

lg und #danke schön!!!
katharina

Beitrag von elli2803 - 30.06.10 - 17:46 Uhr

Sie hat die Kündigung akzeptiert und eine Abfindung bekommen. Da es eine kleine Firma war (unter 25 Angestellte) wäre ein weiterarbeiten irgendwann für sie echt zur Hölle geworden. Ihre direkten Kollegen haben sie als sie ihre Sachen geholt hat sehr eisig behandelt. Und das nachdem sie sich jahrelang echt den Hintern aufgerissen hat. :-( Nun ist sie arbeitslos und muss sich komplett neu orientieren.

Musste der AG deinem Mann keinen neuen Arbeitsplatz zusichern? Oder ist es auch nur eine kleine Firma? Ich mein, 4 Monate sind nicht die Welt und im Vergleich dazu wie oft er ausfallen könnte echt ein Pappenstiel. Die Fire#ma meiner Mutter hätte es gemusst, sind aber jetzt natürlich drum herum gekommen.

Lg Elli

Beitrag von motte1986 - 30.06.10 - 19:59 Uhr

ja klar muss er das eigentlich, er hätte sogar die möglichkeit gehabt. nämlich meinen mann im rahmen einer umschulung ein zertifikat zum automobilverkäufer machen lassen.

er hat aber statt dessen nen neuen eingestellt und meinen mann überhaupt nicht gefragt.


der betrieb hat auch so etwa 25 MA.zurück will er so auch nichtmehr, eben wegen dem chef..

Beitrag von woodgo - 30.06.10 - 19:33 Uhr

Hallo,

am besten nimmst Du die Kündigung und gehst zu einem Anwalt. Möglich ist leider Vieles, ob jedoch alles Rechtens ist, kann Dir nur ein Anwalt sagen.

LG und viel #klee

Ich habe bisher 2 mal wegen Kündigung klagen müssen, 1 mal Kündigung während einer Krankschreibung, hab immer Recht bekommen und somit zumindest immer eine Abfindung#schwitz

Beitrag von jarmina - 01.07.10 - 22:15 Uhr

Hallo,

ich habe mal ein bisschen gegoogelt zum Thema Formalien bei Kündigungen.

Eine Begründung muss nicht in der Kündigung angegeben werden, muss aber auf Verlangen gegeben werden.

Eine Kündigung muss persönlich unterschrieben werden, ein i. A. oder ein i. V. reicht in der Regel nicht aus, es sei denn eine Vollmacht mit Originalunterschrift beigelegt. Ansonsten kann man die Kündigung wegen Formfehler schriftlich zurückweisen. ABER: Das muss direkt geschehen, nach einer Woche wird es in der Regel als zu spät angesehen.

Das Problem ist bei Euch eher, dass Dein Mann in Reha ist und deswegen gar nicht sofort reagieren kann. Wenn es nicht zu weit weg ist, würde ich die Zurückweisung der Kündigung wegen Formfehler fertig machen, hinfahren, unterschreiben lassen und dann mit einer guten Freundin, die den Inhalt des Schreibens kennt, in die Firma Deines Mannes fahren und die Zurückweisung dort persönlich abgeben.

Grüße Katja

P. S.: Ich habe es bis jetzt nicht erlebt, dass ein Arbeitsrechtsprozess bis zum Ende durchgefochten wurde. Meist läuft das Ganze auf einen Vergleich hinaus