Unterhaltsfrage?

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Beitrag von girl.next.door - 30.06.10 - 13:54 Uhr

Hallo erstmal,

also folgende Situation:

Mein Mann hat aus dr Beziehung vor mir einen Sohn, der jedes WE bei uns ist.#verliebt

Wir haben vor 16 Monaten eine Tochter bekommen.

Natürlich zahlen wir auch Unterhalt für den Jungen. Wieviel wir zahlen, hat mein Mann mit der Mutter des Kindes ausgemacht und dieser Betrag wurde dann auch 6 Jahre jeden Monat gezahlt.

So nun hat sich unsere finanzielle Situation leider geändert.

Mein Mann wurde auf Kurzarbeit gesetzt und verdient nun dementsprechend weniger. Ich habe zwei Jobs, bei denen ich auch nicht reich werde, aber bisher hat es uns gereicht um alle kosten zu decken und Leben zu können.

Nun haben wir mit der Mutter gesprochen, ob wir vorrübergehen etwas weniger Zahlen könnten, da es im Moment einfach nicht anders geht. Wir haben natürlich vorher andere Kosten eingespart.

Sie lässt aber jetzt gar nicht mit sich reden. Nun wollen mein Mann und ich zum JA um es darüber zu klären, weil seine Ex jetzt auch echt ärger gemacht hat.

Meine Frage ist, wird unser gemeinsames Kind, da mit eingerechnet? Sprich, dass sich der Unterhalt etwas senkt, da ja noch ein Kind da ist!?

Es ist ja wirklich nicht so, dass wir nicht zahlen wollen. Im September, soll die Auftragslage bei meinem Mann wohl wieder besser aussehen und er verdient wieder mehr, dann zahlen wir den abgemachten Satz sofort weiter.

Auch ich habe einen neuen "richtigen" Job in Aussicht, bei dem ich mehr verdienen würde, sollte das klappen (fest #pro#prodrück;-)) werden wir auch sofort normal weiter zahlen. Nur leider müssen wir, die Zeit jetzt erstmal überbrücken.

Wir haben natürlich hin und her überlegt, wo wir noch was anders einsparen.
Uns gefällt die Situation so auch nicht aber im Moment ist es einfach etwas schwerer.

Könnt ihr mir da vieleicht etwas Helfen?

LG

Beitrag von muggles - 30.06.10 - 14:10 Uhr

Schau doch mal in der Duesseldorfer Tabelle nach. Dann koennt Ihr ungefaehr einschaetzen, ob die Mutter im Recht ist oder nicht.

Claudia

Beitrag von joeli1704 - 30.06.10 - 14:16 Uhr

Hallo,

ich würd mir auch mal die Düsseldorfer Tabelle zu Gemüte führen. Da seht ihr dann ja genau, ob das was ihr bisher zahlt der DD Tabelle entspricht oder ob ihr vielleicht sogar zu viel gezahlt habt? Dann kann die Ex deines Freundes Ärger machen wie sie will.
Ich würde es tatsächlich übers JA ausrechnen lassen. Die schauen sich die Einkommensverhältnisse deines Freundes genau an, deine Einkünfte spielen übrigenes KEINE Rolle, da nicht du unterhaltspflichtig bist, sondern einzig und allein dein Mann. Und ja, durch euer gemeinsames Kind senkt sich der Unterhalt zum anderen Kind auf jeden Fall, da ihr durch ein Kind mehr natürlich auch mehr finanzielle Belastung habt.

Beitrag von joeli1704 - 30.06.10 - 14:18 Uhr

P.S. eine Berechnung über`s Jugendamt ist kostenlos, dein Freund müsste aber damit rechnen dass er dann einen Unterhalstitel bekommt. Aber da er ja sowieso gewillt ist regelmäßig zu zahlen sollte das ja kein Hindernis sein.

Beitrag von girl.next.door - 30.06.10 - 14:30 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort,

ich hab mir die Tabelle mal angesehen, puhh da erstmal durchzusehen ist ja schon ein Ding für sich.#schwitz

Wir haben die ganzen Jahre weit mehr gezahlt, als wir es eigendlich sollten.#gruebel

Wir sind Verheiratet, da zählt mein Verdienst doch dann mit oder nicht!?

So haben wir das jedenfalls immer Gedacht und sie hat uns das auch so klar gemacht.
Für uns war das auch nie wirklich ein Thema gewesen. Dem Jungen steht das Geld zu und er soll es auch bekommen.

Nun bin ich aber doch ganz schön erschrocken. Und erlich, ich ärgere mich auch sehr.

Ich gebe meine Tochter zur Oma, wenn ich arbeiten bin, damit die Kosten für Kita nicht anfallen, damit der Unterhalt gezahlt wird und jetzt lese ich, dass ich sie in die Kita hätte geben können UND Unterhalt zahlen können.#aerger

Auch frage ich mich, warum die Mutter des Jungen sich da so an stellt, sie bekommt Hartz4 und würde den ausgleich, doch solange von der Arge bekommen.

Leider kann sie uns doch Ärger machen. Sie will uns den Jungen jetzt erstmal nicht geben.#schock:-(

Ich denke, solange es mit dem JA nicht geklärt ist, werden wir da wohl auch nicht viel machen können.

LG und #danke nochmal

Beitrag von carlos2010 - 30.06.10 - 14:39 Uhr

Das die Mutter das jetzt über ihr Kind auslässt, ist echt nicht schön.
Kommt aber bei Ex-Frauen leider häufig vor, dass sie die Kinder als Machtmittel einsetzen.
Viele Ex-Frauen denken, sie haben nur Rechte und keine Pflichten; das ist aber nicht so.Hat
Dein Mann denn kein gemeinsames Sorgerecht? Und wenn nicht, hat er ja ein Umgangsrecht.
Natürlich möchte man als "neue" Partnerin alles für das Kind tun, was man ja auch macht.
Es kann aber nicht sein, dass dafür das gemeinsame Kind oder Du zurückstecken musst.
Ich würde die Situation mit einem Anwalt besprechen und in Zukunft nur noch den Unterhalt zahlen, den ihr lt.DDT zahlen müsst.
Was Ihr dem Kind ausser der Reihe zukommen lasst, ist dann Eure Sache.
So leidet auch kein Kind darunter!
Und ausserdem kommt ja auch das Wenigste des Unterhaltes dem Kinde zugute.

Alles Gute#klee

Beitrag von girl.next.door - 30.06.10 - 14:50 Uhr

Hi,

ich versteh ja auch nicht, warum sie jetzt so Anfängt. Das ging 5 Jahre gut. Klar gab es auch streit aber eigendlich meist nur belangloses Zeug.

Vieleicht, weil es jetzt ums Geld geht!? Ich weiss es nicht.

Mein Mann hat das gemeinsame Sorgerecht, doch sie ist doch immer noch die Mutter, bei ihr lebt das Kind. Sie hat doch dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder nicht!?

Ich versteh sie einfach nicht, es war nie ein Thema gewesen, wann das Kind wo ist und wieviel gezahlt wird und jetzt auf einmal gibt es so viel Ärger drum.

Wir hätten die ganze Sache vieleicht einfach so lassen sollen und woanders noch mehr einsparen sollen.

LG und danke

Beitrag von kati543 - 30.06.10 - 14:45 Uhr

Die Mutter des Jungen darf den Sohn nicht zurückhalten. Ich kann deinem Mann nur empfehlen, alles übers Jugendamt laufen zu lassen oder über einen Anwalt. Dein Gehalt wird bei der Berechnung absolut nicht berücksichtigt. Es ist das Kind deines Mannes und nicht dein Kind. Du hast absolut keine Verpflichtungen diesem Kind gegenüber. Dein Mann ist 2 Kindern unterhaltspflichtig und das wird auch bei der Berechnung berücksichtigt.

"Auch frage ich mich, warum die Mutter des Jungen sich da so an stellt, sie bekommt Hartz4 und würde den ausgleich, doch solange von der Arge bekommen. "
Das bezweifle ich. Ihr zahlt sicherlich nicht nur den Mindestsatz, oder? Das Jugendamt zahlt aber als Unterhaltsvorschuß nur den Mindestsatz (naja, sogar noch etwas weniger). Ihr würde da einiges an Geld verloren gehen.
Also ab zum Anwalt und das Ganze regeln lassen. Wenn ihr trotzdem noch etwas mehr Geld für den Jungen ausgeben wollt, dann spart lieber monatlich etwas auf einem Konto und gebt es ihm dann zum Führerschein z.B. dazu. Dann erreicht es wenigstens das Kind direkt.

Beitrag von kati543 - 30.06.10 - 14:47 Uhr

Ach ja...jedes Mal, wenn das Kind von der Mutter zurückgehalten wird schön dokumentieren. Möglichst noch mit (neutralem) Zeugen vor der Haustür des Kindes aufkreuzen. Der kann das Verhalten der Mutter dann bestätigen. Väter haben es in Deutschland leider noch sehr schwer, ihre Rechte (insbesondere das Besuchsrecht) durchzusetzen.

Beitrag von girl.next.door - 30.06.10 - 14:55 Uhr

Na dann ist mir ja jetzt einiges klar...

Hallo erstmal.#winke

Ja, wir haben sehr viel mehr gezahlt. Wir haben aber immer gedacht, dass ihr das vom Hartz4 abgezogen wird oder mit angerechnet oder so.

Dann muss sie ja jetzt mit erheblich weniger rechnen und ich versteh warum sie so ein Theater draus macht.

Vielen danke für deine Antwort, die hat uns sehr geholfen.

LG
g.n.d

Beitrag von silbermond65 - 30.06.10 - 16:13 Uhr

Wir haben aber immer gedacht, dass ihr das vom Hartz4 abgezogen wird oder mit angerechnet oder so.

Wird es auch.Unterhalt wird genauso wie UV und Kindergeld komplett angerechnet.

Beitrag von kati543 - 02.07.10 - 11:36 Uhr

Ja, aber nur, wenn es auch angegeben wird ;-)

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.10 - 16:29 Uhr

Natürlich wird ihr der Unterhalt komplett angerechnet, sofern der ganz offiziell übers Konto läuft und angegeben wird!

Gruß,

W

Beitrag von litalia - 30.06.10 - 15:23 Uhr

DEIN einkommen zählt nicht.

es ist doch nicht DEIN kind für was du zahlen musst! egal ob verheiratet oder nicht.

sorry, sowas weiß man und die düsseldorfer tabelle sollte auch jeder kennen wer zum unterhalt verpflichtet ist.

um es mal krass auszudrücken: ihr zahlt weit mehr unterhalt als "angemessen" und nehmt somit eurem kind die butter vom brot.

seit nicht so naiv und erkundigt euch erstmal richtig!

Beitrag von elli2803 - 30.06.10 - 15:54 Uhr

Wenns ie von Alg2 lebt versteh ich ihren Aufriss nicht da der Unterhalt zu 100% angerechnet wird. Ausser natürlich sie beschummelt das Amt und bekommt es zusätzlich.

Beitrag von elsa345 - 30.06.10 - 14:20 Uhr

Ich hole mir mal Chips und ne Cola!
Gleich gehts los....

Beitrag von girl.next.door - 30.06.10 - 14:32 Uhr

Was geht denn gleich los?#kratz

Beitrag von nusch - 30.06.10 - 15:18 Uhr

Nein, überhaupt nicht, denn der Thread und alle weiteren Antworten von girl.next.door sind so supermenschlich pro Kind aus vorheriger Beziehung geschrieben, dass hier sicher keine Steine geworfen werden (sollten).

Beitrag von carrie23 - 30.06.10 - 18:02 Uhr

Wieso sollte?
Sie hat eine normale Frage gestellt, sie wollen sogar zahlen, sie haben sich ihre Situation ( Kurzarbeit ) nicht ausgesucht, sie hat sogar zwei Jobs um sich und ihre Familie zu ernähren und ist sogar gewillt den unterhalt des Jungen zu bezahlen wenn SIE wieder voll arbeitet.
Sie macht einen verantwortungsvollen Eindruck, zumindest mit dem was man liest und wenn das alles so stimmt denn reinsehen kann man ja nie in einen Menschen.

Beitrag von manavgat - 30.06.10 - 14:58 Uhr

Vermutlich kommt ihr am Mindestunterhalt nicht vorbei.

Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro wenn man nicht arbeitet, ansonsten bei 900 Euro. Zu was jetzt die Kurzarbeit zählt, weiß ich nicht.

Geht man vom Regelunterhalt aus, dann hat Euer Kind einen Anspruch auf 317 Euro und das Kind mit 6 auf 367 Euro von beidem wird die Hälfte des Kindergeldes in Abzug gebracht.

225 also für das jüngere Kind
275 für das ältere
900 Selbstbehalt

dann erst kommst Du, aber auch dann sind erst Deine Einkünfte von Belang.

Hat Dein Mann also nicht weniger als 1400 Euro/Monat, dann kannst Du es Dir sparen, irgendwas zu unternehmen, dann muss er 275 Euro überweisen.

Diese Werte sind nur ungefähr, aber bedenke, dass anwaltlicher Beistand nicht nur Geld kostet, sondern das ganze auch Nerven braucht.

Gruß

Manavgat